Gothia Deutschland für Versatel GmbH Süd

9. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
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Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gothia Deutschland für Versatel GmbH Süd

Hallo!

Ich habe heute einen Brief der Gothia Deutschland GmbH erhalten, in der mir eine Forderung über 1.473,46€ mitgeteilt wird. Die Forderung stammt aus einem Internet- und Telefonvertrag vor etwa 4? Jahren


Leider muss ich hier etwas weiter ausholen, doch ich versuche es möglichst kompakt zu halten.

Als ich noch bei meinem Vater gewohnt habe, habe ich einen Vertrag bei Versatel abgeschlossen, da mein Vater selbst aufgrund seiner Schufa, InfoScore etc. nichts mehr bekommen hat, gezahlt wurde allerdings von ihm. (Stichpunkt: teilweise sehr hohe Telefonkosten, öfter erst gezahlt nachdem alles abgestellt war.)

Nachdem ich mehrere Monate auf Jobsuche im Ruhrgebiet war, da ich zu meiner damaligen Freundin ziehen wollte, kam ich leider ohne Erfolg zurück. Die familiäre Situation war ohnehin miserabel, ich zog strittig aus – ins Ruhrgebiet.

Ermöglicht wurde mir dies über meinen damaligen Neurologen/Psychiater, der mir aufgrund meiner jahrelangen Kopfschmerzen Attestiert hat, dass ein Auszug möglicherweise eine persönliche und berufliche Entwicklung positiv zur Erkrankung beitragen kann. (Was auch eintraf.)


Ich zog dann zu meiner damaligen Freundin in die Wohngemeinschaft in Gelsenkirchen – vorrübergehend. Ihre damalige Mitbewohnerin war im Auslandssemester angemeldet, und suchte noch für 6Monate die übernahme des Zimmers. Danach zog ich in eine eigene Wohnung, auch in Gelsenkirchen. Dort habe ich dann bis zum 30.10.2012 gewohnt, und bin wegen einer Vermieterkündigung (eigenbedarf) nach Dortmund gezogen.
Nochmals zur Wohngemeinschaft: Dort war ein Internet- und Telefonvertrag auf den Namen der Mitbewohnerin mit dem Auslandssemester geschaltet. Daher konnte ich meinen Versatel Vertrag nicht mitnehmen.
Ich habe angerufen und erbat ein Gespräch, da ich von einem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen möchte. (Ich bin mir nicht mehr wirklich sicher, aber ich meine es wurde widersprochen)
Auch eine Namensänderung wurde nicht genehmigt.
Ich bin mit meinem Vater dann so verblieben, dass er weiter unter meinem Namen den Internetvertrag behält. Was dann geschah, weiß nur er wirklich.

Ich weiß, dass er irgendwann Zeitnah einen Anbieter (ich glaube Alice) gefunden hat, bei dem er noch einen Vertrag bekommen hat.
So – das ursprüngliche Problem an der Sache ist ja: Das alles ist so unglaublich lange her, dass ich mich selbst mit „erst" 25 Jahren kaum noch daran erinnern kann. Ich hatte schon ganz damit abgeschlossen, ich dachte, er hat das gekündigt und woanders hin gewechselt.

Das böse erwachen kam ja jetzt.
Nach meiner kurzfristigen eigenen Schufa-Auskunft sehe ich: das hat mir das quasi das Leben ruiniert.

Fragen:
Dass ich so kurzfristig darauf reagieren soll, ist ja wahrscheinlich Absicht, damit man sich kein Beratungsgespräch beim Anwalt holen kann.
Was kann ich hier tun?

Sind die Kosten gerechtfertigt? Der Vertrag müsste eigentlich ca. ein Jahr weiter gelaufen sein (und zwar abgestellt, aber die Vertragslaufzeit lief ja weiter.)

Welche Möglichkeiten habe ich?


Meine Finanzielle Lage sieht nicht besonders „gut" aus (Niedriger Lohn, aber endlich Arbeit), allerdings werde ich wohl für den Fehler meines Lebens aufkommen müssen. Ich sehe es nur nicht ganz ein, dass ich hier im Falle diese übermäßig hohen Kosten tragen muss. Die Firma Gothia weiß seit Juli 2010 bescheid, und meldet sich 3 sagenhafte Jahre später? Ich hatte schonmal 2 andere Inkassotilgungen, die haben allerdings sofort die Tilgung gefordert... Diese wurden natürlich auch direkt bezahlt, aber so? Das sieht doch aus, als sei es absichtlich hinausgezögert worden, damit die Kosten schön steigen können...

Ist das Vorgehen so rechtens?


