Greiff Inkasso Vollstreckungsbescheid

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sue72123
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Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)
Greiff Inkasso Vollstreckungsbescheid

Hallo, ich hoffe ich bekomme hier Hilfe. Ich bekam Anfang Januar ein Schreiben von Greiff Inkasso mit einer Forderung in Höhe von 1311,22€. Darauf hin schrieb ich Greiff sie sollen mir eine Gesamtaufstellung und den Vollstreckungsbescheid schicken. Dass die Schulden bestehen weiß ich.
Der Vollstreckungsbescheid ist von 1997 und beläuft sich auf 966,17 DM= 493,99€. Ich kann mir aktuell nicht erklären, wie die auf die Endsumme kommen, vermute aber die verrechnen den DM Betrag und den Euro Betrag. Auch ist eigentlich Universum Inkasso im Vollstreckungsbescheid aufgeführt, es waren damals ja wie aus der Forderungsauflistung ersichtlich, Neckermann Bestellungen.

Ich arbeite 3mal die Woche und verdiene zwischen 450-550Euro, somit unter der Pfändungsgrenze, ich habe ein P-Konto. Rein rechtlich besteht für Greiff also aktuell und auch in Zukunft keine Chance an Geld von mir zu kommen. Pfändbare Gegenstände gibt es nicht, da ich meinen kompletten Haushalt aufgegeben habe und nur Kleidung, persönliche Dinge und meinen Hund mitnahm. Es ist auch in Zukunft krankheitsbedingt nicht möglich eine andere Arbeit mit höherem Einkommen zu erzielen.
Gerne möchte ich aber schuldenfrei werden und bin deswegen auch gerne bereit, eine Ratenzahlung zu machen. Da es noch andere Gläubiger gibt, die sich bisher aber nicht mehr melden, ist absehbar das ich weitere Raten zahlen muss.
Viele meiner Schulden habe ich schon mit kleinen Raten über die Jahre zurück bezahlt.

Greiff schrieb mir, ich solle Ihnen bis zum 06.03.17 ein Tilgungsangebot unterbreiten und meine aktuellen Einkommensnachweise schicken.

Wie gesagt, ich bin gerne bereit meine Schulden zu begleichen auch wenn es bei meinem Einkommen sehr schwer ist. Habe nun aber keinerlei Idee, was für ein Angebot ich denen unterbreiten soll. Ich dachte daran, Ihnen 600 Euro in Raten a 100 Euro anzubieten.

Nochmal zu meinem Einkommen, ich lebe bei meinem Freund der für das meiste aufkommt, daher komme ich mit meinem Geld eigentlich aus. Ich steuere natürlich Geld fürs einkaufen bei usw. Also am Ende vom Monat ist mein Geld weg, könnte aber sicherlich über einen absehbaren Zeitraum von um die 6 Monate Raten in Höhe von 100 Euro aufbringen.

Wenn ich rausfinde, wie man Bilder anhängt, kann ich den eingescannten Vollstreckungsbescheid und die Forderungsauflistung hier einstellen.

Hab es jetzt mal als Fotolink versucht, hoffe es klappt








-- Editier von Sue72123 am 22.02.2017 10:55

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48 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde kleiner anbieten, beispielsweise 300€ bei 12 mal 25€ Raten oder ähnliches. Dann bleibt noch Luft für andere Gläubiger, sollten sie sich melden.
Ich würde dem Inkasso deutlich schreiben, dass man zudem aber zwingend eine Vollmacht im Original der Universum Inkasso benötigt, also des Gläubigers. Zudem würde ich folgendes schreiben:
"Sollten sie das nicht annehmen, wollen sie bitte sämtliche verjährten Teile der Forderung streichen (insbesondere verjährte Zinsen). Zudem ist die Zinsberechnung als solche nicht nachvollziehbar und ebenso wenig ist nachvollziehbar, wie die angeblichen 308,38€ zusätzlichen Kosten zustande gekommen sein sollen. Auch ist nicht nachvollziehbar, was der Posten von 124,55€ Kosten sein soll. Ich verweise auf §11a RDG ."

