Grenzbebauung Rheinland-Pfalz

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wolkenauto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Grenzbebauung Rheinland-Pfalz

Hallo,
ich habe folgende Frage. Vor einigen Jahren haben wir ein bebautes Grundstück gekauft. Später haben wir einen neuen Nachbarn bekommen, der an seine bestehende Garage einen Holzschuppen angebaut hat. Nun gibt es Streit um diesen Holzschuppen, mir wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung geraten, die Schlichtung einzuschalten.
Der Holzschuppen ist geringfügig auf unser Grundstück überbaut. Zum Zeitpunkt der Errichtung war das noch nicht sicher, doch inzwischen wissen beide Seiten das. Der Nachbar hat über seinen Schuppen mit uns nie geredet, auch nicht, als wir ihn ansprachen, was er denn da mache. Wir haben nichts unterschrieben oder dergleichen, dass wir einverstanden sind, es kam nie zur Sprache, dass er so etwas für nötig erachten würde.
Richtig angefangen hat der Ärger auf unserer Seite erst, als klar wurde, dass der Nachbar extra ein überstehendes Dach zu unserem Grundstück hin an seinen Schuppen angebaut hat, um darunter seinen Müll zu lagern, Restmüll und Sperrmüll.
Soweit mein Informationsstand, darf er auf seinem Grundstück Abfälle lagern, wo er will, solange der Müll nicht stinkt.
Für meinen Mann ging das von Anfang an aber gar nicht und er hat direkt gesagt, das gibt Streit.
Er hat mehrfach die Nachbarn gebeten, ihren Müll woanders zu lagern.
Sie haben ihn wieder weggestellt, doch nach kürzester Zeit war er dann immer wieder da, und in einem Gespräch vor einigen Tagen wurde klar, dass es den Nachbarn ärgert, dass er seinen Müll dort nicht hinstellen soll.
Uns ärgert vor allem der Umstand, dass er dieses überstehende Dach anscheinend extra gebaut hat, um dort Müll zu lagern.
Von seinem Grundstück aus sieht er ihn dann nicht mehr, wir sehen ihn aber, sobald wir im Garten sind.
Nun werden wir wahrscheinlich einen Sichtschutz anbringen wegen dem Müll. Aber es bleibt der Ärger über die Denkweise des Nachbarn, seinen Schuppen einfach hingestellt zu haben, ohne das zumindestens mal uns gegenüber anzusprechen, und das Dach extra noch angebracht zu haben, um dort seinen Müll zu lagern, denn so ist es.
Ich habe mal ganz grob gemessen. Ich glaube, die Länge von Garage plus Schuppen ist ungefähr zwölf Meter, die Höhe des Schuppens ungefähr drei Meter. Solche Grenzbebauung ist in Rheinland-Pfalz zulässig ?
Die Frage ist, wie das lösen. Eigentlich gefallen mir Sachen aus Holz gut, wir haben viele Holzmöbel und auch gegen einen Schuppen aus Holz hätte ich normalerweise grundsätzlich erstmal nichts.
Aber kann jemand einfach so erwarten, dass er ohne die Nachbarn zumindestens zu fragen so handeln kann ? Wir ärgern uns vor allem über die Art und Weise und da scheinen auch keine Gespräche möglich zu sein.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Der Nachbar kann da hinsetzen was er will. Er muss euch nicht darüber informieren und auch nicht bei errichtung mit euch darüber sprechen. Und ob es euch gefällt was er da baut ist ebenfallsnicht relevant.

Ausnahme: die für euer Grundstück geltenenden Regeln (Bauordnung, Bebauungsplan, ...) besagen etwas anderes.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolkenauto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider hat sich herausgestellt, dass er wahrscheinlich doch zu viel an die Grundstücksgrenze zu uns gebaut hat. Unter anderem sind die zulässigen 12 Meter an einer Grundstücksseite wahrscheinlich überschritten. Es wird nun geklärt, ob er dafür eine Baugenehmigung benötigt, ob er die gegebenenfalls im Nachhinein bekommen kann, und ob er dafür unsere Unterschriften benötigt. Und da wird die Sache blöd. Warum hat er uns nicht einfach vorher gefragt ? Mein Mann hat ihn angesprochen, was er da mache, er wollte nichts sagen. Vielleicht ist ja alles ok so und er braucht unsere Zustimmung nicht. Allerdings hat er dennoch wahrscheinlich geringfügig auf unser Grundstück überbaut, was ihm wahrscheinlich nicht bewusst war, als er das tat.

3x Hilfreiche Antwort

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