Ich hoffe auf Rat, denn das frühzeitige Datum lässt einen ja immer etwas nervös werden… :(




Hier mal schnell das Schreiben abgetippt, worum es sich handelt:


Datum 05.04.2013
Forderung von Versatel Deutschland GmbH Süd
Niederkasseler Lohweg 181 – 183, 40547 Düsseldorf
aus Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Stuttgart A

Zwangsvollstreckungsandrohung

Sehr geehrter Herr …..,
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass uns nun der vollstreckbare Titel vorliegt.
Mit diesem haben wir die Möglichkeit innerhalb der nächsten 30 Jahre gegen Sie die Zwangsvollstreckung zu betreiben und Ihr Vermögen zu pfänden.
Sie können diese kostenträchtige Maßnahme nur verhindern, indem Sie unverzüglich mit der Tilgung Ihrer noch offenen Schuld beginnen. Wir erwarten die Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von 1.473,45 € bis spätestens zum 12.04.2013 eingehend auf dem unten genannten Konto.
Können Sie die Tilgung des Gesamtbetrages nur in monatlichen Raten leisten, erwarten wir bis zur gesetzten Frist einen entsprechenden Tilgungsvorschlag von Ihnen. Hierfürkönnen Sie das beigefügte Formular „Rückantwort" nutzen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für eine solche Vereinbarung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 97,50 € berechnet wird.
Sollte bis zum 12.04.2013 keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, sehen wir uns leider gezwungen die Beitreibung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Gothia Deutschland GmbH


FORDERUNGSAUFSTELLUNG
Buchungstext Betrag
Rechnung vom 22.07.2010 - 866,82 €
Anschriftenermittlungskosten - 0,55 €
Auslagen analog RVG (ZV) - 6,30 €
Festgesetzte Zinsen (IMPORT) - 196,24 €
Gebühren der Zwangsvollstreckung - 31,50 €
Gerichtsvollzieherkosten - 18,00 €
Handlingsgebühr (sonstiges) - 5,00 €
Mahnbescheids-Gerichtskosten - 27,50 €
Mahnbescheidspauschale gem. § 4 RDGEG - 25,00 €
Schadensersatz - 166,40 €
Titulierte Nebenforderungen / Kosten - 124,40 €
Zinsen bis 05.04.2013 - 5,75 €

Gesamtforderung 1.473,46 €

-- Editiert Daniel.Koerner am 09.04.2013 18:52

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37 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dir ist Mahnbescheid u.ä. vermutlich nie zugegangen, richtig? Du hast keine gelben Briefe des AG Stuttgart erhalten?

1. Schritt: Beim genannten Amtsgericht Stuttgart direkt mit dem Aktenzeichen Beschwerde einlegen und Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Darlegen, dass der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wegen der Umzüge nicht richtig zugestellt wurde (Kopie einer erweiterten Einwohnermeldeauskunft mitschicken, wo deine Adressen samt Umzüge ersichtlich sind, holt man beim Einwohnermeldeamt). Beantragen, dass es in den vorherigen Stand gesetzt wird und dann deinen Widerspruch berücksichtigen.

2. Schritt: An das Inkassobüro schreiben. Folgendes anfordern:
- Kopie des Titels.
- Eine Vollmacht nach BGB.
- Eine Forderungsaufstellung nach BGB.
- Lückenloser Nachweis der Belieferung durch Versatel.

So. Zu den Forderungen. Da ist viel Unfug dabei.
Aber die Hauptsache ist erst einmal, dass du mit deinen Umzügen nachweist, dass dir weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid bekommen hattest. Sobald das dann geklärt ist und dem ganzen widersprochen wurde, sieht es anders aus.

Ich würde parallel den Vater irgendwie kontaktieren und ihn um kurze Vertragskopie zu Alice o.ä. bitten. Mit Nachweis, dass dort nichts geliefert wurde, weil dein Vater einen anderen Anbieter hatte, bricht deren Argumentation teilweise zusammen.

Du hast auch hier ein Beweisproblem, dass du die Kündigung u.ä. überhaupt vollzogen haben wolltest. Telefongespräche lassen sich schwer beweisen. Insofern wäre es ggf. sogar von Anfang an ratsam, hier einen Anwalt hinzuzuziehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.04.2013 19:11

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nach meiner kurzfristigen eigenen Schufa-Auskunft sehe ich: das hat mir das quasi das Leben ruiniert.


Gemach Gemach ...Cool bleiben bitte ...da wäre ja das Leben von Millionen Menschen im Lande ebenfalls ruiniert

Wie oben empfohlen erst mal eine Titelkopie einfordern

Andere Fragen :

Laufen oder liefen noch andere beitreibungsmaßnahmen ?

Gäbe es was zu pfänden ?

Du bist Single und nicht verheiratet - keine Kids ?

