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Google Streetview - wie Sie dagegen Widerspruch einlegen können

Von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
16.8.2010 | Ratgeber - Medienrecht | 1002 Aufrufe
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Google, Streetview

"Google Streetview" - das löst heftige Emotionen aus. Für den Internetdienst "Google Streetview" werden mit Kamerafahrzeugen Straßenansichten in weiten Gebieten Deutschlands erstellt. Diese Bilder will Google Streetview dann mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Der Preis ist hoch, droht den Bürgern dadurch schließlich ein Verlust der Privatsphäre.

- Musterwiderspruch zum Download

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Rechtsanwältin
Amrei Viola Wienen
Berlin

Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediation
 Pers. Direktanfrage 

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt dazu mit: Bürger können vorsorglich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen, wenn sie eine Veröffentlichung der Aufnahmen ablehnen.

Dazu ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Musterwiderspruch zum Download eingestellt. Es müsse im Widerspruch zusätzlich zu der Adresse das Gebäude näher beschrieben werden, so etwa durch die Farbe des Gebäudes, Balkon, bzw. markante Gebäude in der Umgebung.Weitere Informationen und den Musterwiderspruch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html

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