Grenzsteine nach Vermessung

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)
Grenzsteine nach Vermessung

Hallo,

in Bayern wurde ein Grundstück gekauft, was nach erfolgreicher Vermessung an den neuen Eigentümer per Auflassung übertragen werden soll. Jedoch sind die Grenzsteine nicht alle sichtbar.
Grenzstein 1 - hinter Zaun des Nachbarn
Grenzstein 2 - unter Holzverschlag des Nachbarn markiert mit "Ritz" im Randstein
Grenzsteine 3+4 an der Straße nicht vorhanden, da diese derzeit noch erschlossen wird.

Frage: kann man den Notarvertrag ruhigen Gewissens überhaupt unterschreiben oder erkennt man eine Vermessung an, die man nicht nachvollziehen kann?

Ist es richtig, dass Grenzsteine nicht immer sichtbar sein müssen? Wie sehe ich dann wo das Grundstück verläuft?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn das Katasteramt erfolgreich vermessen hat so werden die auch mit Sicherheit neue Grenzsteine gefunden oder sogar Messpunkte gesetzt haben,weil ohne solche Messpunkte ein Vermessen von Flächen nicht möglich ist.
Sollten die erforderlichen Grenzsteine nicht gesetzt worden sein/gesetzt werden können z.b. aufgrund Straßenbau oder ähnlichem so macht das Katasteramt ne Notiz und man kommt nach Beendigung der Bauarbeiten wieder um die Steine dann zu setzen.

Zur Sichtbarkeit der Steine kann ich nichts sagen,allerdings hat das Vermessungsamt auch dort Ausweichpunkte angelegt in Form von Messpunkten auf der Straße oder dem Bürgersteig,die sehen aus wie Metallnieten,oftmals steht auch das Wort "Vermessungspunkt/Messpunkt" drauf. Sowas hab ich z.b. hier vor meinem Grundstück direkt auf dem Gehweg.
Ich vermute,dass die sich solche Hilfspunkte anlegen,wenn das Grundstück nicht oder nur schwer einsehbar ist,somit ist eine Vermessung nur schwer möglich und man behilft sich da andren Mitteln.

Sollten z.b. Grenzsteine vollkommen fehlen oder gar entfernt worden sein ist es dem Vermessungsbüro trotzdem möglich,ein Grundstück einzumessen,da sie ja über Kartenmaterial mit exakten Maßangaben verfügen und notfalls das Bandmaß rauskramen um dahin zu gelangen wohin sie halt wollen.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Grenzstein 1 - hinter Zaun des Nachbarn

Dann steht der Zaun falsch

quote:
Grenzstein 2 - unter Holzverschlag des Nachbarn markiert mit "Ritz" im Randstein


Dann steht die Hütte falsch

quote:
Grenzsteine 3+4 an der Straße nicht vorhanden, da diese derzeit noch erschlossen wird.


Kann man mit den anderen Steinen ja ausmessen.

Die kaufst ein Grundstück wie im Plan des Katasteramts, nicht wo auch immer man mal nen Stein findet. Die sollen nur helfen, deren Standort kann immer wieder korrigiert werden.

Ob es sich lohnt mit dem neunen Nachbarn gleich nen Krieg zu beginnen muss man selber wissen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Auf die Abmarkung eine Grenze kann ganz verzichtet werden, wenn beide Grundstückseigentümer das wünschen.

Selbst wenn eine Straße erst Teilerschlossen ist, kann man auf eine geeignete Abmarkung seine Grenze bestehen.

Rechtssicherheit zur Lage und Flächengröße eines Flurstückes nach einer Neuvermessung besteht allerdings auch ohne jegliche Abmarkung.

Im zuständigen Katasteramt sind alle Flurstücke im amtlichen Lagestatus vollständig koordiniert vorgehalten.

quote:
Wie sehe ich dann wo das Grundstück verläuft?

Man kann ein Vermessungsbüro mit einer Grenzanzeige beauftragen.

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#4
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Vermessung wurde von uns mittlerweile anerkannt, da nach Rücksprache mit dem entsprechenden Amt erklärt wurde, dass die Grenzsteine noch eingesetzt werden, nachdem Straße vollständig erschlossen sind. Da wir dann schon Eigentümer sind, werden wir dann zur entgültigen Vermessung eingeladen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

das hört sich doch gut an :)

Frag mal wer die Kosten der Zurückstellung übernimmt. :)

i.d.R. kostet es Extra wenn 2mal rausgefahren werden muss.

In NRW wird eine Vermessung dadurch 20% teurer z.Bsp.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Mathiasla,

die Kosten trägt die Gemeinde :)
Viele Grüße
MarionH

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