Grüne äußern Bedenken gegen nachträgliche Sicherungsverwahrung
AFP VOM 10.2.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 15403 Aufrufe Mehr zum Thema:Zypries, Sicherungsverwahrung
- Montag: Ansprüche wie im Hauptverfahren einhalten
Die Grünen haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) erneut ihre Vorbehalte gegen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung geltend gemacht. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, sagte der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag, ein Freiheitsentzug müsse grundsätzlich an eine Schuld anknüpfen und dürfe nicht nur zur Gefahrenabwehr verhängt werden. Er warnte vor einem ernsthaften Eingriff in die Freiheitsrechte. Dennoch könne er das Schutzbedürfnis bei besonders gefährlichen Straftätern verstehen. Daher müsse eine gesetzliche Regelung, wie sie der Bund nun anstrebt, hohen Anforderungen gerecht werden. Nur mit einem "billigen Gutachten" oder einer Anordnung sei eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich.
Montag erinnerte daran, dass das BVG bereits in seinem ersten Urteil zur Sicherungsverwahrung in der vergangenen Woche hohe Hürden dafür aufgestellt habe. Der Ausnahmecharakter müsse erhalten bleiben und die Notwendigkeit müsse zweifelsfrei nachgewiesen werden. Für die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei dies ebenso einzuhalten. Die Grünen würden nicht unter die Ansprüche zur Verhängung einer Sicherheitsverwahrung im Hauptverfahren gehen. Dennoch ging Montag davon aus, dass sich die Grünen mit der SPD-Fraktion einigen könnten. Es sei "neugierig", was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegen werde. Eine Regelung bis September hielt er aber für machbar.
10. Februar 2004 - 14.47 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: BVG kippt Landesgesetze zur SicherungsverwahrungSeite 2: BVG urteilt erneut über SicherungsverwahrungSeite 3: `Im Zweifel für die Sicherheit`Seite 4: Zypries erwägt Verschärfung der SicherungsverwahrungSeite 5: Grüne äußern Bedenken gegen nachträgliche SicherungsverwahrungSeite 6: Schily: Bundesregelung zur Sicherungsverwahrung nötig


