Grenzbebauung Nachbar verweigert Zustimmung

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)
Grenzbebauung Nachbar verweigert Zustimmung

Hallo,

unser Grundstück ist 9,5 x 23m groß. Wir möchten jetzt auf die Nordseite ein Haus hinstellen, was jeweils an beide Nachbargrundstücke angrenzt.

Das Haus soll in 5-6 Meter Abstand zur Strasse stehen, damit wir noch großen Pkw-Stellplatz vorne dran haben.

Der eine Nachbar zur linken Seite hat daneben nur Garten, und hat zugestimmt, sofern das Haus nicht allzu groß wird. Obwohl wir ihm doch Sonnenlicht wegnehmen würden.

Die Nachbarin zur rechten Seite verweigert die Zustimmung.
Sie selber hat ihr Haus auf unserer Grenze stehen.
Es steht in etwa 15-16 Meter Abstand zur Strasse.

Unser Haus würde ihr somit den Blick über unser Grundstück hinweg auf die entfernteren Häuser nehmen.
Da unser Grundstück jetzt unbebaut ist, hat sie dorthin freien Blick

VOR ihrem Haus stehen ihre eigenen Garagen, weshalb sie nicht direkt auf die Strasse schauen kann.

Ihre Begründung ist somit nur die, dass sie über unser Grundstück hinweg schauen möchte, und sie sich ja sonst eingemauert fühle.

Dass sie selbst auch auf unserer Grenze stehen, rechtfertigen sie damit, dass ihr Grundstück ja nur 7m breit sei.

Der Mitarbeiter bei der Bauaufsicht sagte mir, ich bräuchte die Zustimmung, sonst müsste ich Abstand einhalten.

Ich finde das ziemlich ungerecht. Unser Grundstück ist mit 9,70 auch nicht sehr breit.

Und dass ich jetzt 3m einhalten muss, weil Madame ihr Haus so ungünstig hingestellt hat, und sich mit ihren eigenen Garagen zugebaut hat und jetzt meint, sie müsste über mein Grundstück sich die Nachbarschaft anschauen.

Zumal sie selber auf unserer Grenze steht, und ich auch damit leben muss, dass sie mir mit ihrem 10-12 Meter hohen Gebäude die komplette Sonne nimmt.

Kann jemand einschätzen, ob ich trotz der fehlenden Zustimmung eine Baugenehmigung bekomme??

Und wenn nicht, wie hoch meine Erfolgsaussichten sind, gegen die Genehmigungsverweigerung vorzugehen??

Danke im Voraus!

-- Editiert am 15.02.2011 21:04

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11 Antworten
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#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Für die Grenzbebauung der Nachbarin muß ja auch irgendwann mal vom damaligen Besitzer eures Grundstücks die Genehmigung erteilt worden sein. Normalerweise macht man daraus eine gegenseitige Genehmigung, d.h. beide Seiten genehmigen sich gegenseitig die Grenzbebauung. Wem gehörte denn euer Grundstück zu der Zeit, als das Nachbarhaus gebaut wurde? Dort sollte man mal nachforschen! Fragt auch mal beim Bauamt nach, auf welcher Grundlage damals die Grenzbebauung genehmigt wurde.

Ansonsten bleibt euch nur die Möglichkeit, zur Nachbarin den 3m-Abstand einzuhalten, d.h. euer Haus kann nur 6,70 Meter breit werden. Am besten besorgt ihr euch erst mal vom Gartenbesitzer die schriftliche Genehmigung der Grenzbebaung, und laßt dann euren Architekten ein 6,70 Meter breites Haus planen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

@joebeuel:

Danke für die Antwort:-)

Und für den Tipp, mal nachzuforschen, daran habe ich nicht gedacht.

Jedoch habe ich da wenig Hoffnung, denn das Haus soll laut Nachbarin um 1900 gebaut worden sein, da soll es außenrum noch wenig gegeben haben.

Aber dennoch muss unser Grundstück da ja auch schon jemandem gehört haben. Daher werde ich da auf jedenfall mal nachfragen.

Ein Haus mit 6,70m kommt für mich zur Zeit definitiv nicht in Frage. Vorher versuche ich alle Mittel, um meine Vorstellung durchzubekommen, weil ich das nämlich sehr unfair finde.

Deshalb würde ich auch ziemlich weit gehen, also würde auch bis vors Gericht gehen, wenns nötig ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Fragt mal beim Bauamt nach, ob ihr denn neben euer 6,70 Meter breites Haus noch eine 3 Meter breite Garage bis zur Grenze bauen dürft. Ich kenne mindesten 1 Haus mit einer angebauten Garage auf der Grenze, bei dem nach der Bauabnahme das Garagentor nie mehr aufgemacht wurde ;-)

Wir wohnen übrigens in einem 7 Meter breiten Haus, ich vermisse da nichts.

