Groupon Gutschein - Einlösung wird abgelehnt

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sookie84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Groupon Gutschein - Einlösung wird abgelehnt

Hallo,

es geht um Gutscheine von groupon.de. Wie sieht es aus, wenn jemand dort einen Gutschein kauft und diesen dann beim Anbieter einlösen will und der Anbieter die Einlösung verweigern würde(obwohl die Konditionen des Gutscheins alle zutreffen, nicht abgelaufen)? Könnte man auf der Einlösung bestehen?
Danke und mfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Hmmm, wie steht es denn in den AGB's von Groupon?
Ich würde es denen melden und Geld zurück verlangen. Die machen ihren Partnern aber auch klar, dass genau das nicht geht. Sonst wäre Groupon schnell weg vom Fenster.

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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

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#2
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Nimm doch die Leistung einfach in Anspruch und sofern der Anbieter die Gutscheine nicht akzeptiert, nimm Regress bei Groupon

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"Iudex non calculat!"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Sookie84:
"Ich vermute, der Anbieter hat nicht mit so hohen Verkaufszahlen des Gutscheins gerechnet und möchte daher jetzt nicht einlösen, weil es sich finanziell nicht für ihn lohnt."
Der Anbieter hätte einfach die Anzahl der Gutscheine begrenzen können, dann sind sie irgendwann ausverkauft. Machen einige Anbieter so.
Finanziell lohnt sich das sowieso selten für den Anbieter, Groupon kassiert 50% des Kaufpreises für sich. Da bleibt meistens nicht viel übrig.

Der Tipp von pekaha passt doch sehr gut zu den AGB von Groupon:
"Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst" Das ist `ne klare Ansage.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wie es weitergeht!

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#4
 Von 
Frühlingtv
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du mit Gutscheinaktionen wie Groupon, DailyDeal, oder qypedeals die Schnäppchen deines Lebens gemacht und liebst diese Art der Rabatt- und Gutscheinjagd? Oder würdest du am liebsten die Seite verbieten lassen, weil du dich hinters Licht und ausgenommen fühlst, da nichts so geklappt hat, wie gedacht? Erzähl uns deine Erfahrungen und Geschichten. Wenn du Deutschlands fleißigster oder verärgertester Gutschein-Sammler bist, dann melde dich doch bei herbst@tvntv.de und teste für uns Angebote in deiner Umgebung und erzähl dem MDR deine Geschichte.

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#5
 Von 
Clumsy_Schlumpf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

der Herausgeber der Gutscheine verpflichtet sich eigentlich Grupon (oder ähnlichen Firmen) gegenüber zur Einlösung der Dienstleistung zu den vereinbarten (und bezahlten) Bedingungen.

Anzumerken ist, dass der Herausgeber ca 25 % des "normalen" Verkaufspreises der Dienstleistung erhält und evtl. einfach nur angenervt ist, weil das Geld nicht so fließt, wie die sich das vorstellen (den Erlös für den Gutschein erhalten sie im allgemeinen erst nach Einreichung bei Grupon).

Da Grupon für die Einlösung garantiert, solltest Du dich mit denen auseinander setzen; deren Anwalt ist effektiver als evtl. deiner (ich gehe mal davon aus, dass Du nicht der einzige bist, deren Gutschein nicht eingelöst wird).

Clumsy

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#6
 Von 
go314604-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich biete selber über Groupon Gutscheine für Fensterreinigung an. Mir wurde vom Groupon-Vertreter mitgeteilt:"Es sind Ferien/Urlaubszeit und es werden ca. 50-60 Gutscheine verkauft. Ich habe den Verkauf genau beobachtet. Nach 125 Verkauften Gutscheinen, sagte ich zum Groupon-Vertreter, das die Aktion gestopt werden soll, aber man sagte mir, das der Verkauf weiter gehen soll. Nun habe ich 409 Gutscheine verkauft und kann diese alle nicht einlösen, bzw. meinen Dienst anbieten, da ich keine Zeit für meine Stammkunden habe. Ich habe viele meiner Stammkunden schon verloren, weil ich keine Zeit mehr habe, diese zu bedienen. Mein Firmenhandy ist auch schon auf "lautlos", da ca. alle 130 sek. das Handy klingelt und ich meine Arbeit nicht fortsetzen kann, weil die Arbeit durch die Anrufe unterbrochen wird. Es sind zw. 20 und 30 Anrufe in Abwesendheit und ich weiß nicht, ob das nun Groupon-Kunden, "Neukunden", oder Stammkunden sind. Ich werde nun versuchen, vom Partnervertrag zurückzutreten. Letzlich bleibt mit nur noch die Abmeldung meines Gewerbes und der Antrag auf Insolvenz.
Der Gutschein-Partner"

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Ich habe jetzt überlegt, einen regulären Termin zu machen, ohne Groupon zu erwähnen und denen dann danach einfach den Gutschein in die Hand zu drücken.

Dann aber an folgendes denken:
quote:
8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen.


