Hallo zusammen,
Es wurde bei Groupon ein Gutschein erworben der 1 Jahr gültig ist. Nach ca. 6 Monaten will man den Gutschein einlösen doch der Anbieter verweigert sich mit der Begründung das es zuviel verkauft wurden und er nur Probleme mit den Kunden hat.
Ärgert mich etwas das der es einfach so sagen kann und ich nur über den Klageweg wie ich aus anderen Beiträge. Gelesen habe an mein recht komme. Es geht um 100€ bzw 200€ Wert.
Ich solle mich an Groupon wenden und bekomme unproblematisch mein Geld wieder.
Ich Schilder den fall per Mail Groupon und bekomme auch eine Bestätigungsmail mit fallnr wo drin steht das es bis zu 10 Tagen dauern kann. Nun ich gebe in der Mail eine Frist von 4 Wochen an mir mein Geld zurück zuruberweisen. Bestätigung per automatischer Mail inkl. Meinem Inhalt habe ich.
Wie geht es weiter? Kann ich nun mir auf kosten von Groupon ( gehe von aus das ich im recht bin) einen Rechtsanwalt nehmen um meine Forderungen durchzusetzen? Oder wer zahlt den wenn man gewinnen sollte?
Vorher per Einschreiben Rückschein nochmals eine Frist setzten?
Kann man diese kosten auf die Förderung aufschlagen?
Gruß
-----------------
"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Groupon Gutschein wird nicht eingelöst
25. Juli 2012
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Frage vom 25. Juli 2012 | 21:37
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 244x hilfreich)
Groupon Gutschein wird nicht eingelöst
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2012 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120331 Beiträge, 39875x hilfreich)
quote:
Kann ich nun mir auf kosten von Groupon ( gehe von aus das ich im recht bin) einen Rechtsanwalt nehmen um meine Forderungen durchzusetzen?
Kostenschuldner ist immer der Auftraggeber des Anwaltes also DU.
Die Kosten kann man aber im Falle des obsiegens erfolgreich durchsetzen, wenn der Schuldner in Verzug war.
Das scheint aber hier noch nicht der Fall zu sein.
quote:
Nun ich gebe in der Mail eine Frist von 4 Wochen an mir mein Geld zurück zuruberweisen.
Mit welchen wohlgewählten Worten?
Wann genau wurde die Frist gesetzt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 26. Juli 2012 | 07:36
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 244x hilfreich)
quote:
Das scheint aber hier noch nicht der Fall zu sein.
Wie meinst du das genau?
quote:
Mit welchen wohlgewählten Worten?
Wann genau wurde die Frist gesetzt?
Es wurde in etwa so geschrieben.
Hiermit fordere ich sie auf bis zum 20.07.2012 meine bei ihnen schon geleistete Zahlung in höhe von 100€ auf mein bei ihnen hinterlegen Konto zu überweisen.
Dann habe ich die Kontodaten nochmals beigeschrieben.
Es gibt ja schon diverse Urteile uber die Geschäftspraktik der Firma aber die scheinen sich ja ein Dreck zu kümmern.
Sicherlich trete ich bzw meine RSV erstmal in vorkasse beim Anwalt nur dachte ich, dass man erst so regeln kann. Meine Kollegin hatte das gleiche Problem und hat ihr recht erst durch eine teure hotline nach 15€ vertelefonieren bekommen, was ich nicht einsehe.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
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