
Am 01. Januar 2004 trat des Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft. Eine Neuerung dieses Gesetzes sind medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie sind Bestandteil eines sich wandelnden Gesundheitswesens und sollen die Versorgung aus einer Hand ermöglichen. MVZ bedeuten die Aufweichung der bislang strikten Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung und führen zum Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern.
Nachfolgend werden die juristischen Voraussetzungen für die Gründung eines MVZ aufgezeigt. Allerdings sind aufgrund der Neuheit des Gesetzes und bislang nur wenig gegründeter MVZ viele Fragen ungeklärt. Die Praxis wird zeigen, wie sich altes Berufsrecht mit den neuen medizinischen Einrichtungen vereinbaren lässt.




