GmbH als Briefkastenfirma erlaubt?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)
GmbH als Briefkastenfirma erlaubt?

Hallo zusammen,

kann man eine GmbH in Deutschland als Briefkastenfirma betreiben?

Hierbei geht es umgangssprachlich um ein virtuelles Büro, welches die Geschäftsanschrift in einem Business- Center hat und zu den gewöhnlichen Bürozeiten besetzt ist, nicht jedoch durch den Geschäftsführer der GmbH und seine eigenen Mitarbeiter, sondern durch Empfangsdamen des Vermieters.

Ich meine mich erinnern zu können, irgendwo gelesen zu haben, das solch eine Option für eine GmbH nicht gestattet sei und freue mich über fundierte Antworten.

Vielen Dank!

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Sofern die GmbH alle gestzlichen Auflagen erfüllt (Geschäftsführer, Bilanz, etc.) kann sie auch als 'Briefkastenfirma' existieren.

Ob ich mir für die GmbH nur das Büro oder auch gleich das Personal dazu miete ist unerheblich.
Da existieren keinen mir bekannten Restriktionen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Geschäftssitz ist da wo die Gesellschaft sitzt, der ist im Handelsregister eingetragen.

Deine "Anschrift" für die Kunden kannst du aber auch in China haben, oder einfach 1000 Anschriften in tausenden Orten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Braucht eine GmbH nicht eine ladungsfähige Anschrift? Ist das durch "irgendeinen Büroservice, der meine Post entgegennimmt und nach Porada-Ninfu weiterleitet oder auch nicht" gegeben?

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Ja, das ist meiner Erfahrung nach gegeben.

Selbst wenn irgendein Büroservice nur meine Post entgegennimmt ohne sie weiterzuleiten, gilt diese als zugestellt.
Da der Büroservice als Erfüllunggehilfe der GmbH zu dem Machtbereich der GmbH gezählt wird und damit entsprechend bevollmächtigt ist.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Sobald die "Ladung" in den Machtbereich der GmbH kommt, ist Sie zugestellt. Das kann auch die Restmülltonne sein, wenn auf der "Post einwerfen" stehen würde.


Das Problem ist eher das bei einer solchen Firma nix zu pfänden sein wird, es sei denn ein Konto ist vorhanden, das ihr gehört.

Sonst bleibt nur der "Briefkasten" der Briefkastenfirma



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-- Editiert Keinanwalt am 06.01.2012 17:23

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:

Das Problem ist eher das bei einer solchen Firma nix zu pfänden sein wird, es sei denn ein Konto ist vorhanden, das ihr gehört.


Das ist doch unrelevant. Auch wenn ich den Geschäftssitz im Gewerbegebiet anmelde in einer leeren Lagerhalle, ist ebenso wenig was zu pfänden.

Um das Pfänden geht es mir auch nicht einmal ansatzweise. Sondern einfach nur darum, dass vom Homeoffice aus gearbeitet wird und eine ordentliche, repräsentative Geschäftsanschrift gewünscht ist.

Unter solch einer Anschrift wird wiederum kein Büro benötigt, daher nur die Anschrift in einem Businesscenter.

Das ist der Hintergrund meiner Absicht und meinem Anliegen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Kannst du machen, kein Problem ! Es gibt sogar welche bei denen du für den Fall eines Meetings einen Raum bekommst um dich mit Kunden zu treffen.


quote:

eine ordentliche, repräsentative Geschäftsanschrift


Wer sich die nicht leisten kann sollte eh zum Kunden fahren ._)
Zwei Klicks und man erkennt ein virtuelles Büro an der Vielzahl der Firmen die dort sitzen eh.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Zwei Klicks und man erkennt ein virtuelles Büro an der Vielzahl der Firmen die dort sitzen eh.

Man nimmt keinen Billiganbieter sonderen einen der besseren.
Da fällt es erst auf wenn man wirklich hingeht ...





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Da fällt es erst auf wenn man wirklich hingeht


google Streetview hilft

+

Auch die guten haben mehrere Kunden in deren Impressum dei selbe Adresse steht

+

wenn man es eh merkt wenn man hingeht - kann man auch das Wohnzimmer als Adresse nehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Auch die guten haben mehrere Kunden in deren Impressum dei selbe Adresse steht

Frankfurt Messeturm?

Da merk keiner das da unter anderem ein paar Büroservices sitzen, das ganze ist ein Bürohaus.
Und nicht unrepräsentativ.
Da bekommst du sogar einen eignen Büro-/Tagungsraum mit deinem Firmenschild je Tag zu Mieten. Inklusive Einrichtung.
Richtig schick.
Das merkt keiner so schnell.

In Berlin, Hamburg, Müchen, Düsseldorf gibt es ähnliche Konzepte.


