Gründung GmbH ohne Kapital - Betrug?

26. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Gründung GmbH ohne Kapital - Betrug?

Hallo,
ein Mann ist selbständig und hat eine kleine Grünflächenfirma und schlägt sich so einigermaßen damit durchs Leben.
Er lässt sich von einer Person X zur gemeinsamen Gründung einer GmbH überreden. Der vermeindlich zukünftige Partner war in Sachen Abriss tätig und wollte Autfträge mitbringen (Abriss und Aufarbeitung der Grundstücke.
Er schilderte glaubhaft eine Insolvenz der letzten Firma auf Grund von Winterdienst und er wolle neu durchstarten, aber dieses mal nicht allein sondern mit verschiedenen Leistungsangeboten.
Es gab Anwalts- u. Notartermine mit den entsprechenden Kosten, welche noch nicht beglichen sind. Die Einlagen die Person X einbringen wollte und dies schriftlich so festgelegt hat sind nie gekommen. Im Zuge/ Zeitraum der vermeindlichen Gründung ließ er den Mann mit der kleinen Firma schön schon an gemeinsamen Aufträgen arbeiten: nutzte seine Mitarbeiter und seine Fahrzeuge und hinterließ einen LKW mit Sondermüll. Alles natürlich unbezahlt. X schloss Versicherungen für die GmbH ab, natürlich alles unbezahlt.
Es entstanden Kosten in Höhe von ca. 4000€.
Person X wusste das er die Einlagen nicht bringen kann und ist mehrfach wegen Betrug vorbestraft. Er hat alles angeleiert obwohl ihm klar war das er seine zugesagten Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Greift hier Zivilrecht oder kann mann eine Anzeige machen (öffentliches Interesse)

Was passiert mit den Anwalts- und Notarkosten? Beide Personen sind als zukünftiger Gesellschafter aufgetreten. Kann man verlangen das die Rechnung geteilt wird oder bleibt der kleine Unternehmer (da in der neuen Firma als Geschäftsführer eingesetzt)auf den Kosten allein sitzen?

Person X hat definitiv kein Geld und einen Berg an Schulden. Er zieht wohl ständig anderen das Geld aus der Tasche und ist den Gerichten wohl bekannt, läuft aber noch immer lustig auf der Strasse rum und macht weiter.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hier eventuell die ihm auch mal weh tun?
Einen Titel erwirken hilft hier definitiv nichts...wo nichts ausser einem Riesenberg Schulden und Forderungen besteht ist nichts zu holen.



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-- Editiert von Moderator am 27.06.2014 15:45

-- Thema wurde verschoben am 27.06.2014 15:45

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hier ist zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden. Der Staatsanwalt und das Strafgericht sorgen nicht dafür, dass zivilrechtlich auch nur ein Cent rüber kommt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ist die GmbH jetzt gegründet und eingetragen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke erstmal für die Antworten.

Die GmbH ist in Gründung, Benennung und i.G. . Aber es sollte ja nach 14 Tagen die Einlage eingezahlt werden, was natürlich nicht erfolgte. Person X hat den benannten Geschäftsführer versucht zur Eintragung zu drängen. Dieser wollte aber unbedingt auf die Zahlung der Einlage warten. Sie waren beim Anwalt und Notar und haben die Gründung Notariell beglaubigen lassen.


Person X hat den kleinen Unternehmer getäuscht und Leistungen erschlichen und Kosten verursacht.
Das er darauf sitzen bleiben wird ist klar. Vielleicht ist ja noch eine Halbierung der Anwalts-u. Notarkosten möglich? Person X hat ja als Gesellschafter die Leistung auch in Anspruch genommen.
Aber: wenn man Person X wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug anzeigt, hätte das Aussicht auf Erfolg? Nicht in Sachen Entschädigung sondern wegen seiner betrügerischen Art.
(Person X hat von mir auch eine Anzeige wegen Diebstahl zu laufen und ist Vorbestraft)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Der kleine Unternehmer haftet derzeit mit seinem kompletten (Privat)Vermögen für alle Handlungen die Person X im Namen der Gesellschaft vollzieht (gesamtschuldnerische Haftung).
Sämtliche Gläubiger werden sich also an ihn halten.



quote:<hr size=1 noshade>Aber: wenn man Person X wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug anzeigt, hätte das Aussicht auf Erfolg? <hr size=1 noshade>

Das wird keiner vorhersagen können.

Aber je mehr Anzeigen zusammenkommen, je mehr Straftaten dem Gericht bekannt werden, desto eher bekommt er einen (hoffentlich) wirkungsvollen Denkzettel.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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