Grundrecht eines Kleinkindes verletzt

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gerschtin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundrecht eines Kleinkindes verletzt

Ein 3 jähriges kotet immer noch ein.Die Eltern haben schon alles versucht das Kind dazu zu bewegen auf Toilette zu gehen.Bisher ohne Erfolg. Nun der Schock...Mutter des Kindes kommt in Kita um besagtes Kind abzuholen. Erzieherin steht mit besagtem 3 jährigen Kind mitten im Gruppenraum und präsentiert allen anwesenden im Raum das Kind welches eingekotet hat,mit herunter gelassenen Hosen.Besagtes Kind weint bitterlich,ist über und über mit Kot beschmiert.Die Erzieherin fordert die anwesenden Kinder auf sich das Kind anzuschauen welches noch mit 3 Jahren in die Hose macht und was das doch für eine Sauerei sei. Einige Kinder rufen" Stinker"

Zum Glück ist die Mutter dazu bekommen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Welche Rechte des Kindes wurden verletzt,was hat die Erzieherin dem Kind seelisch/emotional angetan.Gegen welche Pflichten hat die Erzieherin verstoßen.
Ich gehe morgen zusammen mit der Mutter zu einem Gespräch in die Kita und möchte vorbereitet sein.
Bitte um schnelle Beantwortung.

LG Prinz k.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Na, das ist doch mit den §1 Grundgesetz alles gesagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar.".

Mal abgesehen davon, dass es nicht normal ist, wenn Dreijährige sich noch regelmäßig einkoten, ist das Verhalten der Erzieherin unterirdisch. Insofern würde ich da auch deutliche Worte finden.



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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gegen welche Pflichten hat die Erzieherin verstoßen <hr size=1 noshade>


Das ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine straf- bzw. zivilrechtliche. Die strafrechtliche Problematik hat man dir im Forum Strafrecht ja schon erläutert.

Im übrigen ist Crossposten böse. ;)

quote:<hr size=1 noshade>das ist doch mit den §1 Grundgesetz alles gesagt <hr size=1 noshade>


Stimmt, aber aus Art. 1 GG läßt sich hier nicht viel ziehen, da hier nicht der Staat, sondern eine Einzelperson (Erzieherin) gehandelt hat und Verstöße von Einzelpersonen gegen das GG nicht justiziabel sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benni123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube auch, das Strafrecht gibt genügend her, da brauchst du dich gar nicht erst auf das GG zu beziehen, da es dem übrigen Rech zuGRUNDe liegt.

Aber zur Sache selbst: Wie fürchterlich! Bloß schnell die Kita wechseln. Armes Kind.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
r.heinze
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Du wirst genügend Gesetze haben, die eine Anzeige unterstützen. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen!!
Wirklich armes Kind!!


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