Wie sehen allgemeine Erfahrungen hinsichtlich der Frist zwischen Kaufpreiszahlung und Eintrag im Grundbuch aus? Wieviele Wochen sind ok bzw. üblich?
Grundbucheintrag - Frist zwischen Kaufpreiszahlung und Eintrag?
2. Januar 2005
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Frage vom 2. Januar 2005 | 16:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag - Frist zwischen Kaufpreiszahlung und Eintrag?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2005 | 19:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Das hängt doch vom jeweiligen Belastungsstand des Grundbuchamtes ab. Wir haben damals nach 4 Monaten unseren Grundbuch-Auszug erhalten, wohnen in einer Großstadt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2005 | 20:54
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Legende
Die Fristen dürften in etwa stimmen, hängt aber Regional von den Grundbuchämtern (Ausstattung mit Rechtspfleger/innen) ab.
Der Notar könnte doch auch nachfassen. Ggf. kann man selbst unter Angabe des Az an das Grundbuchamt schreiben.
Soll schon mal geholfen haben.
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