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#9
 Von 
Angeleye
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

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Ich hatte bisher auch einige Gutscheine erworben und diese wurden auch ohne Probleme eingelöst. Doch nun hat es mich auch erwischt und ich gehe stark davon aus, das es noch mehrere Menschen gibt, die genau das auch erleben. Ich hatte einen Gutschein als Geschenk erworben und dabei handelt es sich um eine Massage. Die Frau sagt, das sie schon etliche Groupon-Gutscheine zur Einlösung abgelehnt hat, weil angeblich mehr verkauft wurden, als abgesprochen war. Schriftlich hat sie das jedoch nicht mitgeteilt, nur fernmündlich. eMail Adresse gibt es auf der Internetsite auch nicht. Groupon hat superschnell angeboten den Kaufpreis zurückzuerstatten, da ja "kein Schaden" entstanden sei. Da sie auf meine eMails schnell reagiert haben, gehe ich davon aus, das sie das einfach immer pro forma anbieten, um keine Mehrarbeit zu haben. Doch ich lasse mir das auch nicht gefallen und habe mich auch auf besagten Pkt. mit der Gewährleistung berufen. Groupon sieht das jedoch anders und lässt es sichtlich auf eine Klage ankommen.
Vielleicht ist eine Sammelklage auch ratsam?
Also, wer einen Groupon für xxxx nicht einlösen konnte, sollte sich flux bei mir melden und eini guter RA, der diese Klage dann übernehmen möchte und Erfahrung darin hat, kann sich ebenfalls gern melden.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Vielleicht ist eine Sammelklage auch ratsam?

Diese gibt es nur im Fernsehen und in Amerika.
Im deutschen Rechtssystem sind Sammelklagen nicht möglich.



Wie du eventuell bemerkt hast, wurde der vorn dir rechtswidrig erwähnte Name und Ort entfernt und durch xxxx ersetzt.

Wenn du dich schon darüber aufregst, das vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, dann solltest DU vertragliche Vereinbarungen nicht ebenfalls komplett ignorieren ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
guest-12305.02.2012 09:55:09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin leider ziemlich über den Tisch gezogen worden´...

Der Vertreter war bei mir, das Angebot wurde besprochen, ich habe ihm gesagt worauf er achten muss. Die Angebotsgebühr fand ich auch merkwürdig da der Preis für Endverbraucher immer inkl. MwSt. sein muss, der Vertr. sagte nein die MwSt. zahlt dann der Kunde und im Vertrag sei Netto.
Er hatte auch keine AGB`s dabei, der Vertrag bestand aus einer Seite, aber er versicherte mir; Heute Abend bekomme ich den Vertrag und zudem hätte ich ja auch noch ein Widerspruchrecht.

Donnerstag war der Vertrag unterschrieben, Freitag ruft einer an und sagt es geht morgen online und mir würde Heute noch eine Kopie zur Überprüfung zugemailt werden.

Samstag war es Online ohne meine Überprüfung, der Text entsprach nicht unserem Angebot/AGBs, die Adresse war falsch und insgesamt war mehr versprochen als von uns hätte je gehalten werden können (Also im Grunde Betrug), Angebotsgebühr war doch inkl. MwSt. das heisst wir zahlen Groupon auch noch die MwSt.
Wir haben einige Gutscheine eingelöst und mussten immer wieder erklären was im Gutschein inkl. war und was nicht, dass Ganze war enorm Geschäftsschädigend, dann haben wir uns geweigert die Gutscheine einzulösen, dass hat uns viele negative Bewertungen eingebracht.
Groupon verdient an den Dienstleistern und das mit unfairen Mitteln, es ist nichts anderes als Betrug, mir wird mein widerspruchsrecht genommen, zudem entspricht das Angebot von Groupon nicht unseren AGBs und ist vom Kunden auch nicht zu durchschauen. Und dann soll der Dienstleister dafür gerade stehen??!!
Nun hat sich der Anwalt bei uns gemeldet und fordert die erfüllung, dass werden wir natürlich nicht!
Ich würde mich freuen wenn Ihr euch mit eurer Geschichte bei meldet und meine/unseren Rücken vor Gericht stärkt!!!

info@franke-haushalt.de

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Die Angebotsgebühr fand ich auch merkwürdig da der Preis für Endverbraucher immer inkl. MwSt. sein muss

Eine Firma ist aber kein Endverbraucher, daher war es augenscheinlich in Ordnung hier ohne Steuer zu arbeiten.



quote:
Angebotsgebühr war doch inkl. MwSt. das heisst wir zahlen Groupon auch noch die MwSt.

Nein, das ist ein durchlaufender Posten, die Steuer gibt es von Finanzamt wieder.



Die anderen Sachen müsste man dann tatsächlich gerichtlich klären.



PS: Deine Website ist übrigens rechtswidrig und absolut abmahngefährdet, da selbst elementarste Pflichtinfomationen fehlen.
Das sollte man unverzüglich korrigieren, wenn man nicht zuviel Geld hat.





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