Grundsätze des Asylrechts
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Asyl, AsylrechtDie Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .
Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Grundsätze des Asylrechts Seite 2: Das Asylverfahren Seite 3: Ablehnung von offensichtlich unbegründeten Asylanträgen Seite 4: Sichere Drittstaaten Seite 5: Sichere Herkunftsländer Seite 6: Das FlughafenverfahrenDas könnte Sie auch interessieren
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