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Grundsätze des Asylrechts

AFP VOM 11.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 41688 Aufrufe
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Asyl, Asylrecht

Grundsätze des Asylrechts

Die Grundlage des Asylrechts ist Art. 16a Abs. 1 GG. Danach genießt jeder, der politisch verfolgt wird, Asylrecht .

Als politisch verfolgt gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet.


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Seite 1: Grundsätze des Asylrechts
Seite 2: Das Asylverfahren
Seite 3: Ablehnung von offensichtlich unbegründeten Asylanträgen
Seite 4: Sichere Drittstaaten
Seite 5: Sichere Herkunftsländer
Seite 6: Das Flughafenverfahren

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