Vermögen auf dem Konto bzw inb wie weit wäre eine Lohnpfändung möglich ( Stichwort Freibeträge)
http://www.meine-schulden.de/uebersichten___berechnungen/pfaendungstabelle


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

>Dir ist Mahnbescheid u.ä. vermutlich nie zugegangen, richtig? Du hast keine gelben Briefe des AG Stuttgart erhalten?
Richtig, keine Schreiben erhalten. Und in der einen Wohnung habe ich überwiegend der Zeit verbracht.

>Du bist Single und nicht verheiratet - keine Kids ?
Kein Single, nicht verheiratet und keine Kids.

Dass das Leben ruiniert wäre, hätte ich mir auch sparen können zu schreiben. Ich denke mir nur selbst dass man aus der Schufa nicht mehr so schnell raus kommt...

>Laufen oder liefen noch andere beitreibungsmaßnahmen ?
In wiefern? Ich zahle momentan meine (in diesem Vergleich eher geringe) Schulden ab.

>Gäbe es was zu pfänden ?
Damit wären nun Gegenstände im Haushalt gemeint? Dann: Ja, doch so weit will ich das in keinem Fall kommen lassen.
Wenn es um eine Lohnpfändung geht, dann auch. Allerdings: Wie gesagt, da zahle ich lieber eigenwillig den Gesamtbetrag in ein paar Raten ab.

Die Ratschläge finde ich allesamt schonmal super, vielen Dank!
Wäre ein Anwalt hinzuzuschalten wirtschaftlich nicht zu teuer?
Hab da keine vorstellung von den Kosten.


Wie sieht das denn aus, leitet die Gothia denn direkt weiteres ein, deren Androhungen bis zum 12.04. sehen ja schon danach aus..
Bis 12.04. eingehend das Schreiben an Gothia zu senden, ich weiß nicht ob das klappt?


Ich möchte einerseits dass ich damit endlich abschließen kann, andererseits mich nicht abzocken lassen.
Wenn ich nun nicht umgehend ein Ratenzahlungsangebot mache, läuft das dann auch nicht aus dem Ruder?

-- Editiert Daniel.Koerner am 09.04.2013 20:25

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Damit wären nun Gegenstände im Haushalt gemeint?

Normales Inventar kann nicht gepfändet werden. Soweit nicht beispielsweise wertvolle Deko-Stücke/Antiquitäten oder eine 8000€ Heimkinoanlage oder sowas vorhanden ist. Da könnte man auf die Idee kommen, das zu pfänden und einen normalen zeitgemäßen Fernseher als Ersatz hinzustellen. Aber bitte nicht unnötig verrückt machen.

quote:
Wäre ein Anwalt hinzuzuschalten wirtschaftlich nicht zu teuer?

Das kommt auf die Sachlage an. Ein Anwalt könnte sich alleine schon deswegen lohnen, weil die Sachlage doch leicht schwierig ist. Oder auch das Verhältnis zum Vater. Im Grunde müsste nach Auszug der Vater zumindest für vertelefonierten Unsinn haften. Da könnte was gehen aber das erste wäre mal, den Titel mit Verweis auf die Umzüge wegzubekommen.
Wenn der Anwalt erfolgreich ist, können die Kosten weitestgehend der Gegenseite auferlegt werden.
Wenn nicht, dann nicht.

quote:

Wie sieht das denn aus, leitet die Gothia denn direkt weiteres ein, deren Androhungen bis zum 12.04. sehen ja schon danach aus..

Wenn sie das probieren, dann könntest du ggf. ebenfalls gegen sie vorgehen (auch dann mit Hilfe eines Anwalts). Und wiederum mit Verweis auf die nicht bestehende Rechtskraft des Titels.

quote:
Wenn ich nun nicht umgehend ein Ratenzahlungsangebot mache, läuft das dann auch nicht aus dem Ruder?

Um Gottes Willen, nein. Zuerst warte ab, wie der Titel aussieht und ob der auf die richtige Adresse lautet (Du musst dort gewohnt haben zu dem Zeitpunkt als der zugestellt wurde). Da du nie was bekommen hast, ist das wohl nie erfolgreich zugestellt worden. Dann erst mal den Titel wegbekommen und DANN kann man sehen, dass man mit denen mal spricht und die Sache auch inhaltlich klärt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, in so weit hab ich das verstanden.
Ich denke, dann werde ich mir mal hier einen Anwalt suchen.

Ich dachte das wird direkt weiter gehandhabt, Mehrkosten werden ja gerne hinzugefügt.


