>Greift der Markenschutz auch dann?
da könnt ihr Eure Köpfe getrost abkühlen lassen - selbstverständlich würdet ihr in dem genannten Beispiel voll vor die Wand fahren und verlieren, weil die Domain verwechselbar mit der eingetragenen Marke ist UND im gleichen Segment tätig ist. Wenn Du das "Sternfahrer"-Reisebüro gründest, das Fahrten ins All anbietet, wird das wohl anders aussehen, genauso beim "sternshop", der Weihnachtszubehör vertreibt.
Spannend ist's bei den realen Beispielen BILD und bildblog.de, wobei letzterer sich ja an die journalistische Aufarbeitung der Boulevardpresse (zu Beginn ja ausschließlich die mit den 4 Buchstaben) macht. Soweit ich das sehe, hat bildblog.de da mehr oder weniger nur auf der Haben-Seite, dass der Auftritt nicht gefährdet ist, mit der Boulevardzeitung verwechselt zu werden - und vermutlich durch die journalistischen Preise und die Online-Community etwas "außerrechtliche Protektion".
Ein interessanter Link dazu ist
http://www.probloggerworld.de/olg-hamburg-sei-dank-bildblog-und-bundesliga-blog-vor-dem-aus/183/ -----------------
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von little-beagle am 18.07.2012 10:51
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