Gründung einer GBR im Bereich Affiliate Marketing / Investing der Profite

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go461446-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gründung einer GBR im Bereich Affiliate Marketing / Investing der Profite

Hallo !

Mein Partner und ich wollen morgen eine GBR ins Leben rufen. Einen Gesselschaftervertrag dafür zu haben scheint mir aufgrund bestehenden Rechtes optional. Trotzdem wollen wir für den WORSTCASE abgesichert sein und alle eventuellen persönlichen Bereicherungen vorgreifen.

1) Wie sieht es mit dem Haftungsauschluss aus? Können beide Gesellschafter trotz hauptberuflicher/privater Nebeinkünfte zu gleichen Teilen haftbar gemacht werden zu gleichen Teilen die die Kapitaleinrbringungen beider übersteigen?

2) Falls ja, wie kann ich auschließen dass meine Einkünfte als z.b Vermieter haftbar gemacht werden? Bestenfalls mit Bsp. Einer Klausel die dies ausschließt?


Hier der Vertrag der wir leicht abgewandelt haben aus der Vorlage der "gruenderkueche.de" :
https://drive.google.com/file/d/0B4T6J6WF5OwRWlM0ZFlraC15UlE/view?usp=sharing

und hier das original :

https://www.gruenderkueche.de/wp-content/uploads/2013/12/mustervertrag-gbr-gruenden.pdf
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir haben vor, notfalls auch ohne Vertrag, morgen die GBR ins Leben zu rufen.
Wir haben unerwarteter Weiße schon ~$20.000 generiert und haben etwas Angst vor eventuellen Nachzahlungen, weßwegen es bei uns etwas eilt.

VIELEN VIELEN Dank im vorraus!

-- Editier von go461446-71 am 08.03.2017 22:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go461446-71):
Mein Partner und ich wollen morgen eine GBR ins Leben rufen.

Könnt ihr euch sparen, denn die habt ihr schon längst gegründet.

Aber vermutlich habt ihr noch kein Gewerbe angemeldet, weder beim Gewerbeamt noch beim Finanzamt?



Zitat (von go461446-71):
und haben etwas Angst vor eventuellen Nachzahlungen

Von wem?



Zitat (von go461446-71):
1) Wie sieht es mit dem Haftungsauschluss aus?

Gibt es nicht.
Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden mit seinem gesamten Vermögen.




Zitat (von go461446-71):
Hier der Vertrag der wir leicht abgewandelt haben aus der Vorlage der "gruenderkueche.de" :

https://drive.google.com/file/d/0B4T6J6WF5OwROVpseEFsaVpZcjA/view?usp=sharing

Da ist nichts vertragliches zu lesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go461446-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, danke erstmal für deine Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go461446-71):
Mein Partner und ich wollen morgen eine GBR ins Leben rufen.

Könnt ihr euch sparen, denn die habt ihr schon längst gegründet.

Aber vermutlich habt ihr noch kein Gewerbe angemeldet, weder beim Gewerbeamt noch beim Finanzamt?

So ist es. Meines Wissens nach meldet sich das Finazamt und erfragt alle Infos die sie benötigen NACHDEM ich die GBR beim Gewerbeamt angemeldet habe. Ist das korrekt?

Zitat (von go461446-71):
und haben etwas Angst vor eventuellen Nachzahlungen

Von wem?

Dem Finanzamt. Wir haben schon Einkünfte erzielt, daher die Frage ob man die Gründung zurück datieren kann, so dass auch diese Einkünfte steuerlich berücksichtigt werden.

Zitat (von go461446-71):
1) Wie sieht es mit dem Haftungsauschluss aus?

Gibt es nicht.
Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden mit seinem gesamten Vermögen.

Die GBR wird aus dem Geschäftsmodell heraus niemals Schulden machen, sondern immer nur mit den Einnahmen arbeiten.
Meine Frage, anders formuliert, ist ob man genau das vertraglich festhalten kann. Die Formulierung hierbei fiel uns sehr schwer.



Zitat (von go461446-71):
Hier der Vertrag der wir leicht abgewandelt haben aus der Vorlage der "gruenderkueche.de" :

https://drive.google.com/file/d/0B4T6J6WF5OwROVpseEFsaVpZcjA/view?usp=sharing

Da ist nichts vertragliches zu lesen.


Mein Fehler, hier der Vertrag :
https://drive.google.com/open?id=0B4T6J6WF5OwRWTBJLUdZZkJsVDA


Vielen Dank für die Mühen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat:
Dem Finanzamt. Wir haben schon Einkünfte erzielt, daher die Frage ob man die Gründung zurück datieren kann, so dass auch diese Einkünfte steuerlich berücksichtigt werden.
Die Einkünfte werden berücksichtigt, weil der steuerliche Tatbestand erfüllt ist. Nebensächlichkeiten wie einen schriftlichen Vertrag oder dessen Datierung interessieren das FA nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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