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Grosses Problem nach Autokauf

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Grosses Problem nach Autokauf

Einen schönen guten Abend,

ich habe ein Problem! Vor ungefähr drei Wochen habe ich ein Auto gekauft für viel Geld, da ich etwas vernüftiges haben wollte. Bei der Besichtigung des Fahrzeuges hat mein Freund ein Geräusch festgestellt und nachdem der Verkäufer dieses Geräusch auch bemerkt hatte wurde der Antrieb verdächtigt. Da wir 500 km gefahren sind meinte mein Freund dass wir das Auto trotzdem mitnehmen und es selbst reparieren lassen. Der Verkäufer stimmt ein und schrieb aber in den Vertrag dass er den Antrieb und das Getriebe aus der Gewährleistung ausschliesst. So.., nach einer Woche fahren konnte die schaltung nicht mehr bedient werden, man konnte nur noch mit Gewalt diese bedienen. Also zur Werkstatt, Kostenvoranschlag 4500 €, das Getriebe war kaputt und musste gewechselt werden. Der Verkäufer meinte die Garantieversicherung übernimmt dies, aber diese hat es nicht übernommen, weil der Verkäufer es ja schon aus der Gewährleistung genommen hat. Naja wieder Verkäufer angerufen und der meinte Pech gehabt...!

Was kann man machen?

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von bodo123123 am 04.07.2011 22:53
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Grosses Problem nach Autokauf
Ihr habt den Wagen von einem Händler gekauft? Der Händler steht auch als Verkäufer drin, oder habt ihr den von Privat gekauft?

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von Uwe321 am 05.07.2011 08:04
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Grosses Problem nach Autokauf
Wenn das Fahrzeug gewerblich verkauft wurde (an Privat!), ist ein Gewährleistungsausschluss - auch teilweise - nichtig.

Dass sich die Garantieversicherung mit Berufung auf die ausgeschlossene Gewährleistung des Verkäufers weigern dürfte zu leisten, wäre mir neu. Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass sie auf grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens abstellen, denn schliesslich machte das Fahrzeug ja bereits beim Kauf verdächtige Geräusche und ihr hattet den Antrieb als Verursacher bereits verdächtigt.

Und wenn Dein Freund kein Kfz-Mech ist, würde ich ihm für die coole Ansage "Das reparieren wir selbst" mal kräftig dahin treten, wo es richtig weh tut! ;-)

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von KleinerSpinner am 05.07.2011 11:25
Status: Senior (169 Beiträge)
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>Grosses Problem nach Autokauf
Da wurden Sie ja ziemlich veräppelt:
Findet sich ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag mit einem Händler, so ist dieser unwirksam.
Ob Sie nun eine Garantieversicherung oder nicht abgeschlossen haben, spielt in dem Zusammenhang gar keine Rolle. Der Händler muss den Mangel auf seine Kosten hin beseitigen.
Das Problem an Ihrer Geschichte ist aber, dass Sie, so wie ich es verstehe, das Getriebe schon haben wechseln; sprich, den Mangel bereits selbst haben beseitigen lassen. Richtigerweise hätten Sie den Händler zunächst zur Nacherfüllung auffordern müssen.

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von Stelenaje am 05.07.2011 13:11
Status: Legende (349 Beiträge)
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>Grosses Problem nach Autokauf
Sie haben dem Händler das RECHT zur Nacherfüllung genommen

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von Uwe321 am 05.07.2011 13:15
Status: Senior (112 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
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>Grosses Problem nach Autokauf
quote:
Dass sich die Garantieversicherung mit Berufung auf die ausgeschlossene Gewährleistung des Verkäufers weigern dürfte zu leisten, wäre mir neu.

Wenn man etwas als defekt deklariert und verkauft wird keine Garantieversicherung hinterher sagen 'klar zahlen wir'.



quote:
Naja wieder Verkäufer angerufen und der meinte Pech gehabt...!

Damit könnte er tatsächlich Recht haben ...



quote:
Was kann man machen?

Habt ihr das kaputte Getriebe noch?
Gibt es etwas schriftliches, das der Händler euch anweist das Getriebe in einer Fremdwerkstatt wechseln zu lassen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 02:41
Status: Tao (17168 Beiträge)
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