Hallo werter Anwalt,
Ich bin neu auf dem Gebiet der Zwangsversteigerungen.
Meine Frage betrifft den Abschnitt Grundschulden.
Bei dem Objekt welches wir im Auge haben bestehen lt. Grundbucheintrag:
160.000 EUR Grundschulden bei
15 % Grundschuldzinsen und weiteren
5 % Nebenzinsen
1. Frage : Wieviel müsste ich nun an Schulden übernehmen bei Zuschlag?
Weiterer Aspekt betrifft die 50/70 Regelung des Verkehrswertes.
Der Verkehrswert beträgt 300.000.
2.Frage : Werden die Schulden aus dem Grundbucheintrag an den Anspruch des Gläubigers/ Schuldner angerechnet?
Wenn nicht wären ja die Kosten für den der den Zuschlag erhält ja höher als der errechnete Verkehrswert.
Danke und Gruß aus Berlin
-- Editier von go454390-1 am 24.11.2016 04:41
-- Editier von go454390-1 am 24.11.2016 05:21
Grundschulden, Grundschuldenzinsen und Nebenzinsen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Hallo werter Anwalt,
Anwälte findest du hier im Forum normalerweise nicht.
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Vorab meine Laienmeinung: Du solltest dringend in Erfahrung bringen (beim Rechtspfleger) ob die Grundschulden mit Versteigerung ausgelöst sind oder bestehen bleiben.
Hi,
ich habe schon mehrere Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Alle waren, obwohl vorher überschuldet, mit Zuschlag schuldenfrei, sodass ich nur den von mir gebotenen Betrag und die vorher bekannten Kosten zahlen musste.
Stand auch so in der Ankündigung zur Zwangsversteigerung.
Keine Ahnung ob das immer so ist, deshalb unbedingt in der Ausschreibung nachsehen.
Berry
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Keine Ahnung ob das immer so ist
Nein , das ist nicht immer so.
Nur wenn die erste Rangstelle die Versteigerung betreibt.
Wenn es die zweite macht, bleibt die erste Rangstelle bestehen, muss also zusätzlich zum Gebot bezahlt werden.
(kommt aber ziemlich selten vor)
-- Editiert von werner_r am 24.11.2016 17:15
Aha, da scheint es wohl Unterschiede zu geben. Ich denke entscheidend ist wer der Gläubiger ist? Im Nachhinein habe ich erfahren das, in meinem Fall, die Schuldenlast mitzutragen ist. Aber es handelte sich auch um eine Teilungsversteigerung. Hätte ich wohl noch erwähnen sollen. Mittlerweile wurde der Termin aufgehoben.
-- Editiert von go454390-1 am 26.11.2016 07:51
Zitat:Hätte ich wohl noch erwähnen sollen
Rein logisch macht das keinen Unterschied. Wenn du nochmal ein Objekt im Auge hast, einfach vorab informieren. Spekulationen helfen nicht weiter. Übrigens auch die Wertgutachten immer genau lesen. Sobald du spekulieren müsstest aus deiner Sicht, ist Vorsicht angesagt. Wir hatten hier schon ein zwei mal die Diskussionen im Forum. Ich meine mich an so etwas zu erinnern wie Qualität der elektrischen Verkabelung. Da ist eine Nicht-Aussage eines Gutachters nicht automatisch mit "ist super" gleichzusetzen.
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