Nur damit klar ist, dass die da einiges zu streichen haben und dass du das auch weißt. Wie viel gestrichen werden müsste, muss man mal schauen. Wenn man mal nur den VB betrachtet und die möglicherweise durchsetzbaren Zinsen, ist das vielleicht die Hälfte dessen, was da gefordert wird. Mit den 600€ dürftest du da nicht so verkehrt liegen. Wenn sie also diesen Vorschlag nicht annehmen, würde ich eine wirklich detaillierte Forderungsaufstellung verlangen und die dann erst mal genau auseinander nehmen. Das, was dann übrig bleibt, kann man dann immer noch bezahlen denke ich.

-- Editiert von mepeisen am 22.02.2017 12:36

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#2
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schonmal für deine Antwort. Hast du dir auch mal die Forderungshöhe angeschaut, die Kosten der Hauptforderung mit der Auflistung von Greiff ergeben niemals eine Summe über 1300 Euro. Da stimmt doch vorne und hinten etwas nicht.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Eine Vollmacht brauchst du nicht anfordern, da die Forderung bereits 2003 an Greif verkauft wurde (als Bestandteil eines großen Paketes ).

Ich würde auch max 200-300€ anbieten in kleinen monatlichen Raten oder 100€/einmalig wenn vorhanden.

Ich würde schreiben

Wertes Inkasso,
Ihre Forderung erkenne ich so nicht an, weil diese div nicht berechtigte Kosten und verjährte Zinsen enthält.

Meine finanzielle Situation sieht wie folgt aus ..., ich habe Schulden von insgesamt xxxx,xx € bei x Gläubigern. VA wurde letztmalig abgegeben am ... (Wenn kürzer her wie 2 Jahre, sonst weglassen, mein Konto ist ein p-Konto.

Ich möchte meine Schulden begleichen und biete Ihnen daher 200€ in 20€ Raten beginnend zum xx.04.17 oder einmalig 100€ am xx.xx.17.

Teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.

MfG

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Vollmacht brauchst du nicht anfordern, da die Forderung bereits 2003 an Greif verkauft wurde (als Bestandteil eines großen Paketes ).

Wo steht das denn? Woher weißt du das?
Auch in der Forderungsaufstellung wird das nicht behauptet.

Deinen Textvorschlag finde ich ansonsten aber auch OK.
Unbedingt, wenn die drauf eingehen, nach Bezahlung den entwerteten Titel verlangen.

-- Editiert von mepeisen am 22.02.2017 17:38

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#5
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke euch und warte mal ob noch weitere Ratschläge kommen. Setze dann am Freitag mal ein Schreiben auf und stelle es hier ein ob ihr das so als ok empfindet.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Eine Vollmacht brauchst du nicht anfordern, da die Forderung bereits 2003 an Greif verkauft wurde (als Bestandteil eines großen Paketes ).

Wo steht das denn? Woher weißt du das?
Auch in der Forderungsaufstellung wird das nicht behauptet.

-- Editiert von mepeisen am 22.02.2017 17:38


Tja woher werde ich das wohl wissen? Ich arbeitete mal bei dem Verein. Ist schon paar Jährchen her, hab aber noch gute Kontakte dahin.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja dann. Müsste ja der Titel umgeschrieben werden auf Kosten des Inkassos. Und dann würden die ja lügen, wenn sie weiterhin behaupten, dass der Gläubiger das Universum Dingens ist.

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ändert aber nichts daran, dass es den Titel gibt. Wenn man nun darauf rumhackt sinkt auch die Vergleichsbereitschaft.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich gibt es den Titel.

Zitat:
Wenn man nun darauf rumhackt sinkt auch die Vergleichsbereitschaft.

Wenn sowieso nur rund 600€ durchsetzbar wären, ist das aber auch reichlich egal.
Die Frage ist, wie sich der ganze Wust denn zusammen setzt, den die da fordern. Wüsste man das, kann man auch etwas deutlicher sagen, wie die Sachlage ist.

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#10
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hatte ja bereits um eine Gesamtauflistung der Forderungen verlangt, das was ich hier eingefügt habe, ist alles was die mir geschickt hatten. Daher weiß ich auch nicht so wirklich, was ich denen jetzt am besten schreiben soll. Auf jedenfall komme ich wenn ich die Kosten des Vollstreckungsbescheides und die Kosten der Forderungsauflistung zusammen rechne auf keine über 1300 Euro.

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#11
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Wertes Inkasso,
Ihre Forderung erkenne ich so nicht an, da diese diverse nicht berechtigte Kosten und verjährte Zinsen enthält. Ebenfalls ist nicht ersichtlich wie sie auf ihre Forderungssumme in Höhe von 1311,22€ kommen. Denn wenn ich die Summe des Vollstreckungsbescheides und des Saldenblattes von Ihnen zusammen rechne, kommt eine andere Summe dabei heraus.
Meine finanzielle Situation sieht wie folgt aus, ich verdiene zwischen 450-550€ im Monat, krankheitsbedingt wird sich bis zu meinem Rentenalter an meinem Einkommen nichts mehr verbessern, ich habe Schulden von insgesamt ca 6000€ bei ca 5 Gläubigern. Mein Konto ist ein P-Konto.

Ich möchte meine Schulden begleichen und biete Ihnen daher 300€ in 25€ Raten beginnend zum 01.04.17 oder einmalig 100€ am 20.04.17 an.

Teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.



Das habe ich jetzt geschrieben, sorry hatte das ganze WE kein Internet. Ich werde denen noch eine geschwärzte Lohnabrechnung reinpacken. Meint ihr, das passt so? Die Schulden sind geschätzt, es sind eher weniger und es ist alles über diverse Inkassos, die Schulden liegen alle viele Jahre zurück. Telekom weiss ich auf jedenfall, habe aber von allen seit gut 2 Jahren nichts mehr gehört, nur Greiff ist bisher immer hartnäckig und meldet sich in bestimmten Abständen.

-- Editiert von Sue72123 am 27.02.2017 08:38

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ausprobieren und deren Reaktion abwarten.

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#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Abwarten und Tee trinken. Zwingen kannst du Greiff nicht. Sicherlich werden die nicht sofort darauf eingehen sondern ein Gegenangebot schicken was viel höher ist aber da antwortet man dann und einigt sich irgendwo auf Betrag x, der für beide Seiten iO ist.
Ich hätte im Übrigen wirklich ersteinmal nur 200€ angeboten.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 27.02.2017 22:48

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#14
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja ich bin ja bereit bis auf 600€ hoch zu gehen, mehr geht einfach nicht und mehr ist auch nicht wirklich gerechtfertigt. Überlege noch ob ich auf 200€ runtergehe, das empfinde ich aber als sehr wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Je niedriger du beginnst desto eher trifft man sich.
Vergleichsverhandlungen dauern halt manchmal ein wenig.
Viel Erfolg

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, dann schreibe ich 200 Euro rein, schicke es heute ab. Melde mich dann und hoffe ihr helft mir wieder weiter. Danke euch.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Sue72123,

aus dem Scan des Vollstreckungsbescheides des AG Hünfeld vom 09.07.1997 ergibt sich das Nachfolgende.

Der Gläubiger im Vollstreckungsbescheid ist Universum Inkasso und nicht Greif Inkasso. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass Universum Inkasso nun Greif Inkasso mit der Zwangsvollstreckung beauftragt hat, wird hier eine Abtretung (Zession) vorliegen.

Greif Inkasso müsste Ihnen also in dem Fall zunächst die Abtretungsurkunde vorlegen. Außerdem kann Greif Inkasso aus der Ihnen in Kopie vorgelegten vollstreckbaren Ausfertigung eben deshalb nicht vollstrecken, da sie nicht Gläubiger sind. Insoweit müsste Greif Inkasso zunächst beantragen, den Vollstreckungsbescheid dahingehend zu berichtigen. Dieses Umschreiben ist für Greif Inkasso mit Kosten verbunden, die Sie nicht ersetzen müssen. Jedenfalls ist das ein Vorteil den Sie haben, denn bei freiwilligen Zahlungen sparrt Greif Inkasso dieses Kosten.