Aber halt nicht für 39 EUR/Monat, da muss noch eine 0 hinten dran ...
:grins:





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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Da geht ich auf "Unternehmensregister.de" schau mir die überschuldete Euro UG mal genauer an und lach mir einen.
Oder die Schufa sagts mir.

Wie viel Kunden kommen den tatsächlich vorbei.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Da geht ich auf "Unternehmensregister.de"
...
Oder die Schufa sagts mir.

Oder Bürgel, CreFo, ...

Da fliegen die Blender recht schnell auf ... und sei die Adresse noch so toll ...
:grins:





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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Firmensitz Grünwald
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern die GmbH alle gestzlichen Auflagen erfüllt (Geschäftsführer, Bilanz, etc.) kann sie auch als 'Briefkastenfirma' existieren.

Das wäre alleine nicht ausreichend.

Zitat (von guest-12311.04.2012 22:52:18):
Der Geschäftssitz ist da wo die Gesellschaft sitzt, der ist im Handelsregister eingetragen.

Eine korrekte Eintragung im Handelsregister ist natürlich innerem Falle notwendig, aber auch nicht ausreichend.

Die GmbH hat dort ihre Sitz, wo der Geschäftsführer seine wesentlichen wichtigen Entscheidungen trifft. Sollte das am Sitz nicht nachweisslich erfolgt sein, Stichwort Briefkastenfirma, so kann behördenseits der Sitz der GmbH zum Beispiel dem Wohnsitz des Geschäftsführers zugewiesen werden.

Reine Briefkastenfirmen im Sinne des Wortes wären anonyme Firmen, das gibt es in Deutschland nicht. Ggf. ist damit sinngemäss eine Firma ohne (festen) Arbeitsplatz gemeint. Diese moderne Unternehmensform ist in einigen Branchen wie IT, Consulting oder Startup durchaus legal möglich und üblich.

Signatur:

Firmensitz Grünwald

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Meinst du, dass das nach 8 Jahren noch irgend jemanden interessiert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

welchen Sinn macht eine solche Firma zum Beispiel im Baugewerbe?

Wenn eine solche Firma z.B. in Baden-Würtemberg einen Briefkasten nutzt,
der Geschäftsführer zunächst offenbar dort tätig ist ,dann aber 700 km entfernt ein Wohnhaus für seine Familie
kauft (auf den Namen seiner Frau), warum wird die neue Anschrift dann nicht als Firmenanschrift genutzt???

Bei uns steht eine Zusammenarbeit im kaufmännischen Bereich mit der Firma an.

Wir möchten keine Probleme erleben,können nirgends etwas ueber die Bonität erfahren.

Meine Fragen sind: 1.) Woher bekommt eine solche Firma ihre Aufträge??
Es gibt keine Werbung.

2.) Auf der Hompage sind keineFIrmenzahlen ersichtlich

3.) Kann man mit einer Schufa-Auskunft für€ 28,50 aussagefähige Daten bekommen?

4.) Bürgel u.CreFo - muss man hier Mitgliedsein mit einem hohenJahresbeitrag um eine
Auskunft anforde n zu können??

5.) Werden solcheFirmen auf "offenes Ziel" beliefert????

6.) Und - die privaten Krankenkassenbeiträge sind immens.
Kannn man als 1-mann Unternehmen (etl.mit rumänischen hilfskräften nach bedarf)
genug geld für eine grossfamilie verdienen?



und- warum macht man das???






.


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#16
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Kann man es riskieren, einen Vertrag über einen höheren Betrag abzuschliessen - ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von malia):
dann aber 700 km entfernt ein Wohnhaus für seine Familie kauft (auf den Namen seiner Frau), warum wird die neue Anschrift dann nicht als Firmenanschrift genutzt???

Würdest Du als Angestellter deine Private Wohnanschrift Deinem Arbeitgeber als Firmenanschrift zur Verfügung stellen?



Zitat (von malia):
1.) Woher bekommt eine solche Firma ihre Aufträge??

Durch Akquisition und Mundpropaganda.



Zitat (von malia):
2.) Auf der Hompage sind keineFIrmenzahlen ersichtlich

Da ist Pech.



Zitat (von malia):
3.) Kann man mit einer Schufa-Auskunft für€ 28,50 aussagefähige Daten bekommen?

Was für eine Schufa-Auskunft?



Zitat (von malia):
4.) Bürgel u.CreFo - muss man hier Mitgliedsein mit einem hohenJahresbeitrag um eine
Auskunft anforde n zu können??

Prime Frage - dürfte man erfahren wenn man dort nachfragt.



Zitat (von malia):
5.) Werden solcheFirmen auf "offenes Ziel" beliefert????

