Grundsätze des Asylrechts

Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Asyl, Asylrecht
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
8

Die Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .

Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Grundsätze des Asylrechts
Seite  2:  Das Asylverfahren
Seite  3:  Ablehnung von offensichtlich unbegründeten Asylanträgen
Seite  4:  Sichere Drittstaaten
Seite  5:  Sichere Herkunftsländer
Seite  6:  Das Flughafenverfahren
Das könnte Sie auch interessieren
Ausländerrecht Aufenthaltsgenehmigungen
Ausländerrecht Wann darf ich als Ausländer in Deutschland arbeiten?
Ausländerrecht Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländerrecht Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?
Grundrechte, Verfassung Die Artikel 11 bis 19 Grundgesetz