Hallo,
ich wende mich mal an dieses Forum, weil ich bei googeln absolut nichts finde.
Wir hatten hier vor 3 Wochen einen Einbruch in Geschäftsräumen.
Der Mietvertrag wurde vor 2 Jahren einschl. einer Alarmanlage abgeschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Geschäftsversicherung mit einem damals angemessenen Versicherungswert angegeben.
Jetzt im januar wollten wir die Versicherungssumme anpassen, weil in den letzten 2 Jahren natürlich sich auch mehr an Werten angesammelt hat.
Der Einbruch war im Dezember - also natürlich unterversichert.
Die Versicherung lässt auch nicht mit sich reden - auf jedenfall haben wir wenig Chancen.
Die Kripo hat in den Raum geworfen, das evtl. die Alarmanlage nicht funktionierte.
(Die Alarmanlage wurde profimässig entfernt und Kabel durchgeschnitten, aber der Chip ist noch vorhanden)
Da ich diese ja mitgemietet habe und wenn ich nachweisen kann, das diese nicht funktionierte, besteht dann die Möglichkeit den von der Versicherung nicht erstatteten Schaden (Differenz) dem Vermieter
in Rechnung zu stellen?
Danke für Eure Antworten.
Grosseinbruch - Alaramanlage - wer haftet?
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grosseinbruch - Alaramanlage - wer haftet?
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