Hallo,
Mein Stiefvater hat für seine Immobilie in seinen Testament meine Mutter als Vorerbe und mich als Nacherbe vorgesehen. Diese Reihenfolge ist auch im Erbschein vermerkt. Meine Mutter möchte nun das im Grundbuch ich sofort als Haupteigentümer eingetragen werden soll und sie den Nießbrauch erhält. Ich glaube hier wird von vorgezogener Erbfolge gesprochen.
Diesen Wunsch haben wir inzwischen auch beim Amtsgericht geäußert zumal der sofortige Eintrag für uns innerhalb der 2-Jahres Frist kostenfrei wäre.
Das Amtsgericht hat nun aber den (kostenfreien) Grundbucheintrag wie im Testament vorgesehen vorgenommen, der Wunsch meiner Mutter auf sofortigen Übertrag wurde dabei nicht berücksichtigt. Auf meine Anfrage beim Amtsgericht erhalte ich die Antwort, das der sofortige Übertrag der Immobile auf mich und der Nießbrauch meiner Mutter nur nachträglich beim Notar erfolgen kann. Dieser Vorgang würde aber mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Meine Frage ist nun: Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt? Stimmt es wirklich das die vorgezogene Erbfolge nicht im Rahmen des kostenfreien Grundbuch Eintrages erfolgen kann sondern statt dessen der kostenpflichtige Gang zum Notar notwendig ist?
Danke im Voraus für eine Antwort,
UJH.
Grundbuch Eintrag bei vorgezogener Erbfolge
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 11:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch Eintrag bei vorgezogener Erbfolge
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 11:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Diesen Wunsch haben wir inzwischen auch beim Amtsgericht geäußert zumal der sofortige Eintrag für uns innerhalb der 2-Jahres Frist kostenfrei wäre.
Der Wunsch reicht aber nicht.
Zitat:Das Amtsgericht hat nun aber den (kostenfreien) Grundbucheintrag wie im Testament vorgesehen vorgenommen, der Wunsch meiner Mutter auf sofortigen Übertrag wurde dabei nicht berücksichtigt.
Die Berücksichtigung Deines Wunsches wäre auch rechtswidrig gewesen. Das Grundbuchamt durfte die Eintragung daher nur so vornehmen.
Zitat:Auf meine Anfrage beim Amtsgericht erhalte ich die Antwort, das der sofortige Übertrag der Immobile auf mich und der Nießbrauch meiner Mutter nur nachträglich beim Notar erfolgen kann. Dieser Vorgang würde aber mit erheblichen Kosten verbunden sein.
So ist es.
Zitat:Stimmt es wirklich das die vorgezogene Erbfolge nicht im Rahmen des kostenfreien Grundbuch Eintrages erfolgen kann sondern statt dessen der kostenpflichtige Gang zum Notar notwendig ist?
Kostenfrei ist nur eine Grundbuchberichtigung. Ihr möchtet aber eine Änderung haben und die ist in keinem Fall kostenfrei.
#2
Antwort vom 14. Juni 2017 | 13:04
Von
Status: Richter (8018 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Stimmt es wirklich das die vorgezogene Erbfolge nicht im Rahmen des kostenfreien Grundbuch Eintrages erfolgen kann sondern statt dessen der kostenpflichtige Gang zum Notar notwendig ist?
Ja, das ist korrekt. Wie hh schon ausgeführt hat, ist lediglich die Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei.
Für weitere Änderungen muss zwingend ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
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