Grundschuldbriefe DM 300.000.--/Abtretung/Betrug
1.Teil 1994-1995
1986 habe ich als Eigentümerin meines Objektes 3 Grundschuldbriefe notariel austellen lassen 3x 100.000,-- auf eine Name XY.
1992 bin ich aus einem Wohnung aus meinem Objekt ausgezogen wegen Trennung und Scheidung. 1994 vielt mir ein,dass ich die 3 Grundschuldbriefe in Wohnung vergessen habe mitzunehmen.Ich forderte mein EX mir diese Grundschuldbriefe herrauszugeben,da ich sonst kein Zugang in die Wohnung hatte. Da mein EX darauf nicht reagiert hatt,habe ich die Person XY schriftlich aufgefordert mir diese Grundschuldbriefe mit Abtretung zurückzubestätigen,da sich um mein Zugewinn handelt. Dies wurde auch 1992 zwischen meinEX und mir vereinbart.
Ich habe der Person XY schriftlich mittgeteilt,dass er auf keinen Fall eine Abtretung an Dritte tätigen darf, da er sich schadenersatplichtig machen wird. Vor allem ist durch XY zu keinen zu sichernden finanzierung gekommen.
Diese Person XY sagte
das er keine Abtretung machen werde auf niemanden. Kurz danach meldet sich telefonisch ein Bekannte von mein EX und teilte mir mir,dass die 3 Grundschuldbriefe in sein Tressor sind zu Aufbewahrung für mein EX und sagte mir "diese Grundschuldbriefe siest du nicht mehr wieder" 1995 habe ich bei AG Aufgebot bestellt. Das AG teilte mir mit mit einem vorgelegten Schrifstück/ Abtretung von XY an mein EX
das diese Grundschuldbriefe in September 1995 an Mein EX abgetreten würden. Darauf habe ich Strafanzeige gegen alle 3 Männer erstatet wegen Urkundenunterdrückung.
1997 habe ich das Objekt auf mein EX Übertragen.
Die Staatsanwaltschaft hat diese Ermittlungen 1998 eingestellt. Ich bekam 2 Einstellungen. 1 gegen der Bekannten von mein EX,dass nicht zu festellen ist ob sich diese Grundschuldbrifen bei diese Person befinden oder noch sind. Zum Schluß diese Schreiben von STA stand,dass diese Person gewarn würde. Gegen mein EX hies das diese zu geringfügich ist und keine Öffentliche Interesse besteht. Die Person XY wurde überhaupt nicht vernommen.
2.Teil 1997-1999
In 1997 habe ich das Haus mit einem Grundstückswert DM 250.000,-- an mein EX übertragen.Das Objekt war 1. Million Wert. Mit der Grundschulden 1. Rang und die 3 Grundschuldbriefe DM 300.000,-- Wie ich schon erwähnt habe, hat die Staatsanwaltschaft in 1988 die Ermittlungen wegen Urkundenunterdrückung eingestellt. 5 Monate später
in 1999 stellte ich erstaunlich fest beim Grundbuchamt,das der Bekannte von mein EX mit der 3 Grundschuldbriefe eingetragen ist.
Die Abtretungen in Rheienfolge:
1. XY an mein EX
2. mein EX an seiner Bekannte
Handelt sich hier um ein Betrug und sittenwidrige Abtretungen? Wer ist Schadenersatzplichtig?
Sind alle drei Männer Betrüger???
Was mir davon geblieben ist,ist die notar Urkunde,dass mir auch die Rückgewähransprüche zustehen.
Bitte um Hilfe
Vielen Dank
-----------------
"Ginalamia"
-- Editiert von Ginalamia am 31.05.2004 12:42:29
von Ginalamia am 31.05.2004 12:29
Status: Stift (52 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Grundschulden
Ich möchte keine Schmutzige Wäsche waschen hier, es geht
um eine Vermögensschaden Wertminderung. Der Bekannte von mein EX hat nämlich die DM 250.000,- der Übertragungsbetrag mit DM 300.000,-- beim LG gepfändet
Für mich war diese Forderung von mein EX und seiner Bekannten der Pfändungsgläubiger
mit der Übetragung des Objektes abgegolten.
Die haben doch doppellt kassiert. Das soll legal sein?? Stoffgleichheit.
Dafür muss der Staatsanwalt doch da sein.
-----------------
"Ginalamia"
-- Editiert von Ginalamia am 31.05.2004 13:00:51
von Ginalamia am 31.05.2004 12:59
Status: Stift (52 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden