Grünes Licht von Straßburger Gericht für Ausweisung eines Tunesiers
AFP VOM 13.10.2011 | Nachrichten - Allgemein | 722 Aufrufe Mehr zum Thema:Beschwerde, Abschiebung, Tunesien
Deutschland darf mehrfach Verurteilten abschieben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag grünes Licht für die Abschiebung eines Tunesiers aus Deutschland gegeben, der mehrere Straftaten begangen hat. Der 28-Jährige, der in Deutschland geboren wurde und dort aufwuchs, hatte gegen die Ausweisung nach Tunesien vor dem Straßburger Gericht geklagt, nachdem seine Beschwerden vor deutschen Gerichten erfolglos geblieben waren. Die Straßburger Richter entschieden einstimmig, dass die Ausweisung des jungen Mannes, der in Deutschland nur eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis hatte, angemessen sei. Das Gericht führte die Verbrechen an, die der Tunesier seit seiner Jugend in Deutschland begangen habe.
Ein Bielefelder Gericht hatte den Kläger bereits mit 14 Jahren wegen Diebstahls und Hehlerei zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es folgten weitere Verurteilungen wegen bewaffneten Überfalls und Drogenbesitzes, die 2003 zu einer Jugendstrafe von vier Jahren führten. Die Entscheidung, den Tunesier auszuweisen, folgte 2004. Bereits 2002 hatten die Bielefelder Behörden den jungen Mann darauf hingewiesen, dass er wegen seiner Straftaten abgeschoben werden könne. Doch der Mann setzte seine Gewalttaten und Drogengeschäfte fort und wurde dafür 2008 erneut verurteilt. Da der Tunesier trotz Vorwarnung kriminell geblieben sei, sei die Ausweisung nicht überzogen und in einer demokratischen Gesellschaft sogar manchmal nötig, befanden die Richter.
Der Kläger hatte sich beim Gang nach Straßburg auf die Achtung des Privat- und Familienlebens berufen. Seine Eltern und Schwestern leben in Deutschland, er selbst spricht nach eigenen Angaben nur Deutsch und kein Arabisch. Den Richtern fehlte allerdings der Nachweis, dass der Mann außerhalb seiner Familie in Deutschland Fuß fasste.
13.10.2011 - 16:31 Uhr
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