Eine GmbH wurde per Beschluss aufgelöst. Der Liquidator macht keine Anstalten ausstehende Forderungen aus einem Darlehensvertrag ein zu fordern, verjähren diese Ansprüche der GmbH?
GmbH wurde per Beschluss aufgelöst
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 21:50
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
GmbH wurde per Beschluss aufgelöst
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120365 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatverjähren diese Ansprüche der GmbH? :
Selbstverständlich. Was sollte die Verjährung verhindern?
#2
Antwort vom 8. Januar 2017 | 23:15
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Zitat:Zitatverjähren diese Ansprüche der GmbH? :
Selbstverständlich. Was sollte die Verjährung verhindern?
Nun z.B. dass die Forderung noch nicht fällig gestellt wurde.
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#3
Antwort vom 8. Januar 2017 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120365 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatNun z.B. dass die Forderung noch nicht fällig gestellt wurde. :
Nun, auf welcher Rechtsgrundlage sollte er denn eine nicht fällige Forderung eintreiben dürfen?
Etwas mehr Kontext könnte der Diskussion förderlich sein ...
#4
Antwort vom 8. Januar 2017 | 23:35
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Wie oben in der Fragestellung beschrieben, ergibt sich die Forderung aus einem Darlehensvertrag.
Müsste der Liquidator nicht den Darlehensvertrag kündigen oder beinhaltet die Auflösung der GmbH die Kündigung sämtlicher Verträge?
#5
Antwort vom 9. Januar 2017 | 10:32
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatWie oben in der Fragestellung beschrieben, ergibt sich die Forderung aus einem Darlehensvertrag. :
Müsste der Liquidator nicht den Darlehensvertrag kündigen oder beinhaltet die Auflösung der GmbH die Kündigung sämtlicher Verträge?
Was steht im Darlehnsvertrag drin? z.B. wann unter welchen Bedingungen kann der gekündigt werden. Verträge sind einzuhalten.
Ist die GmbH bereits tot (im Handelsregister gelöscht) oder befindet sie sich noch in Liquidation?
#6
Antwort vom 9. Januar 2017 | 17:24
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
In dem Darlehensvertrag steht, dass er jeder Zeit von beiden Seiten kündbar ist.
Die GmbH ist aufgelöst. Ein Liquidator ist bestellt. Sie ist noch nicht gelöscht.
#7
Antwort vom 9. Januar 2017 | 17:50
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatIn dem Darlehensvertrag steht, dass er jeder Zeit von beiden Seiten kündbar ist. :
Dann muß der Darlehensvertrag zuerst gekündigt werden.
Zitat:
Die GmbH ist aufgelöst. Ein Liquidator ist bestellt. Sie ist noch nicht gelöscht.
Die GmbH befindet sich also "in Liquidation". Aufgabe des Liquidators ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen, § 70 GmbHG .
Dann gibt es noch den "Gläubigeraufruf" und das Sperrjahr. Eine GmbH ist also nicht von heute auf morgen beerdigt. Die Liquidation ist erst beendet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Der Liquidator ist der Gesellschaft zur ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet.
Einen Zeitrahmen gibt es dafür nicht, zumindest wäre es mir nicht bekannt. Das kann sich also hinziehen.
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