Grundsätze des Asylrechts
AFP VOM 11.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 41688 Aufrufe Mehr zum Thema:Asyl, Asylrecht
Grundsätze des Asylrechts
Die Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .
Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Grundsätze des AsylrechtsSeite 2: Das AsylverfahrenSeite 3: Ablehnung von offensichtlich unbegründeten AsylanträgenSeite 4: Sichere DrittstaatenSeite 5: Sichere HerkunftsländerSeite 6: Das Flughafenverfahren