>1. Schritt: Beim genannten Amtsgericht Stuttgart direkt mit dem Aktenzeichen Beschwerde einlegen und Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Darlegen, dass der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wegen der Umzüge nicht richtig zugestellt wurde (Kopie einer erweiterten Einwohnermeldeauskunft mitschicken, wo deine Adressen samt Umzüge ersichtlich sind, holt man beim Einwohnermeldeamt). Beantragen, dass es in den vorherigen Stand gesetzt wird und dann deinen Widerspruch berücksichtigen.

Dafür muss ich mir wohl Urlaub nehmen, denn das Einwohnermeldeamt hat nur vormittags offen ohne Termin...
Benötige ich denn unbedingt eine "erweiterte Einwohnermeldeauskunft" ?
Ich bin im Besitz aller Ummeldebestätigungen.

-Widerspruch
Nur damit ich das richtig verstehe: Ich widerspreche nach dem zurücksetzen deshalb, weil ich die Kosten nicht verursacht habe?

>2. Schritt: An das Inkassobüro schreiben. Folgendes anfordern:
- Kopie des Titels.
- Eine Vollmacht nach BGB.
- Eine Forderungsaufstellung nach BGB.
- Lückenloser Nachweis der Belieferung durch Versatel.

- Wofür die Vollmacht?
- Forderungsaufstellung? Habe ich die nicht auf der Rückseite? Nun gut. Wird schon.


Einen Anwalt für Inkassorecht - gibt es sowas?

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Kosten für einen RA würde ich mir sparen
Erst mal die Titelkopie einfordern
Ist es möglich das der Vater Dich über zugestellte MBs bzw VBs nicht informiert hat ?


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Zweifel genügen auch die Ummeldebestätigungen erst mal. Hauptsache du kannst irgendwie nachweisen, wann du wo gewohnt hast. Wie gesagt: Auf dem Titel wird vermutlich eine Adresse stehen, wo du mal weggezogen warst. Irgendwie so etwas.

quote:
Nur damit ich das richtig verstehe: Ich widerspreche nach dem zurücksetzen deshalb, weil ich die Kosten nicht verursacht habe?

Du widersprichst vor allem, damit das vor Gericht dann geht. In einer Gerichtsverhandlung wird dann relativ sicher schon einmal ein gehöriger Teil des Unfugs zusammen gestrichen und dann musst du auch ein Stückweit hoffen, dass die Angaben deines Vaters stimmen mit dem anderen Anbieter. Dann fällt deren Kartenhaus zusammen. Vielleicht bleiben am Ende noch ein paar Euro übrig aber allemal besser 200€ zahlen mit ein paar Anwaltskosten als 1400€.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
habe ich einen Vertrag bei Versatel abgeschlossen, ..., gezahlt wurde allerdings von ihm.
Auch nie den Vertrag nachweisbar gekündigt? Böse Sache! Damals gab es auch kein vorzeitiges Kündigungsrecht bei Umzug. Im Rahmen des Psychokrieges mit einem Inkassobüro kann es sinnvoll sein bei denen Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Forderung zu wecken. Teile denen einfach ohne Details mit, das der eigentliche Vertragsinhaber dein Vater gewesen ist und der Nachweis durch die Zahlungen von dessen Konto erfolgen kann und das nur er am Anschlußort gewohnt hat. Erleichert evtl. etwas die Situation wg. Schufa und erhöht vielleicht die Kompromißbereitschaft ein klein wenig.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

>Auch nie den Vertrag nachweisbar gekündigt?

Ich hatte das dummerweise meinem Vater überlassen, doch der wollte den Tarif übernehmen (Namenswechsel) und nicht wechseln. Da Versatel da dagegen war, ließen wir das so weiter laufen. (Auf meinen Namen)

Auch blöd: Es könnte sein dass sogar mein Drittkonto für Versatel zum abbuchen genutzt wurde. Dieses hatte ich ihm zur nutzung gegeben, da er ja nirgends mehr eines bekommt...


>...dass die Angaben deines Vaters stimmen mit dem anderen Anbieter.
Ein Stück weit hoffen? Dass er einen anderen Anbieter genommen hat, ist sicher. Nachweisbar mit Vertragsunterlagen? Die findet der wahrscheinlich sowieso nicht...


Eine Frage noch:
Bei Versatel waren das Jahresverträge. Nach der Höhe der Forderung kann man ja davon ausgehen, dass der Vertrag noch Jahre weiter lief, obwohl kein Zahlungseingang erfolgt ist. Ist das so rechtens? Ich meine, die Differenz zwischen dem Punkt ab dem nicht mehr gezahlt wurde und dem nächstfolgenden Vertragsturnus - die wird meiner ansicht nach sowieso gefordert, aber der Vertrag wird dann weiter geführt? Die Höhe der Forderung klingt schon etwas kurios.. Wär das alles nicht so hoch, hätte ich das längst überwiesen um damit abschließen zu können.




