Grenzwand oder Nachbarwand

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)
Grenzwand oder Nachbarwand

Hallo,

ich komme gerade mit der Definition Grenzwand und Nachbarwand nicht klar ... bzw. verwirrt mich mein Nachbar.

Ich meine,
- eine Grenzwand steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers.
- eine Nachbarwand steht auf der Grenze zweier Grundstücke.

Jetzt will mir mein Nachbar erklären, dass meine Wohnzimmerwand, die 2cm vor der Grenze zum Nachbargrundstück, also auf meinem Grundstücks steht, nicht wie ich denke eine Grenzwand ist, sondern eine Nachbarwand ist, weil die Wand die Wand eines geschlossenen Wohnraums ist.

Hat er Recht oder ist und bleibt es eine Grenzwand?

MFG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

In welchem Zusammenhang wird die Definiton denn gebraucht?
Notfalls bringe 2 cm Putz auf, dann ist es auf jeden Fall eine Grenzwand...

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)

Der Nachbar war der Meinung ohne mich zu informieren, während meines Urlaubs einen Wintergarten an meine Hauswand zu bauen ... dabei fehlt natürlich die Glaswand an der Seite meiner Hauswand die jetzt als seine Innnewand genutzt wird.

Natürlich habe ich ihm gesagt, dass es so nicht geht, dass er nicht meine Wand zu seiner Wand machen kann. Daraufhin hat er gesagt er hätte sich erkundigt und es handelt sich um eine Nachbarwand, wo er ran darf und ich das zu dulden habe.

Aber wie gesagt, meine Hauswand steht definitiv auf meinem Grundstück, sie steht NICHT auf der Grundstücksgrenze.

Mir fehlen die Worte ... darf er das?

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25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
Ich meine,
- eine Grenzwand steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers.
- eine Nachbarwand steht auf der Grenze zweier Grundstücke.

Diese Definition stimmt grundsätzlich.
Unterschied ist auch
Grenzwand (Wand an der Grenze) gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie steht
Nachbarwand (auch genannt Kommunwand=gemeinschaftliche Wand) gehört den beiden Nachbarn gemeinschaftlich

z.B.
http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/grenzstreitigkeiten/index_02.html

quote:
weil die Wand die Wand eines geschlossenen Wohnraums ist

Das hat überhaupt keinen Einfluss auf die Art der Wand und dadurch wird eine eindeutige Grenzwand nicht zu einer Kommunwand.

Du solltest
1) für Dich abklären, warum Du überhaupt ohne Abstandsflächen an die Grenze bauen durftest (z.B. aufgrund einer Anbaupflicht?)
2) umgehend nachweislich der Nutzung Deiner Grenzwand durch den Nachbarn widersprechen, weil sonst durch unwidersprochenen Anbau eine Kommundwand aus Deiner Grenzwand werden könnte
3) ggf Deinen Widerspruch auch dem zuständigen Bauamt - evtl. zunächst untere Baubehörde/Gemeinde bekannt machen.

Da es hier aber kein bundesweit gültiges Recht gibt, solltest Du Dich zunächst in dem für Dich gültigen Landesrecht schlau machen - oder das Bundesland nennen, in dem sich die Geschichte abspielt.

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Widerspruch und Rückbau/Abriss könnte auch ein sachlicher Grund (geplante Wärmedämmung - Überbau muss nach vielen Landes-Nachbarschaftsordnungen der Nachbar dulden) hilfreich sein.



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)

Für mich gilt das Nachbarschaftsrecht Berlin.

- an die Grundstücksgrenze durfte ohne Abstand gebaut werden, weil es sich um ein Doppelhaushälfte handelt und nach hinten raus angebaut wurde. Jede Seite der Doppelhaushälfte hat mittig eine eigene Wand, wo zwischen den Wänden noch 2-3cm Luft sind ... in diesem "Luftbereich befindet sich die Grundstücksgrenze.
Der Anbau wurde in der Flucht der bestehenden Wand vom Haupthaus fortgesetzt.
Eine Einwilligung der Nachbarn an der Grenze bauen zu dürfen liegt von 1979 vor.

Der Nachbar müsste meines Erachtens, selbst eine Grenzwand errichten, ebenfalls in der Flucht seiner eigenen Wand vom Haupthaus ... und an diese Wand kann er dann bauen was er gerne möchte.

Das Bauamt habe ich heute schriftlich informiert.


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