Greenpeace darf Milch von Kühen, die gentechnisch verändertes Futter fressen, als "Gen-Milch" bezeichnen. Dies sei nicht unwahr und daher vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Greenpeace hatte 2004 und 2005 die Verwendung gentechnisch manipulierter Futtermittel bei der Milchherstellung kritisiert und dabei die Marken der Theo-Müller-Gruppe - Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch - als "Gen-Milch" bezeichnet. Dagegen klagte das Unternehmen mit dem Argument, das gentechnisch veränderte Futter führe zu keinen Veränderungen der Milch selbst.
Ob sich "Gen-Milch" von anderer Milch unterscheide, und ob die veränderten Gene des Futters überhaupt in die Milch übergehen können, sei aber rechtlich "unerheblich", stellte nun der BGH klar. Der Begriff "Gen-Milch" sei nämlich auch so zu verstehen, dass gentechnische Verfahren im Produktionsprozess verwendet werden. "Die daran von Greenpeace geäußerte Kritik muss die Klägerin hinnehmen", urteilten die Karlsruher Richter. Den Streitwert setzten sie mit beachtlichen 200.000 Euro fest. (Az: VI ZR 7/07)
Ralf Tervooren, Steinbergkirche beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Mietrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein und hat Interessensschwerpunkte: Straßenverkehrsrecht, Maklerrecht.