Greift Fernabsatzgesetz bei persönl. Abholung+Bezahlung
Folgendes:
habe ein benötigtes Teil bei ebay gefunden; aber nur als Bundle in Auktion für ca. 270€. Benötigte nur eine Komponente davon; ANfrage an Vk erbrachte sein Angebot, das Stück für 79€ zu bekommen. Auf meine Nachfrage war nach Tagen keine Antwort da, also habe ich den kpl. Artikel per SK gekauft. Dann am nächsten Tag das gewünschte Teil zum vorab vereinbarten Preis (Barzahlung) abgeholt. Natürlich war der Vk nicht erfreut ob der unnötig generierten Gebühren. Ich habe ihm angeboten, bei Ebay einvernehmliche Nichtabwicklung zu melden.
Nun ist es aber so, dass ich das Teil am kommenden Tag eingesetzt habe und feststellen musste, dass das vorher verbaute wohl auch nicht defekt ist, sondern der Defekt wohl an einer anderen Stelle zu suchen ist. Ergo würde ich das Teil gern zurückgeben. Der Vk tritt zwar privat auf, hat aber knapp 240 Artikel in ähnlicer Preisklasse im Ebay Shop; reichlich 500 Bewertungen. Abholung erfolgte direkt in der Werkstatt - mündl. Zitat "bei Ebay das läuft erst mal über meinen Sohn, um zu sheen wie das läuft". Abgesehn davon, dass das so nicht zulässig ist, meine Frage:
- Kann ich gemäß Fernabsatzgesetz zurücktreten, da der Vertrag ja gemäß den Bedingungen zustande kam? Welche Rolle spielt hier der Erwerb des Bundles statt der konkreten Einzelkomponente (Mail-Verkehr mit Preisangabe vor dem Zuschlag liegt vor; Anfrage über separate Auktion für dieses Teil wurde nicht beantwortet).
- Welche Rolle spielt es in diesem Zsh, dass der Artikel bar bezahlt und abgeholt wurde?
- Widerruf sollte 12 Monate ab Zuschlag möglich sein, da bisher keine Wiederrufsbelehrung erfolgte?
-- Editiert von robo am 10.07.2007 14:58:46
von robo am 10.07.2007 14:57
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