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Grundbedarf Bafög - Unterhalt

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Grundbedarf Bafög - Unterhalt

Hallo!
Folgender Fall:
Der Sohn (studiert) meines Mannes bekommt 50,- Euro Bafög, das Amt schreibt 377,- Euro Grundbedarf. Unterhalt bezahlt er 270,- Euro. Muß er jetzt 377,- minus 50,- zahlen?
vielen Dank erstmal!

-- Editiert von catwoman23 am 13.11.2007 09:31:51


von catwoman23 am 13.11.2007 09:31
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

siehe auch:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Er ist doch schon 18...?
Bafög und Kindergeld werden angerechnet,der Rest je nach Einkommen auf die Eltern verteilt.


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"


von schnee-einsiedel am 13.11.2007 10:00
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Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Ja, er ist 18, wohnt bei der arbeitslosen Mutter. Wie geht dann die Rechnung? (siehe oben?)


von catwoman23 am 13.11.2007 10:09
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Grundbedarf Bafög - Unterhalt
... und wird das Kindergeld angerechnet bzw. abgezogen?

vielen Dank für die Antwort!


von catwoman23 am 13.11.2007 10:50
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>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Dann zahlt der Vater nach der 4.Altersstufe DDT und kann das halbe Kindergeld abziehen.
Die Mutter müsste sich mit der Tochter über die Art der Verrechnung einigen,denn sie zahlt ja indirekt(Miete,Heizung,Strom...)

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeldanrechnung.php


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von schnee-einsiedel am 13.11.2007 15:12
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>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Hey Einsisedler,

quote:
Dann zahlt der Vater nach der 4.Altersstufe DDT und kann das halbe Kindergeld abziehen.

Warum nur das halbe Kindergeld?
Wenn die Mutter nicht leistungsfähig, kann das volle KG in Abzug gebracht werden.

Ist sie, trotz Arbeitslosigkeit, leistungsfähig, hast du mit dem halben KG natürlich recht.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."


von guest123-1682 am 13.11.2007 17:52
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>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Hi Schwesterchen,
selbstverständlich hast du (wie immer) recht.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=76&;Fachgebiet_id=184

Ich vergaß,daß leistungsfähige Arbeitslose wie ich eher die Ausnahme sind...



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von schnee-einsiedel am 14.11.2007 00:12
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Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Hallo nochmal,
wenn es also nach der DDT geht (wie auch der Anwalt schon mal ausgerechnet hat - abzgl. 154 Kindergeld), warum schreibt das Bafögamt 377,- Grundbedarf?
(siehe 1.Beitrag von mir)

Danke!!


von catwoman23 am 14.11.2007 09:08
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>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Hallo,

Berechnungen vom Bafögamt haben mit den familienrechtlichen nix zu tun.


Ach Einsiedler,

sonst hast du doch immer recht...

Grüßle

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von guest123-1682 am 14.11.2007 09:12
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Grundbedarf Bafög - Unterhalt
kurz nochmal die letzte Frage:
"Bafög und Kindergeld werden angerechnet,der Rest je nach Einkommen auf die Eltern verteilt." von schnee-einsiedel (siehe oben)

Heißt das, Bafög kann auch vom Unterhalt abgezogen werden oder nur, wenn das Kind eine eigene Wohnung hat?

Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag!!
PS: Gut, daß es Euch und Eure Hilfe gibt!



von catwoman23 am 14.11.2007 09:42
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>Grundbedarf Bafög - Unterhalt
Jepp,

Bafög wird auch vom Bedarf abgezogen, egal, wo das Kind wohnt, genauso wie das Kindergeld.

Grüßle

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von guest123-1682 am 14.11.2007 10:03
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