Gravity (Film) – € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Rechtsanwälte verfolgen Filesharing von Film „Gravity" über Tauschbörsen

Mit einer Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen ist die Anwaltskanzlei Hechler der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Filesharing des Films „Gravity" erhalten haben.

Um was geht es in dem Waldorf-Schreiben wegen „Gravity"?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind im Auftrag der „Warner Bros. Entertainment GmbH" tätig. Sie behaupten, der abgemahnte Anschlussinhaber hafte als Täter oder Störer für den Upload/Download des Films „Gravity". Gravity handelt von den zwei Astronauten Dr. Ryan Stone (Sandra Bullock) und Matt Kowalsky (George Clooney), die versuchen zur Erde zurückzukehren, nachdem ihr Space Shuttle beschädigt wurde und sie steuerungslos durchs All driften.

Waldorf Frommer fordern eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz. Die Kanzlei gliedert ihre Forderungen entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf.

Niemals sollten Sie die Abmahnung von Waldorf Frommer als Betrug oder Abzocke abtun, da der Upload stets stattgefunden hat.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei Abmahnungen wegen „Gravity"?

Dies ist ein verbreiteter Irrtum. Nur Täter oder Störer sind für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Wenn andere User wie Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter oder Besucher den Internetanschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und der PC ausgeschaltet war.

Sofern es ein Mitbewohner war und der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten etc. eingehalten hat, entfällt auch noch die Störerhaftung.

So reagieren Sie als Abgemahnter richtig!

Ziel unserer Verteidigung: Die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Verzicht auf eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von manchen Anti-Abmahn-Anwälten. Diese raten – ohne Betrachtung des Einzelfalls – zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung", oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Mandanten gegen Waldorf Frommer vertreten. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. 

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