Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Erbrecht » 
Grundprinzipien des Erbrechts - Von Ordnungen und Pflichtteilen - 6/8
cri vom 01.06.2000   |   218414 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Erbrecht

Das Pflichtteilsrecht

Auch Enterbte können mitunter noch Ansprüche auf einen Teil der Erbmasse geltend machen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Toten. Ohne Erbe zu sein haben Sie mitunter also Geldansprüche gegen die eigentlichen Erben.
Dazu müssen Sie zunächst entweder Abkömmling, Ehegatte, Vater oder Mutter des Verstorbenen sein. Nach gesetzlicher Erbfolge hätten Sie weiterhin Erbe werden müssen, wenn Sie nicht enterbt worden wären. Ihr Anspruch ist nun die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch ist gegen die Erben zu richten.
Auch als "normaler" Erbe können Sie eventuell noch einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, nämlich dann, wenn das Ihnen vererbte unter dem gesetzlich zugesicherten Pflichtteil bleibt. Auch dieser Pflichtteilsrestanspruch ist gegen die übrigen Erben zu richten.

Wichtig: Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt drei Jahre nach Kenntnis vom Tod des Erblassers und der Kenntnis vom Erbausschluss. Ohne eine derartige Kenntnis verjährt der Anspruch nach dreißig Jahren ab Erbfall.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Einführung
Seite 2: Grundprinzipien des Erbrechts in Deutschland
Seite 3: Die gesetzliche Erbfolge
Seite 4: Das Erbrecht des unehelichen Kindes
Seite 5: Was erbt der Ehegatte?
Seite 6: Der Pflichtteil - Das Mindeste
Seite 7: Lässt sich der Pflichtteil ausschließen?
Seite 8: Das OLG Bamberg zur Pflichteilsentziehung


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94197
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Erbe   Erbrecht   Pflichtteil  

Bei 123recht.net:
Erbrecht
Ich bin Erbe - Was soll ich tun?

Rechtsanwalt
Tobias K. Eicke
Eicke
Schwerpunkte: Strafrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal