Grauzonen bei Fluggastrechten befürchtet
AFP VOM 16.2.2005 | Nachrichten - Nachrichten | 2368 Aufrufe Mehr zum Thema:Fluggastrechte, Flug, Reise, Überbuchung
- Neue EU-Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft
Deutlich mehr Service bei Flugreisen erhoffen sich Verbraucherschützer von den am Donnerstag in Kraft tretenden neuen Fluggastrechten. Die EU-Verordnung, die unter anderem höhere Entschädigungen im Falle von Anullierungen oder Überbuchungen vorsieht, werde dafür sorgen, dass "die Fluggesellschaften den Service verbraucherfreundlicher gestalten", sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Edda Müller. Sie warnte aber vor Schlupflöchern.
So fehle in der Neuregelung eine Obergrenze für die Frist zum Erscheinen am Abfertigungsschalter, erklärte Müller. Damit könne eine Gesellschaft Kunden zwingen, bereits zwei Stunden vor Abflug einzuchecken, um den Anspruch auf eine Beförderung oder Ausgleichszahlung nicht zu verlieren. "Was bringt es, wenn ich mehr Rechte habe, dafür aber zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein muss", sagte Müller. Auch in der Frage der Haftung bei unvorhergesehenen Ereignissen gebe es noch Grauzonen.
Die EU-Kommission gehe davon aus, dass Fluglinien künftig schlechte Wetterbedingungen und voraussehbare Streiks nicht immer als höhere Gewalt geltend machten könnten, um Entschädigungen zu entgehen, sagte der Leiter der Kommissions-Vertretung in Deutschland, Gerhard Sabathil. Zu offenen Fragen müssten die nationalen Luftfahrtbehörden eine Rechtspraxis entwickeln.
Die neuen Fluggastrechte sehen unter anderem höhere Ausgleichszahlungen für Passagiere vor, falls sie wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben. Die geänderten Regeln gelten in den 25 EU-Ländern sowie in Norwegen und in der Schweiz.
16. Februar 2005 - 12.38 Uhr
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