Groupon.de-Gutschein nicht eingelöst

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maeher
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Groupon.de-Gutschein nicht eingelöst

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Groupon.de habe ich mir einen Gutschein für ein Restaurant gekauft. Zahle 9 € für 18 € Verzehrgutschein. Nun wollte ich diesen Einlösen. Dieses wurde verweigert, da das Restaurant bisher kein Geld von Groupon.de bekommen hat. Auf Nachfrage, per Mail einige Tage später, gab mir der Geschäftsführer des Restaurants die Auskunft, dass man den Vertrag mit Groupon.de zu wenden hätte, um mein Geld zurückzufordern.

Muss ich die Aussage des Geschäftsführers des Restaurants so akzeptieren bzw. ist diese richtig, denn letztentlich habe ich ja einen gültigen Gutschein und was interessieren mich die Probleme zwischen Groupon.de und dem Restaurant?

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
und was interessieren mich die Probleme zwischen Groupon.de und dem Restaurant?

Müssen dich erstmal nicht interessieren.

Ansprüche hast du aber nur gegen den Verkäufer des Gutscheines.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Maeher
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Habe ich nur Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises oder Höhe des Gutscheinwertes?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Wenn dir ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (>18.- gezahlt), dann die 18.-€. Ansonsten bleibt nur die Erstattung der 9.-

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wenn es sich um einen Gutschein des Restaurants selbst handelt, dann hast du daraus auch Ansprüche gegen das Restaurant.
Die Einwendung, irgendein Dritter habe irgendeinen Vertrag nicht erfüllt, mußt du nicht gegen dich gelten lassen.

Wenn es hingegen ein Gutschein des Anbieters war, den einzulösen das Restaurant sich erst mal nur gegenüber dem Anbieter verpflichtet hat, hast du keinen direkten Anspruch gegen das Restaurant.

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