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Gründung Schwimmschule

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Gründung Schwimmschule

Hi,
wie es oben schon steht - ich will mich nebenberuflich mit einer Schwimmschule selbstständig machen (bzw. bin momentan am prüfen, was möglich ist).

Nun ein paar Fragen (bin gerade am rechnen, ob es sich lohnt):
Selbstständig (freiberuflich) oder Gewerbe? Was ist richtig? Bisher war ich freiberuflich bei einem Verein tätig. Laut Google brauche ich keine Umsatzsteuer berechnen, da es eine normale Lehrtätigkeit ist.

Was brauche ich?
- Betriebs-Haftpflicht
- Anmeldung des Gewerbes (s.o.)
- Finanzamt?

In meiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit habe ich Verlust gemacht, daher wäre es schön, wenn ich diesen mit in die Existenzgründung nehmen könnte. Dieser kam zustande, da meine Aufwendungen höher als meine Einnahmen waren (war auch so okay für mich).

Und jetzt kommt das nächste (und mein größtes Verständnisproblem):
Ich brauche eine weitere Person, die ich auch entlohnen will. Kann ich die sozusagen als freiberufliche Person bezahlen (und sie meldet das dann bei der RV an) oder kann ich das auf 400 EUR Basis o.ä. machen? Alleine geht es nicht.

Und dann noch eine letzte Sache:
Das ganze soll nebenberuflich sein, also geringer Umsatz. Kann ich dann eine vereinfachte Buchführung machen? Und wenn ja, wie sieht sie aus? Excel-Tabelle mit Ein- und Ausgaben? Oder brauche ich einen Steuerberater?

Vielen Dank für die Hilfe.

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von trulla70 am 10.08.2012 16:07
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 216 weitere Beiträge zum Thema "Gründung".


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>Gründung Schwimmschule
Hallo,

das wird nix! In jeder Stadt/Gemeinde gibt es so was - gegen geringe Gebühren oder sogar Kostenlos.

Ob Umsatzsteuer gezahlt werden muss oder nicht hängt vom Umsatz ab.

Den Verlust kannst du übernehmen...

Du kannst eine 400,-€ Kraft beschäftigen, es müssen halt alle Meldungen an KK, RV, FA erfolgen...

Es gibt in Deutschland keine festgeschriebene Form der Buchführung, sie muss nur bestimmte Bedingungen erfüllen. Dies geht auch mit einer Exel-Tabelle (Kassenbuch). Jedoch bezweifle ich das du die Bedingungen kennst...

Ich sehe das Unternehmen schon als gescheitert an...



von CBW am 10.08.2012 19:32
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
Hey,
das klingt ja pessimistisch. Etwa 100 km entfernt tummeln sich 3 Schwimmschulen, eine hat mitlerweile 30 Mitarbeiter (Teilzeit) und sie sind ausgebucht, bei den anderen beiden (die eine liegt bei 8 Mitarbeitern) sieht es ähnlich aus. Direkt hier sieht die Situation so aus, dass der Städtische Badbetreiber Wartelisten von 1/2 Jahr bis Jahr hat, bei den Vereinen ist es ähnlich. Die Stadt nimmt pro Teilnehmer / Stunde etwa 10 EUR. Diese haben 8 Teilnehmer bei 2 Personen, macht etwa 80 EUR Einnahmen abzüglich Personalkosten. Die Stadt hat mehrfach darauf hingewiesen, dass Resourcen fehlen.

Es gibt hier noch eine kleine Schwimmschule, die es auch nebenbei macht. Diese ist preislich etwa identisch und ist ständig ausgebucht. Daher gehe ich davon aus, dass die Nachfrage da ist und halte es nicht zum Scheitern verurteilt.

Ich muss ja zum Glück nicht von leben und habe es auch nicht vor.

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von trulla70 am 10.08.2012 23:56
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
Ich würde hier zu einem Existenzgründungsseminar raten. Das ist ein sehr komplexes Thema, das in einem Forum auch nicht annähernd behandelt werden kann.

Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob bisherige Verluste mit in die Selbstständigkeit hineingenommen werden können. Nach deinen Aussagen bist du zur Zeit nicht freiberuflich tätig, sondern ehrenamtlich als Übungsleiter für einen Verein und erhälst eine Aufwandsentschädigung.
Bei der zweiten Person sind beide von dir genannten Varianten möglich. Bei dem rechnungschreibenden Selbstständigen solltest du allerdings darauf achten, dass er nicht als Scheinselbstständiger gelten kann. Ansonsten drohen unter Umständen hohe Nachzahlungen von Sozialabgaben.
Die Anmeldung von Minijobbern ist gar nicht so schwer. Du musst bei dem Lohn allerdings ca. 31 % hinzurechnen, die du an die Minijob-Zentrale abführen musst. Genaueres dazu findest du unter minijob-zentrale.de.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird für dich die wichtigste Versicherung überhaupt sein. Stelle dir einmal vor ein Teilnehmer ertrinkt fast und behält Hirnschäden zurück. Die Regressforderungen würden dich sofort ruinieren.
Zur Buchführung reicht bei dir eine einfache GuV-Liste. Ich würde allerdings zumindest ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater empfehlen (vorher die Kosten für die Beratung vereinbaren!). Der kann dir die Verpflichtungen dann genau erklären.

Gruß

Connlon

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von connlon am 11.08.2012 09:08
Status: Senior (159 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
quote:
Dieser kam zustande, da meine Aufwendungen höher als meine Einnahmen waren (war auch so okay für mich).

quote:
Ich muss ja zum Glück nicht von leben und habe es auch nicht vor.

Nun, irgenwann kommt dann das Finanzamt und erklärt das dann zu 'Liebhaberei'. Die dann fälligen Nachzahlungen dürften auch 'so okay' sein - allerdings nur für das Finanzamt.


Man sollte also gründlich überlegen, ob man da ein 'Steuersparmodell' basteln will oder eher etwas ernsthaftes zum hinzuverdienen.



Ansonsten wäre tatsächlich ein Existenzgründerseminar zu empfehlen, einfach um die Grundkenntnisse zu bekommen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.08.2012 18:32
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
Hey,
mit "nicht von leben" ist nicht gemeint, dass nixh bei übrig bleiben soll. Im Gegenteil. Aber es soll nur ein Nebenverdienst sein, von dem ich nicht abhängig bin. Darauf wollte ich hinaus.

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von trulla70 am 11.08.2012 23:48
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
Achso, quasi die Urlabskasse füllen?
Dann ist das auch für das Finanzamt ok.
Und zwischendurch mal ein Jahr mit Verlust ist auch normal.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 12.08.2012 00:20
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gründung Schwimmschule
Du solltest aber darauf achten, dass du bei deiner Krankenkasse als hauptberuflich selbstständig gelten wirst, sobald du einen Angestellten hast - egal wie viel du verdienst. Du würdest also aus einer eventuellen Familienversicherung herausfallen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 12.08.2012 08:14
Status: Philosoph (585 Beiträge)
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