Grundbucheintragung einer weiteren Person mit Rückforderungsrecht des Vorbesitzers

24. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2016 16:27:12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Grundbucheintragung einer weiteren Person mit Rückforderungsrecht des Vorbesitzers

Wenn jemand ein Haus von seinen Eltern bekommt, mit der Vereinbarung das er ohne die Einwilligung dieser, das Haus nicht Verkaufen/ Verschenken darf und die Eltern das Haus zurück fordern können falls er vor ihnen verstribt, darf dieser dann seinen Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen lassen?

Eigentlich nicht, oder? Denn in diesen Moment hat er es ja verschenkt ohne zu Fragen, oder ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ist diese Einschränkung im Grundbuch eingetragen?

Wenn ja, wird der Notar bei dem Schenkungsvertrag an die Frau die Einweiligung der Eltern als Vorbesitzer einholen.

Steht diese Einschränkung nur im notariellen Vertrag zwischen dir und den Eltern als Vorbesitzer, dann kann die Übertragung eines Teil des Hauses an die Ehefrau erfolgen. Du musst jedoch damit rechnen, dass die Eltern dagegen klagen. Also vorher klären und die Zustimmung einholen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.01.2016 16:27:12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Heike J, Es würde in diesen Zusammenhang NICHT im Grundbuch stehen, sondern nur in notariel belgaubigten Übertragungsvertrag.

Könnten Sie sich vllt. in einen anderen Tread von mir " Enterbung des leiblichen Kindes/ Erbrecht der Ehefrau" mit einklinken, denn dort wird mein Thema weitergeführt.

0x Hilfreiche Antwort

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