Laut Vollstreckungsbescheid besteht ein Gesamtanspruch auf 964,17 DM (zzgl 2,13 DM auszurechnender Verzugszinsen). Sie besteht aus:

Hauptforderung 1: 596,50 DM
Hauptforderung 2: 34,17 DM
Kosten 1: 190,30 DM
Kosten 2: 143,20 DM
Zinsen: 2,13 DM

Dazu kommen die laufenden Zinsen.

Die Hauptforderung 2 und die Kosten 2 werden nicht verzinst.

Die Hauptforderung 1 wird verzinst vom 21.05.1997 bis 09.07.1997 (Datum des Vollstreckungsbescheides). Und zwar mit 5 % über dem Diskontzinsatz pro Jahr. Der Diskontzinssatz war der Vorläufer des Basiszinssatzes. Er lag damals bei 2 1/2 %.

Normalerweise wird eine Verzinsung von 5 %-punkten über dem Diskontzinssatz ausgesprochen, hier wurde allerdings nur 5 % über dem Diskontzinssatz ausgesprochen. Damit liegt der Zinsanspruch nicht bei 7 1/2 % pro Jahr, sondern bei nur 2,625 % pro Jahr.

Die Kosten 1 werden ab dem 09.07.1997 mit 4 % verzinst. Hier fehlt der der Zeitraum (üblicherweise pro Jahr), so dass hier von einer einmaligen Verzinsung ausgegangen werden kann.

Der Umrechnungskurs von Deutsche Mark zu Euro liebt bei 0,51129 zu 1. Daraus ergibt sich ein Gesamtanspruch von 492,97 € (zzgl. 1,09 € Zinsen). Diese besteht aus:

Hauptforderung 1: 304,98 €
Hauptforderung 2: 17,47 €
Kosten 1: 97,30 €
Kosten 2: 73,22 €
Zinsen: 1,09 €

Dazu kommen die laufenden Zinsen.

Laufende Zinsen sind bis zum 31.12.2013 verjährt. Kosten der Zwangsvollstreckung, insoweit vor dem 15.12.2004 angefallen, sind ebenso verjährt.

Es besteht derzeit noch ein Zinsanspruch auf die Hauptforderung 1 ab dem 01.01.2014. Diese belaufen sich bis heute (01.03.2017) auf 25,37 €.

Damit sieht die Gesamtforderung aktuell so aus:

Hauptforderung 1: 304,98 €
Hauptforderung 2: 17,47 €
Kosten 1: 97,30 €
Kosten 2: 73,22 €
Zinsen: 26,46 €

Gesamtbetrag: 519,43 €

Die Forderungsaufstellung von Greif Inkasso macht allerdings zusätzlich geltend:

Hauptforderung 1: + 0,01 €
Kosten 2: + 51,33 €
Zinsen: + 432,07 €

Bei der Hauptforderung 1 ist dem Inkassounternehmen ein Rundungsfehler beim Umrechnen zum Nachteil des Schuldners unterlaufen.

Bei den Kosten müssten die geltenden gemachten Mehrkosten erklärt werden und durch Belege nachgewiesen werden.

Bei der Zinsberechnung hat das Inkassounternehmen die Kostenzinsen als Jahreszinsen interpretiert und dabei auch den verjährten Teil mit erhoben. Bei der Berechnung des Verzugszinsen auf die Hauptforderung 1 hat das Inkassounternehmen einfach 5 %-punkte interpretiert, obwohl dies so nicht ausgesprochen worden ist. Auch hier sind die verjährten Zinsen enthalten.

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#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mit den 600€ dürftest du da nicht so verkehrt liegen.


Zuviel! Ich habe es durchgerechnet (und sicher hat das Inkassounternehmen nur einen Bruchteil davon bezahlt für den Kauf der Forderung).

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Eine Vollmacht brauchst du nicht anfordern, da die Forderung bereits 2003 an Greif verkauft wurde (als Bestandteil eines großen Paketes ).

Wo steht das denn? Woher weißt du das?
Auch in der Forderungsaufstellung wird das nicht behauptet.


Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass ein Inkassounternehmen ein anderes Inkassounternehmen beauftragt die Zwangsvollstreckung durchzuführen - da erscheint mir eine Zession als wahrscheinlicher.

Zitat (von Sue72123):
Ok, dann schreibe ich 200 Euro rein, schicke es heute ab. Melde mich dann und hoffe ihr helft mir wieder weiter. Danke euch.


Ich habe Dir oben ausgerechnet, was durchsetzbar wäre, wenn es was zu pfänden geben würde. Und das ist weniger als 600.- €.

Falls Du irgendwelche Teilzahlungen leistet, dann immer nur zweckgebunden überweisen! Bestimme also mit was genau Deine Teilzahlung verrechnet werden soll, vorzugsweise erst mit der Hauptforderung 1, dann mit den Kosten 1 (wegen der Verzinsung).

-- Editiert von Xipolis am 01.03.2017 16:15

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Zuviel! Ich habe es durchgerechnet

OK. Aber da der TE nun sowieso erst mal 200€ angeboten hat, kann man erst mal abwarten. Deine Rechnung sieht soweit zumindest plausibel aus.

Zitat:
(und sicher hat das Inkassounternehmen nur einen Bruchteil davon bezahlt für den Kauf der Forderung).

Wie viel der neue Gläubiger dafür bezahlt hat, ist für die Frage, was durchsetzbar ist, vollkommen irrelevant.

Zitat:
Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass ein Inkassounternehmen ein anderes Inkassounternehmen beauftragt die Zwangsvollstreckung durchzuführen - da erscheint mir eine Zession als wahrscheinlicher.

Mag in der Praxis so sein, ja. Gebe ich dir auch Recht. Aber es hilft ja nichts. Wenn das neue Inkasso eine Vollmacht vorlegt, ist das zwar trotzdem merkwürdig, aber was will man dann als Schuldner dagegen sagen? Aus Kostensicht ist es nur bedingt relevant, ob das nun ein anderes Inkasso beauftragt oder eine Abtretung vorliegt.

Ich persönlich würde hier bei so Konstruktionen für den Fall der Nicht-Einigung mal beim Aufsichtsgericht eine Beschwerde hinterlassen. Nach dem Motto "Können Sie einmal prüfen, wie es mit der Sachkenntnis und Fachkunde der Universum bestellt ist? Wenn die UI die Hilfe eines anderen Inkassos zwingend benötigt, keine eigene Expertise hat, muss denen doch die Lizenz entzogen werden?"
Man wird dann sehen, ob die Ausrede lautet "Es gab aber eine Abtretung" oder wie sie denn lautet am Ende.

Die Erkenntnis, ob eine Abtretung nun vorliegt oder nicht, ist auch nur bedingt hilfreich in meinen Augen. Denn der Titel verschwindet nicht und wer auf Vergleiche aus ist, der sollte diese Karte erst mal nicht spielen. So etwas gab ggf. bei den Quelle-Forderungen Sinn, wo nie einer durchgeblickt hat, wem die nun gehören. Aber nun hier zu meckern wegen Titelumschreibung u.ä. verärgert den Verhandlungspartner nur.
Das hebt man sich auf, wenn die keine Kompromisse eingehen, um im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die nicht durchsetzbaren Gebühren noch zusätzlich nach zu treten oder so.
Das ist jedenfalls meine Meinung.

-- Editiert von mepeisen am 01.03.2017 16:55

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#20
 Von 
fb457954-34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde eine schuldnerberatung empfehlen, wenn es noch mehr gläubiger gibt. Die finanzielle Situation sieht ja nicht so gut aus.
Viele sozialämter bieten eine kostenfreie Beratung an, setzten auch die schreiben aus und verhandeln für einen. Ich würde diesen Gang wirklich empfehlen und bitte nicht an welche gehen die Geld dafür verlangen

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#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Es besteht derzeit noch ein Zinsanspruch auf die Hauptforderung 1 ab dem 01.01.2014. Diese belaufen sich bis heute (01.03.2017) auf 25,37 €.


Ich muss mich selbst korrigieren, da ich durchgehend mit 5 % über dem Diskontzinssatz gerechnet habe, dieser aber mittlerweile durch den Basiszinsatz ersetzt worden ist.

