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Greenpeace-Klage gegen Bundeswirtschaftsministerium abgewiesen

Greenpeace-Klage gegen Bundeswirtschaftsministerium abgewiesen

AFP VOM 14.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 947 Aufrufe
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Ministerium kann nicht zur Vorlage von Bericht gezwungen werden

Greenpeace kann das Bundeswirtschaftsministerium nicht dazu zwingen, einen Bericht zur Versorgungssicherheit zu veröffentlichen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies das Berliner Verwaltungsgericht die Klage der Umweltschutzorganisation gegen das Ministerium als unzulässig ab. Greenpeace hatte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vorgeworfen, Daten zur Entbehrlichkeit des Atomstroms zurückzuhalten, indem er den Bericht der Öffentlichkeit nicht vorlegte. (AZ: VG 4 K 423.10)

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium alle zwei Jahre spätestens zum 31. Juli einen Bericht über die Versorgungssicherheit veröffentlicht. Im vergangenen August erhob Greenpeace Klage, weil das Ministerium bis dahin dieser Verpflichtung für das Jahr 2010 nicht nachgekommen war. Die Umweltschützer argumentierten, der Bericht diene dazu, die Öffentlichkeit über mögliche Versorgungsdefizite zu informieren. Als Teil der Öffentlichkeit könne auch Greenpeace das Ministerium in die Pflicht nehmen.

Das Wirtschaftsministerium verwies seinerseits darauf, dass ein für den Bericht notwendiges Gutachten zwar rechtzeitig in Auftrag gegeben aber noch nicht fertig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass Greenpeace keine Klagebefugnis gehabt habe. Die gesetzliche Verpflichtung, den Bericht vorzulegen, verschaffe Dritten noch keinen individuellen Anspruch darauf.

14.12.2010 - 16:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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