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Grüne weisen CSU-Forderung zur Sicherungsverwahrung zurück

AFP VOM 24.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1416 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Herrmann hatte nach Vergewaltigungsversuch Gesetzeslücke beklagt

Die Grünen haben Forderungen aus der CSU nach strengeren Gesetzen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter zurückgewiesen. Bevor ein Überbietungswettbewerb mit Forderungen nach immer schärferen Gesetzen los getreten werde, müsse die Frage nach möglichen Fehlern bei der Behandlung eines einschlägigen Straftäters gestellt werden, erklärte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag am Freitag in Berlin.

Hintergrund der Debatte ist die Attacke eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters auf ein Mädchen im bayerischen Töging. Der 40-jährige, der die Tat gestanden hat, kam 2008 nach mehreren Aufenthalten im Gefängnis und der Psychiatrie frei und stand seit seinem Umzug nach Bayern unter der Führungsaufsicht der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nach der Attacke vorgeworfen, sie habe die Schließung von Gesetzeslücken versäumt. Die Gesetze müssten verschärft werden, um eine dauerhafte Unterbringung von Sexualstraftätern in der Psychiatrie zu erleichtern.

Montag erklärte nun, es stelle sich die Frage, warum der Täter aus der sicheren Verwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen wurde, obwohl er weiterhin als gefährlich galt. Zudem sei in dem Verfahren über die Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen den Straftäter dessen fortdauernde erhebliche Gefährlichkeit nicht beachtet worden.

24. Juli 2009 - 16.54 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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