Gründungszuschuß - wann beantragen?

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
sternschnuppe78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Gründungszuschuß - wann beantragen?

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden:-). Folgende Situation: Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.09.2009. Dieses wurde mir mündlich verlängert bis zum 31.12.2009. Ab da sollte man dann weiter sehen. Jetzt ist es so, dass ich mich für meine Existenzgründung entschieden habe (ich bin Ärztin). Ich habe eine Praxis gefunden, die ich ab dem 04.01.2010 übernehmen möchte. Wir haben uns geeinigt, dass ich ab 01.11.2009 dort mit einsteige als Angestellte, um mich an die Praxis bis zur Übernahme "gewöhnen" zu können. Dafür Kündige ich mein jetztiges Arbeitsverhältnis dann fristgerecht zum 31.10.2009. Ich habe mich beim Arbeitsamt erkundigt und die Dame am Telefon meinte, man muß sich 3 Monate im Voraus arbeitslos melden, wenn man es weiß (das ist ja jetzt bei mir der Fall). Oder man meldet sich arbeitslos, innerhalb von 2 Tagen wenn man gekündigt wird. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, wann es besser wäre die Arbeitslosigkeit anzumelden? Besser jetzt, da ich es ja eigentlich jetzt schon weiß, dass ich vom 01.01.2010-04.01.2010 arbeitslos sein werde oder soll ich mich im Dezember kündigen lassen und mich erst dann melden? Oder sind beide Varianten denkbar?? Es ist so, dass ich mich schon im November bei meiner zuständigen Kammer melden muß und daher kann man es ja eigentlich nachvollziehen, dass ich schon vorher vorhatte mich selbständig zu machen. Was meint ihr? Es wäre schon schön diesen Gründungszuschuß zu erhalten, ohne dass man sich durch falsche Taktik das verspielt, zumal das erste Einkommen erst nach einem Quartal kommen würde.
Für Tips wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nein, einen Gründungszuschuss erhalten nur Arbeitslose. Da zwischen 31.10.2009 und dem 01.11.2009 kein Zeitraum der Arbeitslosigkeit liegt, besteht kein Anspruch.

Auch die Taktik zu kündigen um sich später selbständig zum manchen, wird nicht funktionieren.



quote:
Wir haben uns geeinigt, dass ich ab 01.11.2009 dort mit einsteige als Angestellte,

Weis das der derzeitige Arbeitgeber schon? Immerhin gibt es einen gültigen Arbeitvertrag mit ihm bis zum 31.12.2009


quote:
Dafür Kündige ich mein jetztiges Arbeitsverhältnis dann fristgerecht zum 31.10.2009.

Gibt das der Arbeitvertrag her? Derzeit geht der Arbeitsvertrag ja bis zum 31.12.2009.




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#2
 Von 
sternschnuppe78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein jetztiges Arbeitsverhältnis kann ich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, das besagt mein Arbeitsvertrag der bis zum 30.09.2009 gilt. Wir haben diesen ja nur mündlich verlängert bis zum 31.12.2009 zu den gleichen Konditionen. Also kann ich ja diesen kündigen zum 31.10.2009.
Arbeitslos wäre ich ja vom 01.01.2010 bis 04.01.2010 (oder 07.01.2010, je nachdem auf welchen Zeitpunkt wir uns für die Übernahme einigen)...das wäre dann der Zeitpunkt der Betriebsübernahme bzw. der Start meiner Selbstständigkeit. Ich hab dort ein befristetes Arbeitsverhältnis, genauso wie ich es jetzt auch habe, beide Male bis 31.12.2009.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Gut, ist nämlich eine Falle in die viele gerne laufen...


Da gibt es noch ein paar Hürden für den Gründungszuschuss:
- der Restanspruch auf Arbeitslosengeld muss mindestens 90 Tagen sein
- die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden.
- die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
- eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

Das alles im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 04.01.2010 (oder 07.01.2010) unterzubringen ist etwas knapp. ;)


Hier noch etwas Lesestoff (falls noch nicht bekannt):

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Berufsorientierung/Durchstarten-Existenzgruendung.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Hinweise-Hilfen-Existenzgruendung.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Was-Wieviel-Wer-SGBIII.pdf

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/existenzgruendung.html




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#4
 Von 
sternschnuppe78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich denke, die oben genannten Voraussetzungen erfülle ich (genügend Berufserfahrung, um von der Ärztekammer zugelassen zu werden, Anspruch auf Arbeitlosengeld usw), zumindest werde ich alles probieren um es hinzukriegen. Mir ginge es eigentlich um den Zeitpunkt, wann ich das ganze melden soll. Ich habe Angst, dass ich irgendwie eine Sperre bekomme, weil ich mein jetztiges Arbeitsverhältnis vorzeitig kündige. Aber im Prinzip ist es ja egal wo ich befristet arbeite, ob ich nun bei meinem jetztigen Arbeitgeber, oder in der Praxis die ich übernehmen möchte befristet angestellt bin ist eigentlich egal. Auch werde ich auf jeden Fall ein paar Tage arbeitslos sein, weil man mir die Praxis nicht zum 01.01.2010 abgeben möchte. Mir ist irgendwie klar geworden, dass ich das ganze wohl doch vorher melden sollte, so wie es ja auch vom Arbeitsamt verlangt wird bei befristeten Sachen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Übergang vom alten zum neuen Arbeitgeber ist ja nahtlos. Erst die neue Befristung zum 31.12.2009 müsste gemeldet werden.

Welche Vorgehensweise beim Gründungszuschuss ratsam wäre, eventuell mal hier im Unterforum 'Sozialrecht und staatliche Leistungen' nachfragen, z.B. ob es sinnvoll wäre, dies eventuell schon mal mit dem Arbeitsamt vorab zu besprechen. Quasi Gründungszuschuss als verhinderung weiterer Arbeitslosigkeit

Ein Problem sehe ich in dem Punkt 'eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen'. Das ist halt nicht nur mal eben einen Stempel abholen, das dauert etwas.




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