Hallo,
wir haben notariell einen Grundstückskauf beglaubigen lassen. In der Urkunde steht richtigerweise auch die Grundschuldbestellung in Höhe €200.000,00 zu Lasten des Grundstücks.
Könnten wir die Grundschuldbestellung jetzt trotzdem nicht eintragen lassen, da wir anderweitig finanzieren?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Grundschuldbestellung nach notarieller Beurkundung doch nicht i.d. Grundbuch eintragen?
11. Februar 2016
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Frage vom 11. Februar 2016 | 13:07
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
Grundschuldbestellung nach notarieller Beurkundung doch nicht i.d. Grundbuch eintragen?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2016 | 13:23
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Zitat:In der Urkunde
Meinen Sie KV od. Grundschuldbestellungsurkunde?
#2
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:10
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
Ich meine die Urkunde über den Kaufvertrag. Vielen Dank. Grüße
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#3
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:23
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Eintragung im Grundbuch erfolgt durch Grundschuldbestellungsurkunde.
Wenn Sie jetzt anderweitig finanzieren, wird vermutlich keine Grundschuldbestellungsurkunde durch die ursprünglich finanzierende Bank beim Notar eingereicht worden sein.
Beim Notar nachfragen.
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