Zitat (von malia):
6.) Und - die privaten Krankenkassenbeiträge sind immens.
Kannn man als 1-mann Unternehmen (etl.mit rumänischen hilfskräften nach bedarf)
genug geld für eine grossfamilie verdienen?

Das dürfte wohl eher eine Frage für einen Hellserher sein.



Zitat (von malia):
und- warum macht man das???

Weil man z.B. unbequemen Reklamationen vorbeugen möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry von Sell

vielen Dank für die Antwort.

zu Punkt 3 meiner Fragen:

Die Schufa bietet für € 28,50 Unternehmensauskünfte an.
Sind solche Auskünfte aussagefähig?

quote.
"Zwei Klicks und man erkennt ein virtuelles Büro an der Vielzahl der Firmen die dort sitzen eh."

Leider nicht verstanden. Für eine Erklärung wäre ich dankb ar.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von malia):
Die Schufa bietet für € 28,50 Unternehmensauskünfte an.
Sind solche Auskünfte aussagefähig?

Nur wenn die Schufa auch valide Daten hat.



Zitat (von malia):
Leider nicht verstanden. Für eine Erklärung wäre ich dankb ar.

Man schaut sich einfach die Adresse an, finden sich da ein Gebäude mit vielen Firmen oder ist das ein Betriebsgelände der Firma.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry von Sell

danke fur die Erklaerung.

Zitat:
"Würdest Du als Angestellter deine Private Wohnanschrift Deinem Arbeitgeber als Firmenanschrift zur Verfügung stellen?"

Es geht ja nicht um einen Angestellten, es geht nur um den Inhaber, welcher als Geschäftsführer fungiert
und seine private Anschrift nirgends bekanntgibt, so dass niemand Rückschlüsse auf seine wirkliche
Adresse ziehen kann, zumal diese auch soooo weit von der Briefkastenfa. entfernt ist.

Ich verstehe den Sinn nicht, der dahinter steht.????????????

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von malia):
Es geht ja nicht um einen Angestellten,

Doch, der Geschäftsführer ist Angestellter.



Zitat (von malia):
und seine private Anschrift nirgends bekanntgibt,

Warum auch? Schon mal was vom Privatsphäre gehört?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry von Sell

warum macht man das?

Eine Erklärung würde mir helfen, zu verstehen.
vielen dank.
grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage u diesem Thema:

Ist es denkbar, dass men eine Briefkastenfirma gründet, wenn am Ort des Briefkastens die Gewerbesteuer-Hebesätze geriner sind als am Wohnort??

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von malia):
Ist es denkbar, dass men eine Briefkastenfirma gründet, wenn am Ort des Briefkastens die Gewerbesteuer-Hebesätze geriner sind als am Wohnort??

Nach MoMIG muss der Verwaltungssitz (inländische Geschäftsanschrift) nicht mit dem Satzungssitz übereinstimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke fuer die Antworten.

Aber: Was sind die Hauptgründe fuer die Errichtung einer Briefkastenfirma????????

Kenne akuell jemanden, der eine Briefkastenfirma betreibt. Und seit ich das erfahren habe,
bin ich schon ein wenig skeptisch, weil es einfach nicht der normale Weg ist, ein Kleinunternehmen zu betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von malia):
Was sind die Hauptgründe fuer die Errichtung einer Briefkastenfirma????????

A) man will seine Privatsphäre behalten.
B) man hat unlautere Absichten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry von Sell
Danke dass Du geantwortet hast.

Punkt A - das wird so sein.

Punkt B - ein Kleinstunternehmen und "unlautere Absichten" ???

Es muss wohl so sein, sonst finde ich keinen Sinn in dieser Verfahrensweise.

Aber - was kann ein Kleinstunternehmer denn schon machen?????

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry von Sell
Danke dass Du geantwortet hast.

Punkt A - das wird so sein.

Punkt B - ein Kleinstunternehmen und "unlautere Absichten" ???

Es muss wohl so sein, sonst finde ich keinen Sinn in dieser Verfahrensweise.

Aber - was kann ein Kleinstunternehmer denn schon machen?????

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von malia):
was kann ein Kleinstunternehmer denn schon machen?????

Geld kassieren und untertauchen ... nur mal so als Beispiel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat:
"Unter solch einer Anschrift wird wiederum kein Büro benötigt, daher nur die Anschrift in einem Businesscenter."

Meine Erfahrung:

Eine super-gestaltete Homepage. Super-Referenzfotos - nur die Firma ist dort nicht bekannt.

Das angegebene Telefon ist nicht besetzt; Rückruf erfolgt nicht.

Wie kommt eine solche Firma an Aufträge, dennder Anrufer könnte ja ein potentieller Kunde sein ???????

Mysteriös.

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