Die Anforderungen an den testamentarischen Pflichteilsentzug wurden durch eine Entscheidung des OLG Bamberg vom 19. Juli 2000 konkretisiert. Es folgt ein kurzer Abriss des zugrunde liegenden Sachverhalts und dann die Aussagen des Gerichts.
Sachverhalt: Als die Erblasserin starb, hinterließ sie eine Tochter und eine Enkelin. In ihrem Testament hatte sie ihre Enkelin als Erbin eingesetzt und ihrer Tochter den Pflichtteil entzogen. Nach der Testamentsverlesung verklagte die enterbte Mutter ihre als Erbin eingesetzte Tochter und verlangte von dieser, den Pflichtteil herauszugeben. Sie argumentierte, dass die Entziehung des Pflichtteils im Testament nicht wirksam sei.
Aussagen des OLG Bamberg:
Das Oberlandesgericht hat der Klägerin Pflichtteilsansprüche zuerkannt. Es hat zwar die Anordnung der Pflichtteilsentziehung für formwirksam erachtet. Die Beklagte habe aber die schweren körperlichen Misshandlungen nicht beweisen können. Zudem habe die Klägerin ihre Schuldunfähigkeit in der maßgeblichen Zeit bewiesen.
| Seite 1: | Einführung |
| Seite 2: | Grundprinzipien des Erbrechts in Deutschland |
| Seite 3: | Die gesetzliche Erbfolge |
| Seite 4: | Das Erbrecht des unehelichen Kindes |
| Seite 5: | Was erbt der Ehegatte? |
| Seite 6: | Der Pflichtteil - Das Mindeste |
| Seite 7: | Lässt sich der Pflichtteil ausschließen? |
| Seite 8: | Das OLG Bamberg zur Pflichteilsentziehung |
