>Grenzbepflanzung - das leidige alte Thema
Hallo!
Der Tip von Julchen ist optimal, ein normaler, kooperierender Nachbar ebenfalls!!!
Wir haben ein ähnliches Problem und waren mittlerweile zur Beratung beim Anwalt. Wenn die Einspruchsfrist verjährt ist, hat man ohne Gutwilligkeit des Baumbesitzers keine Chance mehr, auch wenn die Bäume schon einmal gekürzt wurden. Jahrelanger, bezeugter mündlicher oder schriftlicher Protest per Einschreiben gelten nicht als Einspruch! Man muss tatsächlich klagen und den Gerichten noch mehr sinnlose Arbeit aufhalsen! Sind die Nachbarn dann wieder uneinsichtig (d.h. schneiden sie einmal, in der Folgezeit wieder nicht), muss man auf Unterlassung klagen. Funktioniert das auch nicht, müssen sie eine Ordnungsstrafe zahlen. M.a.W. Ärger ohne Ende!
Den Überhang von Ästen und Zweigen kann man dagegen entspr.
§910 BGB relativ einfach beseitigen, natürlich erst nach schriftlicher Begründung und Fristsetzung. Beauftragt man dazu Fachleute und ist abzusehen, dass der Nachbar die Kosten nicht ersetzt (obwohl er müsste), empfiehlt es sich, vorher einen Kostenvoranschlag einzuholen, dann auf Beseitigung des Überhangs und Kostenersatz zu klagen, und dann erst schneiden zu lassen. Seufz...
Mit vielen Grüßen
cheesa
von cheesa am 21.01.2005 11:30
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