Grunderwerbsteuer Auf Pachtgrundstück

3. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Grunderwerbsteuer Auf Pachtgrundstück

Hallo zusammen,

Da ich zu den total Unwissenden im Bereich Grunderwerbsteuer und Pachtrecht gehöre muss ich mich mal an euch wenden. Ich habe 2005 ein Grundstück auf einem Campingplatz gepachtet. Auf diesem Grundstück befindet sich mitlerweile eine Hütte mit ca. 60 m2. Die Höhe des Kaufpreises beträgt 1000€.
Jetzt bekam ich einen Brief worin ich aufgefordert wurde, den Kaufvertrag an die Behörde zu schicken, worin ersichtlich ist wie hoch der Kaufpreis war und wer der Verkäufer war (Adresse) zwecks der Berechnung der Grunderwerbsteuer. Tja, sowas liegt nur in Handgeschriebener Form aber von beiden Parteien unterschrieben vor. Keine Ahnung ob das reicht.

So nun habe ich keine Ahnung, ob das rechtens ist oder nicht. Hab mich mal umgehört und herausgefunden das manche Parteien am Campingplatz die Steuer bezahlen müssen und manche nicht.

Leider habe ich nicht heraus gefunden wie man hier Dateien anhängt, sonst hätte ich mal den Pacht- und Kaufvertrag als PDF angehangen.

Falls irgendwelche Unklarheiten bestehen einfach fragen, da ich auch nicht genau weis, was erwähnenswert ist und was nicht.

Hoffe mir kann da einer helfen.

Gruß Balti

-- Editiert von Balti am 03.02.2008 14:39:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis sind auch Pchtgrundstücke grunderwerbsteuerpflichtig,
allerdings nicht bei einem Kaufpreis von € 1.000,- (die Freigrenze liegt bei € 2.500,- ??)

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Campingplatz und Hütte? Das passt nicht so recht zusammen - ist es vielleicht ein gemischtes Feriengebiet (also Campingwagen und Ferienhäuser zulässig?).
Grundsätzlich - wie Ikarus schreibt - zahlten auch Erbpächtler z.B. - die jährliche Grundsteuer, dafür ist man aber im Grundbuch eingetragen, dafür benötigt man einen notariellen Kaufvertrag.
Zahlst du denn zukünftig jährlich eine Pacht (anstelle einer Miete?).
Der Steuerpflichtige Vorgang wäre ja erst existent, wenn du im Grundbuch stehen würdest und das ginge nur, wenn ihr bei einem Notar einen Kaufvertrag gemacht hättet.

Wer hat denn geschrieben wegen der Grunderwerbsteuer - das Finanzamt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erstmal Danke für die Antworten!

Das Gebiet/Der Platz schimpft sich folgendermaßen: Camping- und Wochenendhausgebiet.

Zu dem Rest kann ich nur sagen, dass es weder einen notariellen Kaufvertrag noch eine Grundbucheintragung gibt. Ich zahle seit 2005 eine jährliche Pacht und werde auch offiziell als Pächter bezeichnet.

Ach ja, der Brief kommt vom Finanzamt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Ruf den Finanzbeamten an und mache einen Termin aus, nimm alle Unterlagen mit, euer handschriftliches und die Pachtzahlungen (Kontoauszug,...) und versucht dass mal zu klären.
Wenn erst der Grunderwerbsteuerbeschied kommt, muss erst gezahlt werden, danach wird gerpüft.
Nimm am Besten einen Zeugen mit.
:sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich habe eine Wohnung auf Erbpachtgrundstück - da zahle ich jährlich die Grundsteuer.
Ich habe einen gepachteten Kleingarten - da zahle ich keine Grundsteuer (jedenfalls nicht direkt sondern höchstens über die Umlagen).

Eigentlich hast du nicht die Hütte gekauft, sondern Abstand für ein auf einem gepachtetem Grundstück stehendes Gebäude gezahlt - so würde ich es dem Finanzbeamten darlegen.
Oder am besten schriftlich um Auskunft bitten, auf welche § der Bescheid sich bezieht (da kannst du dann nämlich nachlesen, ob es wirklich eine Grundlage gibt, die sich auf deinen Fall anwenden lässt).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Big THX für die Antworten. Haben mich ermutigt bei dem guten Mann vom Finanzamt anzurufen!
Übrigens sind immer noch unfreundlich! :-)

Also der will weder die Adresse des Verkäufers noch einen Kaufvertrag haben. Steht zwar fett gedruckt in dem Schreiben aber egal.

Als Lösung hat er mir vorgeschlagen die Rückseite des Schreibens zu nehmen und da eine Darstellung meinerseits drauf zu schreiben. Sowas habe ich noch nicht gehört. Übrigens mit der Begründung das da ja schon die Steuernummer/Geschäftszeichen drauf wäre

Auf meine Frage hin, ob der Freibetrag bei 2500€ liegen würde, wurde der gute Mann äußerst zerknirscht und hat mir als Antwort gegeben, dass das möglich sei.

Also werd ich da jetzt mal ein formloses Schreiben aufsetzen indem ich dem Mann die Sache erkläre. Hoffe der ist damit zufrieden

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