--- AG Stuttgart ---
Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Schreiben vom 09.04.2013 der Gothia Deutschland GmbH erfuhr ich von einem Vollstreckungsbescheid.

Ich möchte hiermit Beschwerde erheben, da ich den besagten Vollstreckungsbescheid nicht erhalten habe. Grund hierfür könnten die zwei Umzüge in den letzten fünf Jahren gewesen sein.

Des Weiteren habe ich bis zum 09.04.2013 auch keinen einzigen Brief der Gothia Deutschland GmbH erhalten.

Weiterhin beantrage ich hiermit dass die Akte in den ursprünglichen Stand gesetzt wird, und danach mein Widerspruch zur Geltung genommen wird.

Falls nötig reiche ich eine erweiterte Einwohnermeldeauskunft nach.


--
Das müsste reichen?

-- Editiert Daniel.Koerner am 10.04.2013 21:18

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wird man sehen, ob es reicht.

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das hört sich immer schlimmer an. Da würde ich mir schon mal Gedanken über Abwehrstrategien wie P-Konto etc. überlegen. Wenn Dein Vater bevollmächtigt wurde Dich zu ruinieren ...

Lass Die die Rechnungsbelege senden, damit Du die prüfen kannst. Bei ungünstiger Lage der Termine können immerhin 24 Monate Rechnungen zusammenkommen oder mehr.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Da Versatel da dagegen war, ließen wir das so weiter laufen. (Auf meinen Namen)

Eine Frage hierzu: Kannst du das denn beweisen? Gab es Briefe/Mails hierzu?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Es ist doch aus Sicht dees Vertragspartners sehr einfach:
Er hat den Vertrag abgeschlossen.
Wegen Umzugs wollte er - vorzeitig - kündigen, was derVertragspartner abgelehnt hat (ist deren Recht, da sie die Leistung auch an der neuen Anschrift erbringen konnten).
Darauf hat er versucht den Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen, was der Vertragspartner ebenso abgelehnt hat (muss er ja nicht annehmen).
Darauf hat er den Vertrag seinem Vater geschenkt, obwohl er wusste, dass der auf anderem Wege wohl keinen Vertrag mehr erhalten würde (ich erspare mir die Frage warum ... ).
Vertragspartner war immer nur er.
Eine Kündigung des Vertrags durch ihn ist offensichtlich nie erfolgt.
Und nun wundert er sich, dass es da eine offene Rechnung gibt.
Was soll man dazu sagen ... !?
Ich bezweifle, dass man unter diesen Umständen die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen könnte, denn die Forderung dürfte grundsätzlich unter den gegebenen Umständen unstrittig sein. Das sie entstanden ist, weil er seinem Vater gegenüber zu gutgläubig war, mag sein. Aber das muss den Vertragspartner ja nichts angehen.
Sonst käme ich wohl auch auf den schlauen Gedanken einen Telko- oder Dienstleistungsvertrag abzuschließen, den meiner Frau zu schenken und alle Rechnungen zu ignorieren mit dem Hinweis, ich war das nicht. Das ist ziemlich blauäugig ... :)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Kündigung des Vertrags durch ihn ist offensichtlich nie erfolgt <hr size=1 noshade>

Du kennst dich wie so oft nicht aus, anephan. §133 BGB . An Stelle der wortwörtlichen Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen. Bedeutet: An Stelle der vorzeitigen Kündigung wegen Umzugs trat (vor der TKG-Novelle) der Wille zur fristgerechten Kündigung. Aufgrund der Beitragshöhe vermutet der TE, dass dies hier viele Jahre weiter lief, was in dem Fall verboten wäre.
Davon ab wäre es unmöglich, das Vertragsangebot weiterzuführen, da auf den Anschluss neue Verträge durch den Vater abgeschlossen wurden. Dies hätte Versatel bei Weiterführung des Vertrages durch Port-Sperrung verhindert.

quote:<hr size=1 noshade>Und nun wundert er sich, dass es da eine offene Rechnung gibt. <hr size=1 noshade>

Das hat er nie gesagt.
Er wundert sich A) über die Höhe und B) das es einen Titel gibt.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bezweifle, dass man unter diesen Umständen die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen könnte <hr size=1 noshade>

Leider Unfug. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist weniger hilfreich, materielle/ inhaltliche Argumente vorzubringen. Da zieht das Argument, dass der MB/VB nicht erfolgreich zugestellt wurde.Alles andere wird, egal wie berechtigt der Einwand ist, abgelehnt. Dafür sind - wenn überhaupt - andere Klageformen zuständig und diese Schweitern dann evtl. am Zauberwort "Präklusion".

