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Grundprinzipien des Erbrechts - Von Ordnungen und Pflichtteilen - 4/8
cri vom 01.06.2000   |   218417 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Erbrecht

Das Erbrecht des unehelichen Kindes

Kinder sind Abkömmlinge des Erblasser und somit gesetzliche Erben erster Ordnung. Wurde früher noch zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden, gibt es seit 1998 keinen Sonderstatus mehr: Eheliche und uneheliche Kinder sind grundsätzlich gleichgestellt, es gelten die gleichen erbrechtlichen Stellungen. Das uneheliche Kind hat somit auch einen Pflichtteilsanspruch. 

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Benjamin Pethö
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