Der Basiszinsatz lag ab dem

01.01.2014 bei -0,63 % daraus ergibt sich -0,599 % -> -0,91 €
01.07.2014 bei -0,73 % daraus ergibt sich -0,694 % -> -1,06 €
01.01.2015 bei -0,83 % daraus ergibt sich -0,789 % -> -3,60 €
01.07.2016 bei -0,88 % daraus ergibt sich -0,836 % -> -1,71 €

Damit sieht die Gesamtforderung aktuell so aus:

Hauptforderung 1: 304,98 €
Hauptforderung 2: 17,47 €
Kosten 1: 97,30 €
Kosten 2: 73,22 €
Zinsen: -6,19 €

Gesamtbetrag: 486,78 €

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#22
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das ist jedenfalls meine Meinung.]


Der Schritt ist meines Erachtens der, festzustellen, welcher Anspruch dem Gläubiger zusteht. Das sind nach meiner Rechnung 486,78 € (inkl. der beantragten und ausgesprochenen Zinsberechnung - da hat es der Gläubiger damals nicht so genau genommen).

Im nächsten Step ist zu berücksichtigen, dass dem neuen Gläubiger Kosten und Zeit-/Arbeitsaufwand entstehen, wenn der den Titel umschreiben lässt. Diese Kosten und Aufwände sind nicht erstattungsfähig.

Danach verbleiben gut 400.- €. Die sind aber bei der Teilnehmerin nicht beitreibungsfähig.

Und dann ist das Angebot sehr gut jetzt den Spatz in den Hand zunehmen und die 200.-. € zu realisieren (immerhin 50 %!) anstelle darauf zu hoffen in fünf Jahren eine Taube serviert zu bekommen.

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Inkasso wird für sich ja diese Rechnung sowieso angestellt haben. Und für sich wird es auch wissen, wie teuer der Titel war und ab wo die Gewinnspanne beginnt.
Das ist halt wie beim Pokern. Wenn das Inkasso nicht auf die 200€ eingeht, kann man denen ruhig mal deine Gegenrechnung zeigen und klar machen, dass man deren Bluff durchschaut hat. Dann werden sie vielleicht doch am Ende drauf eingehen.

Denn beharrt das Inkasso auf den über 1000€ dürfte eine Vollstreckungsabwehrklage via Anwalt denen teuer zu stehen kommen. Dann ist jeglicher Gewinn weg. Das muss man denen halt im zweiten Schritt klar machen.

Ich weiß nicht, ob es da einen Königsweg gibt. Aber gleich mit der Tür ins Haus zu fallen könnte denen auch sagen "Hey, aber die rund 500€ müssen sein, schicken wir doch mal einen Gerichtsvollzieher vorbei." usw. Wer weiß.

Signatur:

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#24
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Noch bin ich am ausdrucken, kann also noch einiges ändern in meinem Schreiben.

@ Xipolis, ich verstehe nur Bahnhof und muss mir deinen Beitrag glaube ich noch mehrmals durchlesen. Soll ich das Inkasso auf seine falschen Forderungssummen hinweisen oder einfach nur die 200 Euro anbieten?

Ich weiß nun gerade garnicht weiter.

Könntest du mir helfen, was ich schreiben sollte zwecks der falschen Forderungen?


@ mepeisen, Gerichtsvollzieher können Sie schicken, bringt ihnen nichts da ich nichts besitze außer meiner Kleidung, persönlicher Unterlagen und meines Hundes. Ich habe meinen Haushalt komplett aufgelöst, lebte seit 2001 bis 06/2016 von ALGII, meine zuständige GV kenne ich gut, auch sie weiß bei mir ist nichts zu holen. Es gab schon mehrfach einen EV, dieser müsste aber aktuell abgelaufen sein.
Alles was in der Wohnung ist in der ich lebe, gehört nachweislich meinem Freund.




-- Editiert von Sue72123 am 02.03.2017 08:21

-- Editiert von Sue72123 am 02.03.2017 08:33

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Soll ich das Inkasso auf seine falschen Forderungssummen hinweisen oder einfach nur die 200 Euro anbieten?

Ich würde es wie gesagt erst im zweiten Schritt machen, also wie gesagt einfach erst mal nur 200 Euro anbieten und erst mal abwarten.

-- Editiert von mepeisen am 02.03.2017 10:01

Signatur:

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#26
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Sue72123):
Xipolis, ich verstehe nur Bahnhof und muss mir deinen Beitrag glaube ich noch mehrmals durchlesen. Soll ich das Inkasso auf seine falschen Forderungssummen hinweisen oder einfach nur die 200 Euro anbieten?

Ich weiß nun gerade garnicht weiter.

Könntest du mir helfen, was ich schreiben sollte zwecks der falschen Forderungen?


Ich habe Dir geantwortet. Mein Vorschlag lautet so:

ich kann aus Ihrer Forderungsaufstellung nicht nachvollziehen wie Sie von der Summe des Vollstreckungsbescheides vom 09.07.1997 über 964,17 DM auf die nun geltend gemachte Gesamtforderung von 1311,22 € kommen. Berechnete Zinsen vor 2014 sind verjährt, ebenso Kosten die zumindest vor 2005 noch der Regelverjährung unterlegen sind, insoweit sie nicht von den Überleitungsvorschriften berührt worden sind.

Auch erscheinen mir Rundungsfehler bei der Umrechung von Deutsche Mark zu Euro Rundungsfehler unterlaufen zu sein, ebenso wie die im Vollstreckungsbescheid ausgesprochene Verzinsung nicht der von Ihnen berechneten Verzinsung entspricht. Die geltend gemachten Kosten kann ich in dieser Form leider überhaupt nicht nachvollziehen und überprüfen.

Ich habe von 1994 bis 2016 mit kurzen Unterbrechungen von Sozialleistungen gelebt und erziele derzeit ein monatliches Einkommen zwischen 450,00 € und 550,00 € pro Monat. Dieses Einkommen wird sich bei mir bis zum Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mehr verbessern.

Ich bin verschuldet in Höhe von gerundet 6000,00 € bei insgesamt fünf Gläubigern. Mein Girokonto wurde bereits in ein P-Konto umgewandelt.

Eine Vermögensauskunft habe ich zuletzt am xx.xx.201x bei Gerichtsvollzieher xxx unter Nummer DR II xxxxxx abgegeben.

Ich möchte meine Schulden begleichen und bietet Ihnen 200,00 € insgesamt in acht monatlichen Raten von jeweils 25,00 € zum Monatsanfang beginnend ab dem 01.04.2017 oder alternativ eine einmalige Zahlung über 100,00 € am 20.04.2017 an.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.


Das der Vollstreckungsbescheid auf einen anderen Gläubiger lautet und konkreter werden kann man immer noch. Wichtig ist, dass man gleich die Verjährungseinreden anbringt.

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#27
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Gestern kam Antwort auf mein 200 Euro Angebot an Greif. Sie bieten mir 600 Euro in Raten a 25 Euro an. Kann das Schreiben morgen einscannen falls gewünscht. Soll ich jetzt direkt darauf eingehen oder verhandeln und hoffen, dass ich sie auf 400 Euro runter bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Xipolis hat ja weniger als diese 600€ ausgerechnet. Vielleicht wäre jetzt der Zeitpunkt, da man denen das eröffnet. Also die Gegenrechnung von Xipolis vorlegen und schreiben "Denken Sie doch lieber noch einmal nach, ob ihre Forderungsaufstellung korrekt ist. Gerne gehe ich zu einem Anwalt und lasse diese Frage nach der Korrektheit der Forderungsaufstellung gerichtlich klären. Ich erwarte Ihre Antwort auf mein vorheriges Angebot von 200€ binnen 14 Tagen."

Ggf. kann Xipolis nochmal seine Zinsberechnung prüfen. Denn normalerweise werden alte Titel übergeleitet auf den normalen Verzugszins (5% über Basiszins), soweit ich das sehe. Da kommt nichts negatives raus.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#29
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

gelöscht, da doppelt

-- Editiert von Xipolis am 12.03.2017 19:03

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#30
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ggf. kann Xipolis nochmal seine Zinsberechnung prüfen.