Also anephan. Geh nochmal nach Zypern auf die Handelsschule. Dort bringt man dir sowas bei.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Zum Vertrag: Ich hätte den nicht mitnehmen können, da in der WG 1und1 geschaltet war als ich zuzog. Deshalb auch der Gedanke an das außerordentliche Kündigungsrecht. Ich meine schon dass es das zu der Zeit schon gab.

mepeisen bringt es auf den punkt. Die Höhe ist doch etwas übertrieben.

Ich bin mir aber unsicher was das alles betrifft. Möchte auf keinen fall dass das noch weiter ausartet, auch wenn ich in das Thema an sich nicht ganz durchgestiegen bin, und nicht weiß was "Titel" wirklich bedeutet.
Schlimm genug dass ich diesen Brief vom AG Stuttgart nie bekommen habe...

-- Editiert Daniel.Koerner am 11.04.2013 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich meine schon dass es das zu der Zeit schon gab.

Nein, das gibt es so in der Form erst ab Sommer 2012. Es sei denn, der Anbieter hat das extra vertraglich in den AGB eingeräumt. In der Tat haben das manche eine Zeit lang in den AGB gehabt. Ob Versatel, keine Ahnung.

Das mit der Sonderkündigung wegen Umzugs war jahrelang einer der größten Rechtsirrtümer. Gerade auch deswegen war die Gesetzesänderung Mitte 2012 notwendig.

Das ändert aber nichts dran, dass selbst wenn die Sonderkündigung nicht möglich war, erst mal fragwürdig ist, wie diese 866€ Hauptforderung und 166€ Schadensersatz zustande kommen sollen.

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#17
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das denke ich mir ja auch.

Beispiel:
Ich habe nun an das AG Stuttgart und an Gothia geschrieben.
Gothia ging heute weg, AG Stuttgart erst morgen.

- Welche folgen hat ein "Titel" ?
- Wie komme ich da an sich wieder raus?
- Wie schnell läuft das mit einer Vollstreckung?

Zur Zahlung:
Ich hätte ja schon ein Ratenzahlungsangebot erstellt, denn es war meine eigene Schuld nicht schriftlich zu kündigen. Ich denke, ich werde ohnehin auf den Kosten sitzen bleiben und das in Raten abstottern.

Dennoch möchte ich erst einmal alle Fakten bekommen, ohne dass die Gothia weiteres einleitet. (Ist das überhaupt möglich?) Denn wenn es darum geht die Schuld zu begleichen, zahle ich doch gerne freiwillig, statt mir das "zwangsmäßig" nehmen zu lassen.

Gerade diesen Monat eine größere Anschaffung gehabt (neuer Computer), was aber nächsten Monat wieder fertig ist. Andererseits habe ich noch privat Schulden, die ich monatlich noch zahle. (Darlehen für den letzten Umzug, Ratenzahlungsvereinbarung ist ab März 13)

Schadensersatz == Differenz bis Vertragsende?
Oder wird das anders gehandhabt?



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""

-- Editiert Daniel.Koerner am 11.04.2013 18:22

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Welche folgen hat ein "Titel" ?

Der kann vollstreckt werden. Beispielsweise könnten die das Geld vom Konto wegpfänden.
quote:
Wie komme ich da an sich wieder raus?
Mit inhaltlichen Einwänden schwer bis gar nicht. Wenn du aber dort nicht gewohnt hast, wo er zugestellt werden sollte, dann relativ leicht.
quote:
Wie schnell läuft das mit einer Vollstreckung?

Das könnte sehr schnell gehen. Tage, vielleicht auch Wochen.
quote:
Dennoch möchte ich erst einmal alle Fakten bekommen, ohne dass die Gothia weiteres einleitet. (Ist das überhaupt möglich?)

Das kommt darauf an, ob der Gläubiger Interesse hat oder einfach erst mal schnell Geld will (auch wenn er eventuell eienn Teil wieder zurückgeben muss).

quote:
Schadensersatz == Differenz bis Vertragsende?
Oder wird das anders gehandhabt?
Theoretisch ja aber keiner kann dir sagen, was das bedeutet. Das kannst nur durch die Zustellung der Unterlagen rausfinden.

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#19
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Der kann vollstreckt werden. Beispielsweise könnten die das Geld vom Konto wegpfänden.


Das dann aber auch nur im Rahmen der Tabelle die hier verlinkt wurde, oder komplett?
Ich glaube, ich werde heute noch ein Fax absenden und ein Ratenzahlungsangebot ankündigen - mit gleichzeitigem verweis auf den Brief, und dass ich gerne trotzdem die Unterlagen haben möchte.

Ich möchte auf keinen Fall, dass da irgendwas überhaupt vollstreckt wird... Habe natürlich auch kein P-Konto.

quote:
Mit inhaltlichen Einwänden schwer bis gar nicht. Wenn du aber dort nicht gewohnt hast, wo er zugestellt werden sollte, dann relativ leicht.

