Grenzbebauung - müssen Gebäudeabstützungen auf Nachbargrundstücken geduldet werden?

5. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Carsten Wolf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - müssen Gebäudeabstützungen auf Nachbargrundstücken geduldet werden?

Hallo,

habe folgende Frage:
müssen Gebäudeabstützungen (Erdwall für eine Garage) auf Nachbargrundstücken geduldet werden ?
Ich hoffe, dies ist allgemein genug. Konkretere Angaben können auf Anfrage folgen.
Danke

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas Bantle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

die Frage ist sehr allgemein, aber allgemein gilt: Ihr Grundstück ist Ihres, das heisst Ihr Nachbar darf auf Ihrem Grundstück keine Böschung oder Stützmauer für SEIN Grundstück/Gebäude/Garage bauen. Auch Böschungen auf seinem Grundstück dürfen nur im Winkel von 45% von der Grenze weggehen und das Wasser darf durch die Erhöhung nicht auf Ihr Grundstück fliessen.

Thomas

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