Die Zinsen vom 09.07.1997 (Datum des Vollstreckungsbscheids) bis 31.12.2013 sind verjährt.

In dem Vollstreckungsbescheid wurden zwei Verzinsungen ausgesprochen.

1.)

Zitat:
Die Kosten des Verfahrens sind ab 09.07.1997 mit 4% zu verzinsen.


Bei den Kosten des Verfahrens handelt es sich um II. KOSTEN WIE NEBENSTEHEND: *******190,30 DM.

1,00 DM = 0,511292 €

190,30 DM = 97,30 €

4,000 % Zinsen auf 97,30 € vom 01.01.2014 bis 12.03.2017: 12,45 €

2.)

Zitat:
hinzu kommen laufende Zinsen:
zu I.1) Jahreszinsen von *5,000% über dem
jeweiligen Diskontsatz aus
*******596,50 DM seit dem 21.05.97


Bei I.1) handelt es sich um die I. HAUTFORDERUNG: 1) Warenlieferung-en gem. SCHREIBEN vom 07.03.97 *******596,50 DM Anspruch aus Vertrag vom 13.08.96, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt: effektiver/anfänglich eff. Jahreszins 14,500 %

Es sind hier zum einen Zinsen auszurechnen für den Zeitraum 21.05.1997 bis 09.07.1997 (diese Zinsen sind tituliert) und ab zum anderen ab dem 01.01.2014 (laufende Zinsen).

Der Diskontsatz betrug in obigem Zeitraum 2 1/2 % und wurde am 01.01.1999 aufgrund des Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) durch den Basiszinssatz abgelöst worden.

Im Vollstreckungsbescheid wurden 5 % über dem Diskontsatz/Basiszinssatz festgelegt und nicht 5 %-punkte über dem Basiszinssatz. Prozent bedeutet vom Hundert, während Prozentpunkte ein Indexwert sind.

a) 5 %-punkte (= 5 Punkte) über: Basiswert + 5
b) 5 % über: Basiswert + (Basiswert * 5 / 100)

596,50 DM = 304,99 €

----------------------------------------------------------------

b)

2,625 % Zinsen auf 596,50 DM vom 21.05.1997 bis 09.07.1997: 2,13 DM = 1,09 €

-0,599 % Zinsen auf 304,99 € vom 01.01.2014 bis 30.06.2014: -0,91 €

-0,694 % Zinsen auf 304,99 € vom 01.07.2014 bis 31.12.2014: -1,06 €

-0,789 % Zinsen auf 304,99 € vom 01.01.2015 bis 30.06.2016: -3,60 €

-0,836 % Zinsen auf 304,99 € vom 01.07.2016 bis 12.03.2017: -1,78 € = -7,35 €

----------------------------------------------------------------

a)

5,000 %-punkte über dem Diskontsatz auf 596,50 DM vom 21.05.1997 bis 09.07.1997: 6,09 DM = 3,11 €

5,000 %-punkte über dem Basiszinssatz auf 304,99 € vom 01.01.2014 bis 12.03.2017: 41,05 €

----------------------------------------------------------------

Leider hat der BGH wohl mittlerweile darauf abgestellt das mit "5 % über" der zu interpretierende Wille "5 %-punkte über" sei, aber vielleicht weis das die Gegenseite nicht.

Mehr als 56,61 € Zinsen stehen dem Gläubiger allerdings bis heute auch nicht zu.

Zitat:
Denn normalerweise werden alte Titel übergeleitet auf den normalen Verzugszins (5% über Basiszins), soweit ich das sehe.


Mal abgesehen davon, dass bis 31.12.1998 der Diskontsatz und ab dem 01.01.1999 der Basiszinssatz anzuwenden ist, steht das wo...? Denn auch damals gab es gesetzliche Verzugszinsen und die Möglichkeit auch höhere Zinsen geltend zu machen.

Hier ist ein hoher Verzugszins aber ohnehin nicht geben.

Zitat:
Da kommt nichts negatives raus.


Es kommt halt darauf an, wie negativ der Basiswert ist.

-- Editiert von Xipolis am 12.03.2017 19:00

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