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Grundsätze des Asylrechts - 1/6
eva vom 11.09.2000   |   40859 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Grundsätze des Asylrechts

Die Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .

Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.

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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal