Hallo! Folgender Fall: Der Sohn (studiert) meines Mannes bekommt 50,- Euro Bafög, das Amt schreibt 377,- Euro Grundbedarf. Unterhalt bezahlt er 270,- Euro. Muß er jetzt 377,- minus 50,- zahlen? vielen Dank erstmal!-- Editiert von catwoman23 am 13.11.2007 09:31:51
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).siehe auch:http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.phpEr ist doch schon 18...? Bafög und Kindergeld werden angerechnet,der Rest je nach Einkommen auf die Eltern verteilt.
----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Dann zahlt der Vater nach der 4.Altersstufe DDT und kann das halbe Kindergeld abziehen. Die Mutter müsste sich mit der Tochter über die Art der Verrechnung einigen,denn sie zahlt ja indirekt(Miete,Heizung,Strom...)http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeldanrechnung.php
----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
quote:Dann zahlt der Vater nach der 4.Altersstufe DDT und kann das halbe Kindergeld abziehen.
Warum nur das halbe Kindergeld? Wenn die Mutter nicht leistungsfähig, kann das volle KG in Abzug gebracht werden.Ist sie, trotz Arbeitslosigkeit, leistungsfähig, hast du mit dem halben KG natürlich recht.Grüßle
----------------- " Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo nochmal, wenn es also nach der DDT geht (wie auch der Anwalt schon mal ausgerechnet hat - abzgl. 154 Kindergeld), warum schreibt das Bafögamt 377,- Grundbedarf? (siehe 1.Beitrag von mir)Danke!!
kurz nochmal die letzte Frage: "Bafög und Kindergeld werden angerechnet,der Rest je nach Einkommen auf die Eltern verteilt." von schnee-einsiedel (siehe oben)Heißt das, Bafög kann auch vom Unterhalt abgezogen werden oder nur, wenn das Kind eine eigene Wohnung hat?Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag!! PS: Gut, daß es Euch und Eure Hilfe gibt!