Naja, ich habe ja dann "nicht mehr" da gewohnt, wo er zugestellt worden sein müsste.

Allerdings könnte ich mir ausmalen, dass Gothia die Adresse von Versatel genommen hat, und der Brief in die Elterliche Wohnung ging. Würde mich nicht wundern wenn mir der Brief verschwiegen wird...

Blut ist ja so viel dicker als Wasser.

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also. Pfändungen auf ein Konto gehen theoretisch erst mal komplett bzw. in der Höhe, wie der Anspruch da ist (diese 1400€). Es sei den, es handelt sich um ein Pfändungsschutzkonto. Müsste man extra beantragen und wäre ggf. vorsorglich wertvoll, so etwas zu beantragen, um Beträge bis rund 1000€ zu schützen. Lohnpfändungen, da gilt dann ebenfalls Pfändungsschutz bis zu Betrag X pro Monat (auch je nachdem etwas über 1000€).

Das ist ein Abnutzungskampf. Ich würde vorläufig keine Angebote machen, bis klar ist, ob der Titel aufgehoben wird oder nicht.

quote:
und der Brief in die Elterliche Wohnung ging.

Warst du am Amt umgemeldet? nur das zählt. Deswegen Einwohnermeldeauskunft/ Ummeldebestätigung. Auf dem Titel steht ein Datum. Wenn du an dem Datum nachweisbar nicht mehr dort gewohnt hast, weil du umgezogen warst, dann hast du gute Chancen, dass der Titel gegenstandslos ist und nicht vollstreckt werden kann, dass dein Widerspruch zieht und das Inkassobüro erst mal vorläufig wieder am Anfang steht.
Das heisst: Neuer Mahnbescheid (dem du widersprechen kannst) oder direkt Klage erheben.

Also ich würde denen bestenfalls genau das schreiben. Beispielsweise sowas wie
quote:
Der Titel ist nicht erfolgreich zugestellt worden. Ich bin am XXX. umgezogen. Anbei eine Kopie der Ummeldebestätigung. Ich habe das Mahngericht informiert und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, sowie Widerspruch gegen den VB und MB eingereicht. Ich werde unmittelbar nach der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Sie zukommen.

Um das abzukürzen fordere ich sie auf, mir ausführlich anhand von Rechnungen u.ä. die Beträge begründen, die gefordert wurden. Zudem werden Sie mir die Bereitstellung des Dienstes nachweisen in Hinblick darauf, dass der Anschluss nach meinem Umzug durch einen anderen Anbieter beliefert wurde.

Ich verweise auf meine vor meinem Umzug ausgesprochene Kündigung.


Wenn du einfach deine Ruhe haben willst, zahle bzw. biete Ratenzahlungen an. Bedenke: Wer einmal in dieser Spirale ist und anfängt Raten zu zahlen, der kommt dann kaum noch raus. Dann hilft nur zahlen, um keinen weiteren Ärger zu provozieren. Erst mal Raten zahlen und dann versuchen nur einenTeil zu zahlen, das bedeutet genauso einen Ärger, wie sich gleich zu wehren. Beträge die einmal bezahlt wurden, sind schwer zurückzuholen. Angebote, die man einmal gemacht hat, zurückzuziehen ist auch schwer.

Das Inkassobüro wird ggf. genug verwirrt sein, dass es zögert. Eventuell lang genug bis der Titel aufgehoben ist. Wird man sehen. Auch wird sich das Inkassobüro evtl. aus gutem Grund zurückhalten, bis das geklärt ist. Schließlich ist ein Rechtsstreit anhängig mit deinem Widerspruch vor Gericht. Da vollstreckt es sich nicht mehr so leicht.




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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.04.2013 18:58

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#21
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Brief an das Inkassobüro ist schon weg. Müsste morgen ankommen.


Ich werde zusehen dass ich morgen bei der Bank anrufe, damit die mein Konto auf ein P-Konto umstellen. Alleine aus dem Grund dass ich auf der sicheren Seite stehe.
Dann bleibt alles unter der Grenze auf dem Konto?

Dadurch sollten mir ja keine nachteile entstehen... Hoffe das geht per Telefon. Extra zum alten Wohnort hinzufahren wäre wieder umständlich wegen den Arbeitszeiten..



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#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Umwandlung in ein p Konto geht auch dann noch wenn bereits eine Pfändung eingegangen ist (Frist ist glaube ich 14 Tage ) Die Gelder werden dann nicht weitergeleitet und stehen Dir nach wenigen tagen wieder zur Verfügung

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#23
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich vorhin auch so in etwa gelesen, ich lass mir da trotzdem keine zeit. danke!

