Hallo,
habe folgende Frage:
müssen Gebäudeabstützungen (Erdwall für eine Garage) auf Nachbargrundstücken geduldet werden ?
Ich hoffe, dies ist allgemein genug. Konkretere Angaben können auf Anfrage folgen.
Danke
Grenzbebauung - müssen Gebäudeabstützungen auf Nachbargrundstücken geduldet werden?
5. April 2002
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Frage vom 5. April 2002 | 09:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - müssen Gebäudeabstützungen auf Nachbargrundstücken geduldet werden?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2002 | 15:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
die Frage ist sehr allgemein, aber allgemein gilt: Ihr Grundstück ist Ihres, das heisst Ihr Nachbar darf auf Ihrem Grundstück keine Böschung oder Stützmauer für SEIN Grundstück/Gebäude/Garage bauen. Auch Böschungen auf seinem Grundstück dürfen nur im Winkel von 45% von der Grenze weggehen und das Wasser darf durch die Erhöhung nicht auf Ihr Grundstück fliessen.
Thomas
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