Ein 3 jähriges kotet immer noch ein.Die Eltern haben schon alles versucht das Kind dazu zu bewegen auf Toilette zu gehen.Bisher ohne Erfolg. Nun der Schock...Mutter des Kindes kommt in Kita um besagtes Kind abzuholen. Erzieherin steht mit besagtem 3 jährigen Kind mitten im Gruppenraum und präsentiert allen anwesenden im Raum das Kind welches eingekotet hat,mit herunter gelassenen Hosen.Besagtes Kind weint bitterlich,ist über und über mit Kot beschmiert.Die Erzieherin fordert die anwesenden Kinder auf sich das Kind anzuschauen welches noch mit 3 Jahren in die Hose macht und was das doch für eine Sauerei sei. Einige Kinder rufen" Stinker"
Zum Glück ist die Mutter dazu bekommen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Welche Rechte des Kindes wurden verletzt,was hat die Erzieherin dem Kind seelisch/emotional angetan.Gegen welche Pflichten hat die Erzieherin verstoßen.
Ich gehe morgen zusammen mit der Mutter zu einem Gespräch in die Kita und möchte vorbereitet sein.
Bitte um schnelle Beantwortung.
LG Prinz k.
-----------------
" "
Grundrecht eines Kleinkindes verletzt
22. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 22. Januar 2014 | 20:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundrecht eines Kleinkindes verletzt
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Januar 2014 | 09:45
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Na, das ist doch mit den §1
Grundgesetz alles gesagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar.".
Mal abgesehen davon, dass es nicht normal ist, wenn Dreijährige sich noch regelmäßig einkoten, ist das Verhalten der Erzieherin unterirdisch. Insofern würde ich da auch deutliche Worte finden.
-----------------
""
#2
Antwort vom 23. Januar 2014 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gegen welche Pflichten hat die Erzieherin verstoßen <hr size=1 noshade>
Das ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine straf- bzw. zivilrechtliche. Die strafrechtliche Problematik hat man dir im Forum Strafrecht ja schon erläutert.
Im übrigen ist Crossposten böse.
quote:<hr size=1 noshade>das ist doch mit den §1 Grundgesetz alles gesagt <hr size=1 noshade>
Stimmt, aber aus Art. 1 GG läßt sich hier nicht viel ziehen, da hier nicht der Staat, sondern eine Einzelperson (Erzieherin) gehandelt hat und Verstöße von Einzelpersonen gegen das GG nicht justiziabel sind.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Grundgesetz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Februar 2014 | 15:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich glaube auch, das Strafrecht gibt genügend her, da brauchst du dich gar nicht erst auf das GG zu beziehen, da es dem übrigen Rech zuGRUNDe liegt.
Aber zur Sache selbst: Wie fürchterlich! Bloß schnell die Kita wechseln. Armes Kind.
-----------------
""
#4
Antwort vom 17. Juni 2014 | 09:34
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 12x hilfreich)
Du wirst genügend Gesetze haben, die eine Anzeige unterstützen. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen!!
Wirklich armes Kind!!
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
27 Antworten
-
4 Antworten