Hi leute,
ich habe eine dringende Frage.
Eine grosse deutsche Sportartikelfirma hat einen Gürtel rausgebracht mit der Bezeichnung " Firmenname" plus "eine von mir bereits seit 2 jahren geschütze Marke in Wort und Bild".
Diese Gürtel wurden bereits weltweit verkauft und sind immernoch im Umlauf,auch bei ebay und diversen Onlineshops.
Nun habe ich nächste Woche einen termin bei meinem Anwalt,denn ich möchte nicht,dass diese ware mit meinem Namen weiterhin verkauft wird.
Was habe ich denn für Chancen,Scahdenersatz für alle verkauften Gürtel zu fordern? Wie gesagt ist es ja die bezeichnung des Gürtels der so lautet wie meine Marke.
Normalerweise müsste ich doch erreichen,dass der verkauf sofort gestoppt wird und ich den gewinn aller verkauften Gürtel bekomme oder nicht?
Denn ich habe selber auch schonmal eine Markenrechtsverletzung begangen und musste den kompletten gewinn überwiesen.
Wäre super wenn mir da jemand ratschläge geben könnte.
Beispiel:
Gürtel heisst: Adidas Extreme Gürtel
meine Marke heisst Extreme
damit ihr versteht was ich meine.
Vielen dank
vielen dank
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"FX"
-- Editiert von FX am 02.01.2008 15:57:23
-- Editiert von FX am 02.01.2008 15:58:29
-- Editiert von FX am 02.01.2008 16:02:16
Grosse Frima verkauft Ware mit meiner marke
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
>> Nun habe ich nächste Woche einen termin
>> bei meinem Anwalt,
>> ...
>> Was habe ich denn für Chancen,Scahdenersatz
>> für alle verkauften Gürtel zu fordern?
Wenn eh nächste Woche ein Termin beim Anwalt ... der wird das alles nach Kenntnis aller Fakten am besten einschätzen können. Insofern würd ich den fragen, hier - u.a. aufgrund medienbedingt nur rudimentär möglichen Sachverhaltsschilderungen, die ja auch meist knapp gehalten sind - ist eh alles nur Spekulation.
Nur soweit:
Schadenersatz bedingt, dass auch tatsächlich ein monetär bezifferbarer, nachweisbarer und in dem Zusammenhang auch vom Kläger/Ansprucherhebenden nachzuweisender Schaden eingetreten ist.
Markenrechtliche Ansprüche beziehen sich hingegen eher auf Unterlassung, Markenlöschung usw.
Lesestoff:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html
Eventuell, je nachdem, auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html
Jedoch ...
>> Beispiel:
>> Gürtel heisst: Sportartikelhersteller Extreme Gürtel
>> meine Marke heisst Extreme
Kommt darauf an, in welcher Klasse die eigene Marke eingetragen ist. 'Extreme Rasenmäher' oder 'Extreme Leberwurst' könnte eventuell schlechte Karten beim Vorgehen gegen Gürtel gleichen Namens eines Sportartikelherstellers haben.
Gruß
Xavienne
-- Editiert von xavienne am 02.01.2008 23:51:04
hi,
hatte ich vergessen zu erwähnen. meine marke ist in derselben Klasse eingetragen in der dieser Sportartikelhersteller auch Ware vertreibt. Also Bekleidung. Klasse 25.
Gürtel gehören auch dazu.
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"FX"
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