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Grundsätze des Asylrechts - 1/6
eva vom 11.9.2000   20883 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Grundsätze des Asylrechts

Die Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .

Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.

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