Ich bedanke mich nun schonmal bei allen, und melde mich falls es dann neues gibt.

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Rechne damit, dass dir Dispo-Vertrag u.ä. gekündigt werden dürfte. Das würde es aber auch, wenn gepfändet wird. Solange du sowieso immer nur bisschen Guthaben hast und keine Kredite bzw. keinen Dispo nutzt, ist das relativ egal. Man sollte eh kein Geld ausgeben, was man nicht hat.

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#25
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nochmals zurück.

Das Amtsgericht Stuttgart konnte unter meinen Angaben kein Verfahren finden. Ich versuche dies jetzt nochmals mit dem Namen Versatel.

Heute kam erneut ein Schreiben.
Zwischenzeitlich hatte ich eine Ratenzahlung über monatl. 400,00€ vereinbart, da ich ohnehin nicht drum rum komme.

Auf die telefonische Anfrage bei Gothia warum das Amtsgericht da wohl nichts finden konnte, war die Ohrmuschel sehr schweigsam... Als ich davon erzählt hatte dass ich beim Amtsgericht Beschwerde eingelegt habe, war die Dame sehr verwundert - gar entsetzt/geschockt...

Wie dem auch sei:
Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde "aufgehoben" da ich angeblicherweise im Zahlungsverzug wäre.

Die Vereinbarung war beginnend zum 03.05.2013 - 3Werktage nach dem ersten - telefonisch abgesprochen, da die Bank ja ein paar Tage braucht...

Jetzt, im Juni, ging das Geld "erst" am 03.06.2013 raus, da der erste ein Samstag war.

Jetzt wird ein Zahlungsverzug angeprangert, und ich solle doch die restlichen ~780€ bis zum 20.06.2013 überweisen.

Was bedeutet denn bitte "fristgerecht" ? Meine Zahlung wäre nicht- oder nicht fristgerecht eingegangen. Demzufolge würde ich mich nun im "Zahlungsverzug" befinden.


Langsam frag ich mich, ob da noch ein funken Verstand am denken ist.... :bang:
In 2 Monaten wäre ich fertig und könnte damit abschließen. Die Raten habe ich sowieso schon so hoch angesetzt damit ich das schnell weg habe...

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einfach stur die Raten weiterzahlen. Du befindest dich nicht in Verzug, die wollen das nur. Es gibt ein Valuta-Datum und das ist das einzige, was zählt. Wenn dort "3.5." steht, dann ist es auch der Dritte, egal was die behaupten.
Wenn das in zwei Raten erledigt ist, setze sie einfach vor vollendete Tatsachen und diskutiere nicht mit denen.

Die machen das gerne, um weitere Kosten zu erpressen. Lass dich ja nicht darauf ein.

Sobald die letzten beiden Raten gezahlt sind, forderst du sie schriftlich auf, unverzüglich (binnen 7 Tagen) den entwerteten Vollstreckungstitel im Original auszuhändigen. Ankündigen, dass du ohne weitere Warnung Klage auf Herausgabe des Titels einreichen wirst, wenn sie nicht spuren.

Also: Hart bleiben. Und ja: Telefongespräche sein lassen. Die kann niemand beweisen und Call-Center-Agenten haben auf Befehl des Öfteren Gedächtnislücken.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du denn die vom Inkassoladen eingeforderte angeblich vorhandene Titelkopie erhalten ?

Wenn das alles nicht sicher ist - warum vereinbarst Du mit dem Inkassobüro Ratenzahlungen ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#28
 Von 
guest-12322.06.2014 08:51:21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke mepeisen, ich habe mich gestern noch schriftlich per Fax bei denen gemeldet, dass das so nicht stimmen kann.

Es wird wohl mit allen mitteln versucht noch mehr Einnahmen zu generieren... Fast schon unglaublich dass sowas rechtens ist.


@thehellion: die forderung ist unglücklicherweise berechtigt, und weiter unglücklicherweise eben jahre verborgen geblieben da die gothia keine adresse ermittelt hat bzw. mein vater mir die briefe nicht nachgesendet hat.

ob da nun ein titel vorhanden ist oder die so tun, ändert nichts daran. ich vermute dieser existiert schon.

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Es wird wohl mit allen mitteln versucht noch mehr Einnahmen zu generieren... Fast schon unglaublich dass sowas rechtens ist.

Forderungen stellen ist per se nicht verboten. Bezahlen muss man jede aus der Luft gegriffene Forderung aber noch lange nicht.

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#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Immer zweckgebunden zahlen " Nur hauptforderung"

sonst verrechnet der Inkassoladen mit diversen auch nicht durchsetzungsfähigen Gebühren gem BGB 367

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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