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Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung

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Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung

Folgendes:

habe ein benötigtes Teil bei ebay gefunden; aber nur als Bundle in Auktion für ca. 270€. Benötigte nur eine Komponente davon; ANfrage an Vk erbrachte sein Angebot, das Stück für 79€ zu bekommen. Auf meine Nachfrage war nach Tagen keine Antwort da, also habe ich den kpl. Artikel per SK gekauft. Dann am nächsten Tag das gewünschte Teil zum vorab vereinbarten Preis (Barzahlung) abgeholt. Natürlich war der Vk nicht erfreut ob der unnötig generierten Gebühren. Ich habe ihm angeboten, bei Ebay einvernehmliche Nichtabwicklung zu melden.
Nun ist es aber so, dass ich das Teil am kommenden Tag eingesetzt habe und feststellen musste, dass das vorher verbaute wohl auch nicht defekt ist, sondern der Defekt wohl an einer anderen Stelle zu suchen ist. Ergo würde ich das Teil gern zurückgeben. Der Vk tritt zwar privat auf, hat aber knapp 240 Artikel in ähnlicer Preisklasse im Ebay Shop; reichlich 500 Bewertungen. Abholung erfolgte direkt in der Werkstatt - mündl. Zitat "bei Ebay das läuft erst mal über meinen Sohn, um zu sheen wie das läuft". Abgesehn davon, dass das so nicht zulässig ist, meine Frage:

- Kann ich gemäß Fernabsatzgesetz zurücktreten, da der Vertrag ja gemäß den Bedingungen zustande kam? Welche Rolle spielt hier der Erwerb des Bundles statt der konkreten Einzelkomponente (Mail-Verkehr mit Preisangabe vor dem Zuschlag liegt vor; Anfrage über separate Auktion für dieses Teil wurde nicht beantwortet).
- Welche Rolle spielt es in diesem Zsh, dass der Artikel bar bezahlt und abgeholt wurde?
- Widerruf sollte 12 Monate ab Zuschlag möglich sein, da bisher keine Wiederrufsbelehrung erfolgte?


-- Editiert von robo am 10.07.2007 14:58:46


von robo am 10.07.2007 14:57
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Beim Fernabsatz ist es entscheidend wie der Vertrag geschlossen wurde. Man kann die Ware vorher besichtigt haben und sogar abholen, dennoch können die Fernabsatzrichtlinien gelten.


von normi am 10.07.2007 15:01
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
--- editiert vom Admin


von guest123-1062 am 10.07.2007 15:05
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Ein Kauf bei eBay (Händler) ist immer Fernabsatz!

-- Editiert von normi am 10.07.2007 15:10:58


von normi am 10.07.2007 15:08
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Also kann ich innerhalb von 12 Monaten ab Zuschlag zurücktreten?


von robo am 10.07.2007 15:11
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Solange keine gültige Widerrufsbelehrung erfolgte, hat auch die frist nicht begonnen, korrekt. Und solange kannst du widerrufen.

Meines Wissens erlischt das Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach kauf.


von normi am 10.07.2007 15:21
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Und dass der gekaufte Gegenstand nicht exakt dem in der Auktion beschriebenen entspricht (nur einer Teilmenge dessen) spielt keine Rolle? Die Barzahlung ist ja auch nicht direkt belegbar - nur dass ich die vorherige Absprache, das jetzige Eignen des Artikels und eine Automaten-Auszahlung am Übergabeort zum Übergabetag nachweisen kann.


von robo am 10.07.2007 15:30
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Ok, bei genauerem Durchlesen fand der Kauf nicht über eBay statt, aber so wie ich dich verstehe über email. Somit bleibt es Fernabsatz.


von normi am 10.07.2007 15:36
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
--- editiert vom Admin


von guest123-1062 am 10.07.2007 16:33
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
robo schreibt doch:

ANfrage an Vk erbrachte sein Angebot, das Stück für 79€ zu bekommen.

Es wäre gut, wenn er den genauen Ablauf nochmals beschreiben könnte.


von normi am 10.07.2007 16:37
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>Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Steht das nicht ausreichend oben?
Also: Vk hat auf Anfrage das Teil zu dem Preis per Mail angeboten (2. Mail von ihm). Auf die Nachfrage (ob er über das Stück eine separate Auktion einstellt und ob das incl. Versand ist) kam keine Antwort, woraufhin der Ebay-Artikel erworben wurde (der mehr als das gewünschte Teil beinhaltete).


von robo am 10.07.2007 16:44
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