Ratgeber Grundrechte
GrundrechteEinzelprobleme - Art. 3 GG3.7.2001 Art. 3 Abs. 2 GG regelt kurz und bündig: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Der Gesetzgeber darf also nicht zwischen männlich und weiblich differenzieren. Vor diesem ...
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