Ein Erstklässler hat heute sein Schulzeugnis nicht erhalten, da der Schule die von den Eltern unterschriebene Kopie des Zeugnisses nicht vorlag?
Ist eine Zurückbehaltung des Zeugnisses zulässig? Sind die Eltern verpflichtet, das Zeugnis zu unterschreiben?
Grundschulzeugnis nicht ausgehändigt
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Das habe ich jetzt nicht wirklich verstanden. Wurde den Eltern das Zeugnis vorab schon ausgehändigt??? Falls ja, dann hätten diese ja bereits das Zeugnis und die Frage wäre überflüssig. Sorry, kannst du das bitte etwas genauer beschreiben?
Welches Bundesland?
-- Editiert von -Laie- am 14.07.2017 16:40
Es wurde vor ein paar Tagen eine Kopie ausgehändigt, die unterschrieben zurück an die Schule sollte. Heute hieß es dann: ohne unterschriebene Kopie gibt es kein Original. Nordrhein-Westfalen.
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Angesichts der Tatsache, dass es in NRW einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis nur beim Verlassen der Schule gibt und sonst eine "Bescheinigung über die Schullaufbahn" reicht (§49 SchulG NRW), werden Sie keine Herausgabe des Original-Zeugnisses durchsetzen können.
By the way: in BaWü ist es weithin üblich, dass Schüler Ihr Zeugnis nur zur Ansicht bekommen. Zeugnisausgabe ist am vorletzten Schultag, die Zeugnisse dürfen am Nachmittag den Eltern gezeigt werden, und am letzten Schultag werden die Originalzeugnisse wieder von der Schule eingesammelt, wo sie im Tresor verschwinden.
Ok, vielen Dank! Gibt es denn im SchulG einen Hinweis darauf, ob ich verpflichtet bin, ein Zeugnis zu unterschreiben?
Nein, eine solche Verpflichtung lässt sich nicht finden.
Aber die Folge wäre wohl, dass das das Zeugnis gebührenpflichtig an die Wohnadresse der Eltern zugestellt wird.
Sinn der Unterschrift ist ja, dass die Schule sicher sein kann, dass die im Zeugnis enthaltenen Informationen bei den Eltern nachweisbar ankommen. Verweigern die Eltern die Unterschrift, muss der Zustellnachweis halt anderweitig erfolgen.
Genial!
Denn so kommt das Zeugnis dann auf jeden Fall bei den Eltern an... :-)
Vielen Dank für die Hilfe!
Naja, ob das Original-Zeugnis zugestellt wird, ist nicht sicher.
Die Schule hätte die Pflicht ja erfüllt, wenn eine "Bescheinigung über die Schullaufbahn" oder eine Zeugniskopie zugestellt wird, verbunden mit dem Hinweis, dass das Original-Zeugnis gegen Empfangsbstätigung in der Schule bereit liegt.
Evtl. hätte die Schule sogar die Pflicht erfüllt, wenn Sie nur den Hinweis gibt, dass das das Original-Zeugnis gegen Empfangsbstätigung in der Schule bereit liegt
ZitatAngesichts der Tatsache, dass es in NRW einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis nur beim Verlassen der Schule gibt und sonst eine "Bescheinigung über die Schullaufbahn" reicht (§49 SchulG NRW), werden Sie keine Herausgabe des Original-Zeugnisses durchsetzen können. :
Liest sich anders und es lohnt ein Blick in den Runderlass. Natürlich gibt es Zeugnisse und Ausgabetermine. Die Bescheinigungen gibt's in der Grundschule nicht. Aber ja, Ausgabe an die Eltern vor Ort dürfte ok sein.
-- Editiert von Retels am 18.07.2017 10:02
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