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Grundsatzurteil über Domain-Grabbing

17.5.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 4595 Aufrufe
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Domain, Grabbing, UFA

Die Reservierung und Benutzung von Domains mit den Namen bekannter Firmen oder Persönlichkeiten wird am heutigen Donnerstag erstmals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Nachdem untere Gerichte sich schon öfters mit dem sogenannten Domain-Grabbing befassen mussten und nicht immer Einigkeit über dieses neue Rechtsgebiet herrschte, wird vom BGH nun ein Machtwort erwartet.

In der Revision geht es um die Klage der UFA Film und Fernseh GmbH gegen einen Unternehmer, der sich bei der für Registrierung von Domainnamen zuständigen DENIC etwa 2000 Internetadressen gesichert hatte, darunter auch die Adresse ufa.de. Die UFA verlangt die Heraus- bzw. Freigabe der Domain und begründet dies mit einer wettbewerbswidrigen Blockade. Der beklagte Domaininhaber ist nur zur Herausgabe gegen Bezahlung bereit.

Entscheidend für das Urteil wird sein, ob der BGH das geltende Namens- und Markenrecht auch auf Domains anwenden wird. Dies ist aufgrund der Doppelfunktion einer Domain umstritten, denn Internetdomains haben einmal eine Adressfunktion, zum anderen dienen sie der kennzeichenrechtlichen Identifizierungen. Untere Gerichte hatten in der Vergangenheit mehr zu Gunsten der Identifizierungswirkung und somit zu einer Anwendung von Namens- und Markenrecht entschieden, mit dem Ergebnis, dass die Domainräuber die "gekaperten" Domains anstandslos herausgeben mussten.

Gleichzeitig wird der BGH grundsätzlich prüfen müssen, ob ein Freihaltebdürfnis auch bei Domains besteht, wenn es sich bei den Second-Level-Domains um allgemeine Gattungsbegriffe handelt. Es stellt sich wie im Markenrecht die Frage, ob eine Branchenbezeichnung durch ein einzelnes Unternehmen monopolisiert werden darf oder ob sie freigehalten werden muss. Streitpunkt ist neben vielen anderen die Domain www.mitwohnzentrale.de, bei der es sich um eine allgemeine Branchenbezeichnung handelt, die dem Betreiber unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten einbringt. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

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