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GmbH Stimmrecht

Hallo!
Ich bin zur Hälfte Gesellschafter einer GmbH, mein Partner zur anderen Hälfte, er ist zudem Geschäftsführer.

Wir haben beide jeweils einen Treugeber zu je einem Viertel. Somit sind wir zu Viert und gemäß Vertrag zu gleichen Teilen stimmberechtigt. Also jeder zu 25 Prozent.

Demnächst findet die Gesellschafterversammlung statt.

1. Frage: Wenn mein Treugeber nicht erscheint, habe ich sein Stimmrecht mitzuvertreten? Mein Stimmrecht zählt dann also 50 Prozent?
2. Kann er sein Stimmrecht auf jemand anderen übertragen?
3. Wenn ja, kann er es auf den anderen Gesellschafter = Geschäftsführer oder dessen Treugeber übertragen?

Selbstverständlich kann mein Treugeber anderer Meinung als ich sein. Darum geht es nicht.

Danke für alle Antworten!
HDT



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von HDT am 25.01.2012 09:33
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>GmbH Stimmrecht
Der Treugeber kann eine schriftliche Vollmacht erteilen, die kann an dich, an einen anderen Gesellschafter, seinen Anwalt, etc. gehen und er kann darin auch vorgeben, wie abzustimmen ist. Er kann dir die Vollmacht also z.B. erteilen und du musst mit seiner Stimme anders abstimmen als mit deiner eigenen.

Nimmt er nicht teil und erteilt auch keine Vollmacht, stimmen eben, wenn die drei anderen anwesend sind, eben nur 75% des Stammkapitals ab (wenn Beschlussfähigkeit gegeben ist, was im Gesellschaftsvertrag geregelt sein sollte) und jede Stimme hat ein Gewicht von 33%.

-- Editiert florian3011 am 25.01.2012 10:51


von florian3011 am 25.01.2012 10:49
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>GmbH Stimmrecht
Vielen Dank!
HDT

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von HDT am 25.01.2012 13:18
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>GmbH Stimmrecht
Noch eine Frage:

Kann mein Treugeber seine Anteile an beliebige andere abgeben oder muß er sie zuerst mir anbieten?

Danke
HDT

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von HDT am 31.01.2012 20:37
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