Mach doch einfach mal zwei Lagepläne: 1 mal das Haus so wie du es gerne hättest, und einmal das Haus mit 3 Meter Abstand, das dafür deutlich länger wird. Geh damit zur Nachbarin und laß sie entscheiden, welcher Anblick ihr lieber ist. Laß dabei durchblicken, das du bei der 6,70m-Variante natürlich einen 2 Meter hohen Sichtschutzaun machen wirst, um die Nachbarin vor den neugierigen Blicken deiner Besucher zu schützen.

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9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

ja das mit der Garage :-)) gibts auch 1,5-stöckige?? :-P

Darf man Sichtschutz genau an die Grenze auch höher machen als 2 m? :-)


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12x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
gibts auch 1,5-stöckige?? :-P

Ja, da kommt ein schönes Dach drauf statt nur Flachdach.


Die Idee von joebeutel ist auchnicht schlecht, wenn das Haus schmäler wird, muss es doch auch länger und höher werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

das habe ich der Nachbarin dann auch schon gesagt.

Wenn ich nicht an ihre Grenze bauen darf, dass ich dann eben 3 Meter Abstand halte, aber dafür dann eben das Haus so weit wie möglich an die Strasse ziehe, und das sind etwa 2 Meter von der Bürgersteiglinie ( verzichte dann eben auf den Pkw-Stelllplatz), und dafür aber das Haus dann 3-stöckig machen werde.

Also ihre Sicht wäre sowieso hinüber.

Da meinte sie dann sowieso von selbst, dass sie so oder so gelackmeiert ist. Sie will sich mit ihrem Sohn abprechen, aber sie tendieren eher zur der 2. Variante mit 3 m Abstand. Die wiederum kommt für mich wie schon gesagt, zur Zeit nicht in Frage.

Bauen mit 3 Meter Abstand werde ich nur, wenn ich bei sämtlichen Gerichtsurteilen versage.

Diese Unfairnis mach mich immer so verbissen. :-(((

Jetzt muss ich abwarten, wie sie der Sohn berät. Sie geben mir dann Bescheid.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@aysen
bevor du dich weiter ärgerst:
Erkundige dich mal bei deinem Bauamt,wie es dort gesehen wird,wo du genau dein Haus hinstellen darfst (Abstand zur Straße ist jetzt gemeint)
Soviel ich weiß,müssen Bauherren gewisse Dinge einhalten bei der Positionierung der Häuser,soll heißen,dass die Straßenansicht gewahrt bleiben muß.
Gemeint ist das,dass alle Häuser einer Straße in sogenannter Flucht zur Straße stehen müssen,also in etwa dieselben Abstände haben zwischen Straße und Hauswand.
Wenn jetzt dein zuständiger SB vom BA sagt,du baust dein Haus 6m von der Straßengrenze weg,dann kann dein Nachbar nix machen,das BA bestimmt,wo du bauen darfst/sollst.
Es ist übrigens nicht immer üblich,dass man sein Haus so weit nach hinten stellt,nur damit vorn diese wunderschönen Fertiggaragen stehen und den Anblick verschandeln....Wenn jetzt natürlich dein SB sagt,Herr Aysen,ihr Abstand zum Straßenkörper beträgt 6m,wird sich dein Nachbar in den Allerwertesten beißen und sich schwarz ärgern,denn dann ist er nach vorn hin "eingemauert".
Soll aber nicht dein Problem sein,du mußt di eAngaben des BAs einhalten. Du kannst allerdings das BA fragen,ob du es weiter nach hinten legen oder vorziehen darfst,ggf wird man dir dann sagen ob das möglich ist oder halt nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@joebeuel
solche Garagen findet man zu Hauf auf der Insel Sylt,wo Hauseigentümer diese heimlich umfunktioniert haben als Gästezimmer oder diese wohnen selbst darin,wenn sie ihr eigenes Haus vermietet haben an (K)Urlauber.....


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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

Recht herzlichen Dank an alle, die mir eine Antwort geschrieben haben.

Mein Mann hat mir heute die erleichternde Nachricht überbracht, dass die Nachbarin nach Absprache mit ihrem Sohn nun doch eingelenkt hat, und der Grenzbebauung zustimmen wird.

Ihr Sohn hätte gesagt, das ist nunmal deren Grundstück, und da dürfen sie machen was sie wollen. DIe Zustimmung zu verweigern wäre nicht fair.

Jetzt muss ich mir nur noch einmal die Zustimmung der anderen Seite bestätigen lassen, dann kanns los gehen..:-)

Vielen vielen Dank nochmal an alle

Lieber Gruß
Aysen

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.02.2011 09:09:29
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

Also jetzt verweigern sie doch die Unterschrift!

Weil das Haus nämlich 2 Vollgeschosse haben soll, und mit 8,3m Firsthöhe sei es ihnen zu hoch.

Weiss jemand, wie hoch die Chancen stehen, die Baugenehmigung ohne Nachbarzustimmung durchzusetzen??



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